12423/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bearbeitung des Impfschadensgesetzes
Debatten über die Wirksamkeit und
Sicherheit von Impfstoffen sind durch die COVID-Impfaktion unter medialer
Beobachtung nach Jahren in der öffentlichen Vergessenheit wieder
aufgekommen. Über 51.000 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen oder
Impfschäden wurden bis Ende August 2022 beim Bundesamt
für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet. Nicht berichtet
wird allerdings, ob oder wie viele davon tatsächlich als Impfschäden
betrachtet werden. Bis Ende Jänner 2022 wurden früheren
Anfragebeantwortungen zufolge 540 Anträge nach dem Impfschadengesetz gestellt,
in diesem Zeitraum wurde allerdings noch kein Antrag positiv bewertet
(2).
Wie genau die Abwicklung eines derartigen Antrags abläuft, ist allerdings unklar. Soweit das Ministerium selbst die Abwicklung erklärt, müssen Anträge bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumsservice gestellt werden und sollten damit im jeweiligen Bundesland abgewickelt werden (3). In den Unterlagen zum Impfschadengesetz, die vom Sozialministeriumservice zur Verfügung gestellt werden, steht allerdings die Landesstelle Kärnten als bundesweit zuständige Stelle, was für Betroffene dementsprechend eine überraschende Information darstellt:

Problematisch ist jedoch nicht nur die mangelnde Information, sondern auch, dass es infolgedessen bei der bearbeitenden Stelle klarerweise zu Personalmangel und damit Verzögerungen kommen muss - immerhin verlangt der Prozess eine umfassende medizinische Beurteilung jedes Einzelfalls. Wie bereits in Anfragen dargelegt, lässt sich das auch mit Zahlen belegen, immerhin dürften von den 540 Anträgen erst sieben abgearbeitet worden sein. Soweit von Betroffenen berichtet wurde, wird bis zur Bearbeitung eine Wartezeit von sechs bis zwölf Monaten veranschlagt, im Juni 2022 wären erst die Anträge aus dem November 2021 bearbeitet worden. Diese Wartezeiten führen aber dazu, dass einerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch wartende Patientinnen und Patienten immer mehr Druck ausgesetzt werden und durch die langen Wartezeiten das Vertrauen von (potenziell) Betroffenen in Entschädigungsmechanismen untergraben kann. Da es scheinbar auch einen Mangel an für Gutachten zuständige Sachverständige gibt, scheint auch fraglich, wie dieser Rückstau abgearbeitet werden soll. Insofern ist unklar, welche Auswirkungen die Ressourcenplanung auf die Abarbeitung hat und mit welchem Zeitraum dafür gerechnet wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende