12423/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bearbeitung des Impfschadensgesetzes

 

Debatten über die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen sind durch die COVID-Impfaktion unter medialer Beobachtung nach Jahren in der öffentlichen Vergessenheit wieder aufgekommen. Über 51.000 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen oder Impfschäden wurden bis Ende August 2022 beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet. Nicht berichtet wird allerdings, ob oder wie viele davon tatsächlich als Impfschäden betrachtet werden. Bis Ende Jänner 2022 wurden früheren Anfragebeantwortungen zufolge 540 Anträge nach dem Impfschadengesetz gestellt, in diesem Zeitraum wurde allerdings noch kein Antrag positiv bewertet (2). 

Wie genau die Abwicklung eines derartigen Antrags abläuft, ist allerdings unklar. Soweit das Ministerium selbst die Abwicklung erklärt, müssen Anträge bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumsservice gestellt werden und sollten damit im jeweiligen Bundesland abgewickelt werden (3). In den Unterlagen zum Impfschadengesetz, die vom Sozialministeriumservice zur Verfügung gestellt werden, steht allerdings die Landesstelle Kärnten als bundesweit zuständige Stelle, was für Betroffene dementsprechend eine überraschende Information darstellt:

Problematisch ist jedoch nicht nur die mangelnde Information, sondern auch, dass es infolgedessen bei der bearbeitenden Stelle klarerweise zu Personalmangel und damit Verzögerungen kommen muss - immerhin verlangt der Prozess eine umfassende medizinische Beurteilung jedes Einzelfalls. Wie bereits in Anfragen dargelegt, lässt sich das auch mit Zahlen belegen, immerhin dürften von den 540 Anträgen erst sieben abgearbeitet worden sein. Soweit von Betroffenen berichtet wurde, wird bis zur Bearbeitung eine Wartezeit von sechs bis zwölf Monaten veranschlagt, im Juni 2022 wären erst die Anträge aus dem November 2021 bearbeitet worden. Diese Wartezeiten führen aber dazu, dass einerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch wartende Patientinnen und Patienten immer mehr Druck ausgesetzt werden und durch die langen Wartezeiten das Vertrauen von (potenziell) Betroffenen in Entschädigungsmechanismen untergraben kann. Da es scheinbar auch einen Mangel an für Gutachten zuständige Sachverständige gibt, scheint auch fraglich, wie dieser Rückstau abgearbeitet werden soll. Insofern ist unklar, welche Auswirkungen die Ressourcenplanung auf die Abarbeitung hat und mit welchem Zeitraum dafür gerechnet wird.

  1. https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/05_KonsumentInnen/Impfstoffe/Bericht_BASG_Nebenwirkungsmeldungen_27.12.2020-26.08.2022_BTVI.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09071/index.shtml
  3. https://www.sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Sozialentschaedigungen/Impfschaeden/Impfschaeden.de.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann und warum wurde entschieden, dass die Landesstelle Kärnten für die bundesweite Abwicklung des Impfschadengesetzes zuständig ist?
  2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Landesstelle Kärnten für die Abwicklung des Impfschadengesetzes zuständig? (Bitte um Angabe der VZÄ für die Jahre 2020, 2021 und 2022)
  3. Wie viele Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz wurden in den jeweiligen Jahren gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, auslösender Impfung und Heimatbundesland der antragstellenden Person)
  4. Wie viele Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz wurden in den jeweiligen Jahren bearbeitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, auslösender Impfung und Heimatbundesland der antragstellenden Person sowie Bearbeitungsstatus (offen, in Bearbeitung, abgeschlossen))
  5. Welches Budget stand in den jeweiligen Jahren für die Beauftragung von medizinischen Gutachten zur Verfügung?
    1. Wird dieses aus einem eigenen Posten für Impfschäden bezahlt oder über die Landesstelle Kärnten verrechnet?
  1. Wie viele Amtssachverständige gemäß §86 Heeresversorgungsgesetz wurden in den jeweiligen Jahren mit der Erstellung von Gutachten zu Anträgen nach dem Impfschadengesetz beauftragt? (Bitte um Angabe der Gutachten pro Monat)
  2. Wie viele Amtssachverständige gemäß §86 Heeresversorgungsgesetz könnten theoretisch für die Erstellung von Gutachten zu Anträgen nach dem Impfschadengesetz beauftragt werden?
  3. Welche Maßnahmen wurden bisher gesetzt und sollen noch gesetzt werden, um die Anzahl dieser Amtssachverständigen zu erhöhen?
  4. Wie viele Gutachten wurden in den jeweiligen Jahren zu Anträgen nach dem Impfschadengesetz beauftragt? (Bitte um Angabe der Gutachten pro Monat)
  5. Wie viele Gutachten wurden in den jeweiligen Jahren zu Anträgen nach dem Impfschadengesetz erstellt? (Bitte um Angabe der Gutachten pro Monat)
  6. Welche Wartezeit bis zur Bearbeitung eines Antrags nach dem Impfschadengesetz sind aktuell zu erwarten?
  7. Welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um die Abarbeitung zu beschleunigen?