12424/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Langzeitermittlungen gegen den Bürgermeister der Stadt Bludenz

Gut Ding will Weile haben. Schon die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den damaligen Bürgermeister Mandi Katzenmayer dümpelten Monate vor sich hin, bis der Fall schließlich an die OStA in Innsbruck überstellt wurde. Der Fall wurde von der OStA Innsbruck mit der Begründung übernommen, man wolle "jeglichen An-schein von Voreingenommenheit vermeiden". (1)
Die Ermittlungen dauerten damals anderthalb Jahre.

Im März des heurigen Jahres erfolgte laut medialer Berichterstattung eine Anzeige gegen Katzenmayers Nachfolger, Bürgermeister Simon Tschann, u.a. wegen Amts-missbrauchs. (2)

Wie die BH Bludenz den Vorarlberger Nachrichten mitteilte, habe die Behörde bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Stadt Bludenz Verfahrensfehler im Bezug auf eine „unzureichende Aktenführung respektive einer mangelnden Verschriftlichung von Handlungsschritten“ passiert seien. Es geht dabei um ein Bauprojekt des Bauunter-nehmens Jägerbau in der Fohrenburgstraße mit mehreren Wohnblöcken, deren Anwalt Dr. Adolf Concin als langjähriger Landtagsabgeordneter und Bezirkspartei-obmann (3) ein sehr enges Naheverhältnis zu Bürgermeister Tschanns Bludenzer ÖVP hat. Im Zuge des Bauverfahrens soll der Bürgermeister als Baubehörde trotz negativer Stellungnahme des Amtssachverständigen die Baugenehmigung erteilt
und seitens der Stadt als Grundeigentümerin der angrenzenden Straße eine Ab-standsnachsicht erteilt haben. Die geplanten Wohnblocks, so die Kritik, wiesen eine wesentlich höhere Baudichte auf (BNZ um den Wert 80) als ortsübliche Gebäude (BNZ um 50). (4)

Im Mai 2022 wurde dann bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch tatsächlich Ermittlungen aufgenommen hat. (5)

Im kleinen Bundesland Vorarlberg, wo praktisch jeder jeden kennt, liegt beim nun-mehrigen Bürgermeister von Bludenz, im Unterschied zu seinem Vorgänger, an-scheinend das Problem nicht vor, dass ein Anschein von Voreingenommenheit bei der StA Feldkirch vorliegen könnte.

Nun herrscht seit Monaten Funkstille. Natürlich kann man derartige Verfahren auch so sehr in die Länge ziehen, bis die umstrittene Baulichkeit fertiggestellt und nichts mehr zu ändern ist. Das wäre dann allerdings ein Beitrag dazu, dem Unrecht zum Durchbruch zu verhelfen.


Quellen:

(1) https://www.vn.at/vorarlberg/2016/02/17/bludenzer-akt-nun-in-innsbruck-2.vn

(2) https://www.vol.at/bludenzer-buergermeister-wegen-amtsmissbrauch-angezeigt/7348652 

(3) https://www.volkspartei.at/index.php/die-volkspartei/bezirke am 19.09.2022

(4) https://www.neue.at/allgemein/2021/07/31/weiter-streit-um-bau-im-bludenzer-villenviertel.neue

(5) https://vorarlberg.orf.at/stories/3158001/ 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann, gegen wen und im Hinblick auf welche möglichen Tatbestände wurden Ermittlungen im oben dargestellten Zusammenhang eingeleitet?
  2. Gegen wie viele Personen wurde in diesem Fall Anzeige erstattet?
  3. Wurden im Ermittlungsverfahren, das die StA Feldkirch eingeleitet hat, Zeugen einvernommen?
    1. Wenn ja, wie viele Zeugen wurden einvernommen?
    2. Wurde Bürgermeister Simon Tschann bereits einvernommen?
  1. Hat es in Zusammenhang mit diesem Verfahren Weisungen an die Staats-anwaltschaft gegeben?
    1. Wenn ja, von wem sind diese Weisungen ausgegangen und welchen Inhalt hatten diese Weisungen?
    2. Gab es eine Weisung, von der Einvernahme des Bürgermeister Tschann abzusehen?
  1. Wurde im Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte ein Strafantrag/Anklageschrift bei Gericht eingebracht?
    1. Falls ja, ist in diesem Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte bereits ein Urteil gesprochen worden?
    2. Falls ja, sind in diesem Verfahren einer oder mehrere Beschuldigte freigesprochen worden?