12425/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend: Trauerbeflaggung in Österreich
Anläßlich der Beerdigung der britischen Königin Elisabeth II. verordnete das Bundeskanzleramt die Trauerbeflaggung auf allen bundeseigenen Gebäuden sowie allen Dienststellen des Bundes und richtete sich Medienberichten zufolge per Brief auch an die Landeshauptleute, eine ähnliche Verordnung für landeseigene Gebäude zu erlassen.[1] Dies sorgte mancherorts für Verwirrung, insbesondere da Entscheidungsgrundlage und bisherige Anlässe für Trauerbeflaggung schwer erkennbar und nachvollziehbar sind. Diese Anfrage soll daher Klarheit in der Frage der Trauerbeflaggung beim Tod amtierender ausländischer Staatsoberhäupter schaffen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
[1] https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6189108/Begraebnistag-der-Queen_Kanzleramt-ordnet-Trauerbeflaggung-an_Das