12425/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend: Trauerbeflaggung in Österreich

Anläßlich der Beerdigung der britischen Königin Elisabeth II. verordnete das Bundeskanzleramt die Trauerbeflaggung auf allen bundeseigenen Gebäuden sowie allen Dienststellen des Bundes und richtete sich Medienberichten zufolge per Brief auch an die Landeshauptleute, eine ähnliche Verordnung für landeseigene Gebäude zu erlassen.[1] Dies sorgte mancherorts für Verwirrung, insbesondere da Entscheidungsgrundlage und bisherige Anlässe für Trauerbeflaggung schwer erkennbar und nachvollziehbar sind. Diese Anfrage soll daher Klarheit in der Frage der Trauerbeflaggung beim Tod amtierender ausländischer Staatsoberhäupter schaffen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

  1. Warum hat sich das Bundeskanzleramt dazu entschieden, am Tag der Beerdigung von Queen Elisabeth II Flaggen bei bundeseigenen Gebäuden und Dienststellen des Bundes auf Halbmast zu setzen und die EU-Flagge einzuholen?

  2. Warum hat das Bundeskanzleramt in einem Schreiben die Bundesländer darum gebeten, selbiges für landeseigene Gebäude zu verfügen?

  3. Wer ist für die Entscheidung, eine entsprechende Trauerbeflaggung auf Bundesebene zu verordnen, zuständig?

  4. Gibt es Konsequenzen für die Nichteinhaltung einer solchen Verfügung?

  5. Was sind die Gründe für eine Verfügung von einer Trauerbeflaggung?
    1. Gibt es formale Vorgaben, wann eine Trauerbeflaggung verfügt werden kann?

  6. Bei welchen Todesfällen von Staatsoberhäuptern in der Vergangenheit (seit 1994) gab es eine entsprechende Empfehlung bzw. Verfügung für eine Trauerbeflaggung?


[1] https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6189108/Begraebnistag-der-Queen_Kanzleramt-ordnet-Trauerbeflaggung-an_Das