12426/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Pensionierungen bei den ÖBB 2021
RH-Empfehlungen zum ÖBB-Pensionsrecht werden vom Ministerium nicht umgesetzt
Die Rechnungshofberichte zum ÖBB-Pensionsrecht (Bund 2015/4 und Bund 2018/27) empfahlen dem Ministerium zahlreiche Gesetzesänderungen bezüglich des ÖBB-Pensionsrechtes. Davon setzte das Ministerium aber bisher nur eine von sechs Empfehlungen um. Für fünf Empfehlungen (Einfrieren der Pensionssicherungsbeiträge auf den Wert von 2014, Einfrieren der Nebengebührendurchschnittsätze/-zulagen auf den Wert von 2014, Klarstellung bei der Zuständigkeit des ÖBB-Pensionsrechts, Abschläge für vorzeitige Ruhestandsversetzungen, Reduzierung der Anwartschaften mit Pensionsverlustdeckel) fehlt nach wie vor der Gesetzesentwurf des Ministeriums. Das Ministerium begründet dies regelmäßig damit, dass das alte ÖBB-Pensionssystem ohnehin auslaufen würde. Diese Argumentation ist jedoch nicht nachvollziehbar, da dies erst weit nach 2050 der Fall sein wird. Zudem wird durch die Nicht-Umsetzung der RH-Empfehlungen das ohnehin schon angespannte Bundesbudget auch weiterhin mit vermeidbaren Aufwänden belastet. In Summe handelte es sich ursprünglich um mindestens 1,07 Mrd. Euro Einsparungsvolumen, wovon allerdings aufgrund der anhaltenden Reformverweigerung nur noch maximal 0,56 Mrd. Euro erzielbar sind (Stand: 2018).
Folge des Reformstaus: ÖBB-Pensionsaufwände steigen wieder
Aufgrund der unterlassenen Reformen des Ministeriums hat sich zuletzt der sinkende Trend bei den ÖBB-Pensionsaufwänden wieder umgekehrt und ist wieder im Steigen begriffen. Unter anderem auch deswegen, weil unter Ministerin Gewessler im Jahr 2020 wieder auf organisatorisch bedingte Frühpensionen zurückgegriffen wurde. Das gab es zuletzt 2011. Die Reformverweigerung ist umso weniger nachvollziehbar, wenn man das neue ÖBB-Pensionsrecht mit dem alten vergleicht. So gehen ÖBB-Bedienstete im alten Pensionsrecht im Schnitt mit 59,3 Jahren mit üppigen 3.000 Euro (x14) in Frühpension, während im neuen ÖBB-Pensionsrecht (ASVG) die Pensionen im Schnitt um zwei Jahre später angetreten werden (mit 61,3 Jahren) und deutlich niedriger ausfallen (im Schnitt 1.420 Euro x14). Angesichts dieser extremen Unterschiede wäre es eigentlich höchst an der Zeit, dass Ministerin Gewessler die RH-Empfehlungen unverzüglich umsetzt.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. "Dienstgeber-Pensionsbeitrag der ÖBB"?
ii. "Pensionsbeitrag und Pensionssicherungsbeitrag der aktiven Bundesbahnbeamtinnen und –beamten"?
iii. "Pensionssicherungsbeitrag der Bundesbahn–Pensionistinnen und –Pensionisten"?