12431/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.09.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Personen, die aufgrund des Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnis ihren Personenstand ändern ließen

 

Mit Erkenntnis des VfGH (VfSlg 20258/2018) wurde festgestellt, dass intersexuelle Personen ein Recht auf die Eintragung ihrer Geschlechtskategorie im Personenstandsregister haben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen haben dieses Recht genützt und „divers“ eintragen lassen?

 

2)    Wie viele Personen haben dieses Recht genützt und „inter“ eintragen lassen?

 

3)    Wie viele Personen haben dieses Recht genützt und „offen“ eintragen lassen?

 

4)    Wie viele Neugeborene wurden mit „divers“, „inter“ oder „offen“ registriert?

 

5)    Wie viele Personen haben Ihr Geschlecht von männlich auf weiblich geändert?

 

6)    Wie viele Personen haben Ihr Geschlecht von weiblich auf männlich geändert?

 

7)    Wie viele Personen haben seit dem Erkenntnis Ihr Geschlecht geändert?