12443/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Pächter vs. COFAG: Wegen schlampiger Hilfsinstrumente droht Rückzahlungswelle
Giftcocktail: Lockdowns, Fixkosten und unklare Hilfsinstrumente
Im November 2020 präsentierte die Bundesregierung den Fixkostenzuschuss 800.000 (kurz FKZ 800.000) - Nachfolger des umstrittenen Fixkostenzuschusses 1. NEOS kritisierte von Anfang an, dass in diesem Instrument erhebliche Unsicherheiten bzgl. der Nutzbarkeit und damit zusammenhängender Rückforderungsansprüche der COFAG offen gelassen wurden. Lange Zeit blieb unklar, wie sich ein Mietzinsminderungsanspruch nach § 1105 ABGB auf den Umfang von Hilfszahlungen auswirkt, wie sich Anspruchsberechtigte zu verhalten haben und ab wann die COFAG Rückforderungen verlangen würde. Nach Monaten stellte der OGH klar, dass bei Nutzungsausfällen (wie die zahlreichen Lockdowns) Mietern von Geschäftsräumen Zinsentfall bzw. -minderung zusteht. Die Bundesregierung stellte daraufhin im ABBAG-Gesetz klar, dass eben diese Mieter daher die staatlichen Hilfen ab einer Grenze von 12.500 EUR zurückzahlen müssen. Diese Ungewissheit hat den Unternehmen sehr viel Nerven, Zeit und Geld gekostet.
Pacht und die weiten toten Winkel des Finanzministeriums
Die schlampige Vorgehensweise der Bundesregierung zeigt sich auch beim Thema Unternehmenspacht. In den nachträglichen Klarstellungen im ABBAG-Gesetz hat der Finanzminister Miete und Pacht mit dem Überbegriff "Bestandsverträge" gleich behandelt, dabei aber nicht berücksichtigt, dass im österreichischen Zivilrecht (ABGB) eine unterschiedliche Behandlung vorgesehen ist. Zinsminderungsanspruch steht in Fällen von eingeschränkter Brauchbarkeit nach § 1105 ABGB nur Mietern und nicht Pächtern zu. Diese unsaubere Berücksichtigung der geltenden Rechtslage führt dazu, dass Pächter vor der Situation stehen, den vollen Pachtzins zahlen zu müssen, aber nur ein kleiner Teil von der COFAG berücksichtigt wird. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie - wo das Pachten besonders verbreitet ist - wird eine große Welle an Rückforderungen durch die COFAG befürchtet.
Diese Anfrage dient dazu herauszufinden, welche Anpassungen vonseiten des Finanzministers vorbereitet werden. Es darf nicht sein, dass letztlich wegen der anhaltend schlampigen Arbeitsweise des Finanzministers zahlreiche Betriebe auf den Kosten sitzen bleiben und vielleicht sogar zusperren müssen.
Quellen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende