Eingelangt am 29.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Asylbetreuungseinrichtungen
des Bundes: Welche Empfehlungen des Rechnungshofs wurden umgesetzt?
Die Grundversorgungsvereinbarung
gem. Art. 15a B-VG regelt die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den
Ländern hinsichtlich der Grundversorgung von hilfs- und
schutzbedürftigen Fremden. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die
Grundversorgung für Asylwerber_innen in der ersten Phase des
Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die
Asylwerber_innen grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen
untergebracht und versorgt. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund
und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl
haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an
Asylwerber_innen zu versorgen.
Grundprinzip der
Aufgabenverteilung ist, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der Betreuung
des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und gleichmäßig auf
die Länder verteilt werden. Jedoch verbleiben zahlreiche Asylwerber_innen,
die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind, viel länger in der
Bundesbetreuung: Seit Jahren funktioniert der Verteilungsschlüssel nicht
und Wien ist oftmals das einzige Bundesland, welches seine Quoten erfüllt.
Das ist kostenintensiv, ineffizient und unwirtschaftlich: Während die
Länder ihre Quoten nicht erfüllen, werden auf Bundesebene z.T. neue
Kapazitäten geschafft. Darüber hinaus sind
Bundesbetreuungseinrichtungen öfter überfüllt - die Versorgung
der Asylsuchenden ist dementsprechend mangelhaft.
Von September bis Februar
2021 überprüfte der Rechnungshof die Asylbetreuungseinrichtungen des
Bundes im Bundesministerium für Inneres. Prüfungsziel war es,
die Entwicklung und Kosten der Bundesbetreuung darzustellen sowie die
Objektauswahl für die Betreuungseinrichtungen, die
Vertragsgestaltung, die Betreuung und den Personaleinsatz des
Bundesministeriums für Inneres zu beurteilen. Die Kritik des Rechnungshofs
richtet sich vor allem auf die fehlende Versorgung und die vom Bund zu
langfristig geschlossenen Verträge für Quartiere. So waren elf der
Betreuungseinrichtungen Ende 2020 bei aufrechtem Vertragsverhältnis, also
trotz laufender Zahlungen, stillgelegt, drei davon wurden als Depot genutzt.
Dem Bund entstanden bis Ende 2020 Kosten von über elf Millionen für
still gelegte Betreuungseinrichtungen. Der Rechnungshof merkt auch an,
dass einzelne Mietverträge bis zu 15 Jahre gebunden sind. Lange Kündigungsfristen
schränkten die Möglichkeiten, auf geänderte Rahmenbedingungen
flexibel zu reagieren zusätzlich ein. Ein spezielles Problemfeld
stellen Containeranlagen dar, die während der höheren Anzahl an
Asylwerber_innen im Laufe der Jahre 2015 und 2016 errichtet wurden. Denn als
diese fertig waren, bestand nicht mehr der Bedarf, den man erwartet hatte. Das
Innenministerium verwendete weniger als 30 Prozent der für die
Unterbringung von Asylwerber_innen beschafften 3.063 Container für den
vorgesehenen Zweck - laut Rechnungshof wären Einsparungen von rund 15
Millionen möglich gewesen.
Allgemein wird von den
Prüfer_innen kritisch festgehalten, dass das BMI keinen Prozess für
Krisensituationen mit einem raschen Anstieg der Antragszahlen festgelegt hat.
So sei auch strategisch vom Ministerium keine Vorsorge getroffen worden, und
das, obwohl das Ministerium über Daten zu Asyl, Fremdenwesen und
Grundversorgung verfügt hat. Auch seien Zuständigkeiten nicht klar
geregelt gewesen, unterschiedliche Organisationseinheiten des Ressorts seien für
die Suche und Eignungsprüfung von Objekten eingesetzt gewesen.
Abschließend richtet der Rechnungshof 18 Empfehlungen an das BMI, deren
Umsetzungsstand von Interesse ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- RH Empfehlung Nr. 1:
"Es wäre ein ganzheitliches, von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen getragenes und auf die jeweiligen
Zielgruppen und die Aufenthaltsdauer abgestimmtes Konzept zur
Bereithaltung von Vorsorgekapazitäten für die Betreuung von Asylwerbenden
durch den Bund zu erstellen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 2:
"Für den Fall eines krisenhaften Anstiegs der Zahl der
Asylwerbenden wäre eine Vorgehensweise zum raschen Aufbau
kurzfristiger Unterbringungskapazitäten durch den Bund –
zusätzlich zu den dauerhaft bereitstehenden – zu entwickeln. Dabei
sollten z.B. auch Containerlösungen einbezogen
werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 3:
"Zur Bewältigung größerer Migrationsbewegungen
wäre gemeinsam mit den Ländern ein übergreifendes Konzept
für eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise bei der
Unterbringung und Betreuung von Asylwerbenden zu entwickeln." Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 4:
"Für ein erneutes Ansteigen der Asylantragszahlen wäre eine
geeignete Strategie zu entwickeln; für ein effizientes
Krisenmanagement sowie zur Beschaffung von
Unterbringungskapazitäten wären ein einheitlicher Prozess mit
Zielsetzungen sowie organisatorische Maßnahmen zu definieren."
Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 5:
"Die Entscheidungsprozesse bei der Objektsuche und –auswahl von
Liegenschaften und Gebäuden für bestimmte Zwecke –
wie für die Betreuung von Asylwerbenden – einschließlich
der im Zuge der Eignungsprüfung vorgenommenen Bewertungen
wären vollständig, nachvollziehbar und transparent zu
dokumentieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 6:
"Das Bundesministerium für Landesverteidigung wäre
verstärkt in die Planung und Konzeption von Vorsorgekapazitäten
für die Betreuung von Asylwerbenden einzubinden, um im
Krisenfall rasch potenzielle Unterbringungsmöglichkeiten aus dem
militärischen Bereich zur Verfügung zu haben." Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- RH Empfehlung Nr. 7:
"Im Rahmen der standardisierten und grundlegenden
Eignungsprüfung von Liegenschaften und Gebäuden für
bestimmte Zwecke – wie für die Betreuung von Asylwerbenden
– wären die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 8:
"Im Rahmen von Vertragsverhandlungen und –abschlüssen
wären die Entscheidungswege nachvollziehbar und transparent zu
dokumentieren sowie sicher zustellen, dass auch für Dritte
ersichtlich ist, wer den Vertrag im Namen des Bundesministeriums für
Inneres unterzeichnete." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 9:
"Es wären standardmäßig in Mietverträgen den
Bund wirtschaftlich bestmöglich absichernde Klauseln vorzusehen
sowie die Entscheidungsgrundlagen und –gründe nachvollziehbar
zu dokumentieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 10:
"Die Mietverträge zu den Betreuungseinrichtungen des Bundes
für Asylwerbende wären zu evaluieren sowie nach
Möglichkeit nachzuverhandeln und anzupassen, um nachteilige Folgen
aus den Verträgen zu minimieren." Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 11: "Anhand
der Daten zu bestehenden Betreuungseinrichtungen des Bundes für
Asylwerbende wären – unter Beachtung jener der
Asylbetreuungseinrichtungen der Länder – Richtwerte
für die Objekt–Kosten pro Kapazität festzulegen und bei
künftigen Objektbeschaffungen zu berücksichtigen." Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 12:
"Mobile Kapazitäten – und insbesondere die bereits
angekauften und zur Zeit der Gebarungsüberprüfung in
verschiedenen Bereichen verwendeten Container – wären in ein
umfassendes Konzept zur Vorsorge für den Fall eines starken Anstiegs
der Asylantragszahlen zu integrieren." Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 13:
"Es wäre sicherzustellen, dass dem Bundesministerium für
Inneres im Bedarfsfall ausreichend geeignete Flächen für die
rasche Errichtung von Containeranlagen zur Unterbringung von Asylwerbenden
zur Verfügung stehen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 14:
"Die mit den Betreuungseinrichtungen des Bundes für Asylwerbende
in Zusammenhang stehenden Kosten wären systematisch so zu
erfassen, dass diese durchgehend und mit einfachen Mitteln je
Betreuungseinrichtung auswertbar sind." Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 15:
"Bei Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die Leistungserweiterungen
bzw. Leistungsabrufe in größerem Ausmaß ermöglichen,
wären die dafür geltenden Preise und sonstigen
Vertragsbedingungen bereits in den Rahmenvereinbarungen ausreichend
präzise zu bestimmen und nicht vollständig neuerlichen
Verhandlungen vorzubehalten." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 16:
"Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, wären Mietverträge
für Betreuungs einrichtungen des Bundes grundsätzlich
selbst und ohne Zwischenschaltung Dritter abzuschließen." Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 17:
"Der Personalbedarf für die Bundesbetreuung von Asylwerbenden
wäre unter Berücksichtigung von Migrationsbewegungen
regelmäßig zu erheben sowie eine stabile und möglichst
flexible Personalstruktur sicherzustellen." Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?
- RH Empfehlung Nr. 18:
"Die Maßnahmen in Betreuungseinrichtungen des Bundes für
Asylwerbende in Zusammenhang mit der COVID–19–Pandemie
wären laufend zu evaluieren sowie entsprechend dem aktuellen
Wissensstand und den jeweiligen Gegeben heiten weiterzuentwickeln und
anzupassen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, bis wann ist
eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen
geplant?