12445/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes: Welche Empfehlungen des Rechnungshofs wurden umgesetzt?

 

Die Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG regelt die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerber_innen in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerber_innen grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber_innen zu versorgen.

Grundprinzip der Aufgabenvertei­lung ist, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der Betreuung des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und gleichmäßig auf die Länder verteilt werden. Jedoch verbleiben zahlreiche Asylwerber_innen, die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind, viel länger in der Bundesbetreuung: Seit Jahren funktioniert der Verteilungsschlüssel nicht und Wien ist oftmals das einzige Bundesland, welches seine Quoten erfüllt. Das ist kostenintensiv, ineffizient und unwirtschaftlich: Während die Länder ihre Quoten nicht erfüllen, werden auf Bundesebene z.T. neue Kapazitäten geschafft. Darüber hinaus sind Bundesbetreuungseinrichtungen öfter überfüllt - die Versorgung der Asylsuchenden ist dementsprechend mangelhaft. 

Von September bis Februar 2021 überprüfte der Rechnungshof die Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes im Bundesministerium für Inneres. Prüfungsziel war es, die Entwicklung und Kosten der Bundesbetreuung darzu­stellen sowie die Objektauswahl für die Betreuungseinrichtungen, die Vertragsge­staltung, die Betreuung und den Personaleinsatz des Bundesministeriums für Inneres zu beurteilen. Die Kritik des Rechnungshofs richtet sich vor allem auf die fehlende Versorgung und die vom Bund zu langfristig geschlossenen Verträge für Quartiere. So waren elf der Betreuungseinrichtungen Ende 2020 bei aufrechtem Vertragsverhältnis, also trotz laufender Zahlungen, stillgelegt, drei davon wurden als Depot genutzt. Dem Bund entstanden bis Ende 2020 Kosten von über elf Millionen für still gelegte Betreuungseinrichtungen. Der Rechnungshof merkt auch an, dass einzelne Mietverträge bis zu 15 Jahre gebunden sind. Lange Kündigungsfristen schränkten die Möglichkeiten, auf geänderte Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren zusätzlich ein. Ein spezielles Problemfeld stellen Containeranlagen dar, die während der höheren Anzahl an Asylwerber_innen im Laufe der Jahre 2015 und 2016 errichtet wurden. Denn als diese fertig waren, bestand nicht mehr der Bedarf, den man erwartet hatte. Das Innenministerium verwendete weniger als 30 Prozent der für die Unterbringung von Asylwerber_innen beschafften 3.063 Container für den vorgesehenen Zweck - laut Rechnungshof wären Einsparungen von rund 15 Millionen möglich gewesen. 

Allgemein wird von den Prüfer_innen kritisch festgehalten, dass das BMI keinen Prozess für Krisensituationen mit einem raschen Anstieg der Antragszahlen festgelegt hat. So sei auch strategisch vom Ministerium keine Vorsorge getroffen worden, und das, obwohl das Ministerium über Daten zu Asyl, Fremdenwesen und Grundversorgung verfügt hat. Auch seien Zuständigkeiten nicht klar geregelt gewesen, unterschiedliche Organisationseinheiten des Ressorts seien für die Suche und Eignungsprüfung von Objekten eingesetzt gewesen. Abschließend richtet der Rechnungshof 18 Empfehlungen an das BMI, deren Umsetzungsstand von Interesse ist.  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. RH Empfehlung Nr. 1: "Es wäre ein ganzheitliches, von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen getragenes und auf die jeweiligen Zielgruppen und die Aufenthaltsdauer abgestimmtes Konzept zur Bereithaltung von Vorsorgekapazitäten für die Betreuung von Asylwerbenden durch den Bund zu erstellen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 2: "Für den Fall eines krisenhaften Anstiegs der Zahl der Asylwerbenden wäre eine Vorgehensweise zum raschen Aufbau kurzfristiger Unterbringungskapazitäten durch den Bund – zusätzlich zu den dauerhaft bereitstehenden – zu entwickeln. Dabei sollten z.B. auch Containerlösungen einbezogen werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 3: "Zur Bewältigung größerer Migrationsbewegungen wäre gemeinsam mit den Ländern ein übergreifendes Konzept für eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise bei der Unterbringung und Betreuung von Asylwerbenden zu entwickeln." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant?  
  1. RH Empfehlung Nr. 4: "Für ein erneutes Ansteigen der Asylantragszahlen wäre eine geeignete Stra­tegie zu entwickeln; für ein effizientes Krisenmanagement sowie zur Beschaf­fung von Unterbringungskapazitäten wären ein einheitlicher Prozess mit Zielsetzungen sowie organisatorische Maßnahmen zu definieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 5: "Die Entscheidungsprozesse bei der Objektsuche und –auswahl von Liegen­schaften und Gebäuden für bestimmte Zwecke – wie für die Betreuung von Asylwerbenden – einschließlich der im Zuge der Eignungsprüfung vorgenom­menen Bewertungen wären vollständig, nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 6: "Das Bundesministerium für Landesverteidigung wäre verstärkt in die Planung und Konzeption von Vorsorgekapazitäten für die Betreuung von Asylwerben­den einzubinden, um im Krisenfall rasch potenzielle Unterbringungsmöglich­keiten aus dem militärischen Bereich zur Verfügung zu haben." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
  1. RH Empfehlung Nr. 7: "Im Rahmen der standardisierten und grundlegenden Eignungsprüfung von Liegenschaften und Gebäuden für bestimmte Zwecke – wie für die Betreuung von Asylwerbenden – wären die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 8: "Im Rahmen von Vertragsverhandlungen und –abschlüssen wären die Entschei­dungswege nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren sowie sicher­ zustellen, dass auch für Dritte ersichtlich ist, wer den Vertrag im Namen des Bundesministeriums für Inneres unterzeichnete." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 9: "Es wären standardmäßig in Mietverträgen den Bund wirtschaftlich bestmög­lich absichernde Klauseln vorzusehen sowie die Entscheidungsgrundlagen und –gründe nachvollziehbar zu dokumentieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 10: "Die Mietverträge zu den Betreuungseinrichtungen des Bundes für Asylwer­bende wären zu evaluieren sowie nach Möglichkeit nachzuverhandeln und anzupassen, um nachteilige Folgen aus den Verträgen zu minimieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 11: "Anhand der Daten zu bestehenden Betreuungseinrichtungen des Bundes für Asylwerbende wären – unter Beachtung jener der Asylbetreuungseinrichtun­gen der Länder – Richtwerte für die Objekt–Kosten pro Kapazität festzulegen und bei künftigen Objektbeschaffungen zu berücksichtigen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 12: "Mobile Kapazitäten – und insbesondere die bereits angekauften und zur Zeit der Gebarungsüberprüfung in verschiedenen Bereichen verwendeten Container – wären in ein umfassendes Konzept zur Vorsorge für den Fall eines starken Anstiegs der Asylantragszahlen zu integrieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 13: "Es wäre sicherzustellen, dass dem Bundesministerium für Inneres im Bedarfsfall ausreichend geeignete Flächen für die rasche Errichtung von Containeranlagen zur Unterbringung von Asylwerbenden zur Verfügung stehen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 14: "Die mit den Betreuungseinrichtungen des Bundes für Asylwerbende in Zusam­menhang stehenden Kosten wären systematisch so zu erfassen, dass diese durchgehend und mit einfachen Mitteln je Betreuungseinrichtung auswertbar sind." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 15: "Bei Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die Leistungserweiterungen bzw. Leistungsabrufe in größerem Ausmaß ermöglichen, wären die dafür geltenden Preise und sonstigen Vertragsbedingungen bereits in den Rahmenvereinba­rungen ausreichend präzise zu bestimmen und nicht vollständig neuerlichen Verhandlungen vorzubehalten." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 16: "Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, wären Mietverträge für Betreuungs­ einrichtungen des Bundes grundsätzlich selbst und ohne Zwischenschaltung Dritter abzuschließen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 17: "Der Personalbedarf für die Bundesbetreuung von Asylwerbenden wäre unter Berücksichtigung von Migrationsbewegungen regelmäßig zu erheben sowie eine stabile und möglichst flexible Personalstruktur sicherzustellen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant? 
  1. RH Empfehlung Nr. 18: "Die Maßnahmen in Betreuungseinrichtungen des Bundes für Asylwerbende in Zusammenhang mit der COVID–19–Pandemie wären laufend zu evaluieren sowie entsprechend dem aktuellen Wissensstand und den jeweiligen Gegeben­ heiten weiterzuentwickeln und anzupassen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung durch welche konkreten Maßnahmen geplant?