1245/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Fachstab Bildungsdirektion Tirol

 

Seit 01. Jänner 2019 haben die Bildungsdirektionen auf der Grundlage des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes (BD-EG) als „Bund-Länder-Behörde“ die Landesschulräte abgelöst.

Gemäß § 2 Abs. 3 BD-EG haben die Bildungsdirektionen unter Wahrung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Aufgabe eines Kompetenzzentrums auf dem gesamten Gebiet des Schul- und Erziehungswesens im Sinne des § 1 BD-EG wahrzunehmen.

Laut Organigramm der Bildungsdirektion Tirol ist der Leitung des Pädagogischen Bereiches ein „Fachstab“ beigegeben.

Die Einrichtung eines derartigen „Fachstabes“ ist im BD-EG nicht vorgesehen (§ 19 BD-EG).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wer hat entschieden, der Leitung des Pädagogischen Bereiches einen „Fachstab“ beizugeben?

2.    Welche Aufgaben und welchen Zweck hat dieser „Fachstab“?

3.    Wie viele Personen sind in diesem Fachstab tätig?

4.    Welche Aufgabenbereiche werden durch die ausgewählten Personen abgedeckt? Es wird um detaillierte Darstellung ersucht.

5.    Wurden diese Stellen ausgeschrieben?

a.    Wenn ja, wie lautete das Anforderungsprofil?

b.    Wie viele Bewerbungen gingen ein?

c.    Wer hat über die Stellenvergabe entschieden?

6.    Welche Kosten entstehen durch diesen Fachstab? (Personal, Büro und Infrastruktur)

7.    Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen sind hinsichtlich der Arbeit dieses Fachstabs vorgesehen?

8.    Ist im Falle des Entfalls eines der Mitglieder durch beispielsweise Krankheit oder Haft eine Vertretung vorgesehen?