1246/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Tweet Gerald Fleischmann

Gerald Fleischmann ist laut Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes "Kanzler­beauftragter für Medien" sowie "Leiter der StabsteIle Medien" im Bundeskanzleramt. Am Samstag, dem 7. März 2020, setzte Herr Fleischmann einen äußerst fragwürdi­gen Tweet ab. „Was für eine peinliche Inszenierung! Warum muss kurz eine Konfe­renz zur AUA und zu Flugverkehr und Grenzkontrollen machen, was geht ihn das überhaupt an?! Lasst das Anschober machen! Da fühle ich mich wohler" - so der genaue Wortlaut.

(https://twitter.com/ArminWolf/status/1236286301122506752/photo/1).

Kurz darauf löschte Gerald Fleischmann den Tweet und erklärte später, es habe sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt, der Text stamme "natürlich nicht" von ihm.

Nachdem es sich hier nicht nur um einen Account einer in der Öffentlichkeit stehen­den Person handelt, sondern auch um den einer Person, die seit Jahren als Sebasti­an Kurz' Sprachrohr dient, ist der Entstehung dieses Tweets dringend nachzugehen. Hierbei ist es relevant, ob der Tweet entstand, weil außenstehenden Personen ein Zugang zu dem Account ermöglicht wurde oder wird, oder ob etwa die Veröffentli­chung durch einen anderen Twitter-Account geplant war.

Das Twittern oder Posten unter „false flag“ widerspricht nicht nur dem Social Media Code of Conduct, den die österreichischen Parteien 2017 unterzeichnet haben. Zu­sätzlich stellt sich die Frage, ob Herr Fleischmann den Vorfall sofort den zuständigen Stellen gemeldet hat und von welchem Mobiltelefon oder Computer aus der Tweet abgesetzt wurde. Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations schreibt in sei­ner "Selbstverpflichtung im Umgang mit Dirty-Campaigning und Desinformation" für österreichische Parteien: "Politische Kommunikationsarbeit muss transparent gestal­tet sein. Quellen und Besitzverhältnisse von Kommunikationskanälen jeglicher Art müssen stets korrekt angeführt werden."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist Ihrem Ministerium bekannt, wer diesen Tweet geschrieben hat?

a.    Wenn ja, wer hat ihn geschrieben und durch wen wurde er veröffentlicht?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, welche Schritte wurden gesetzt, um dem nachzugehen?

d.    Wenn nein, wurde der Account von Gerald Fleischmann gehackt?

2.    Ist Ihrem Ministerium bekannt, von welchem Mobiltelefon oder Computer aus die­ser Tweet geschrieben wurde?

a.     Wenn nein, warum nicht?

b.     Wenn nein, welche Schritte wurden gesetzt, um dem nachzugehen?

c.    Wenn ja, hat es sich um ein dienstliches Mobiltelefon bzw. einen dienstli­chen Computer gehandelt?

i. Wenn ja, von wem?

3.    Gibt es Vorschriften, wie Mobiltelefone und/oder Computer von Mitarbeiter_innen des Ministeriums zu sichern sind, um sie vor unbefugten Zugriffen zu schützen?

a.    Wenn ja, wie lauten diese und welche Form des Schutzes ist vorgesehen (Pin, Face-ID, Touch-ID, ...)?

b.     Wenn nein, weshalb nicht?

c.     Wie werden die Mitarbeiter_innen darauf eingeschult?

d.     Wurde Gerald Fleischmann eingeschult?

4.    Welche Regelungen für den Privatgebrauch von Dienstmobiltelefonen gibt es in ihrem Ministerium?

5.    Welche Regelungen für den Gebrauch von Privathandys mit Daten des Ministeri­ums gibt es?

6.    Wurde der Vorfall der zuständigen IT-Stelle im Bundeskanzleramt gemeldet?

a.     Wenn nein, warum nicht?

b.     Wenn ja, wann, von wem und an wen erfolgte die Meldung?

7.    Wenn dieser Tweet von jemand anderem als Gerald Fleischmann verfasst wurde, wie kam diese Person an die Daten des genannten Twitter-Accounts?

a.     Gibt oder gab es für diese Person Konsequenzen?

i.     Wenn ja, welche?

ii.     Wenn nein, warum nicht?

b.    Welche Schritte wurden gesetzt, um die Sicherheit zu erhöhen und solche „falschen“ Posts zu verhindern?

8.    Welche bzw. wie viele Personen im Bundeskanzleramt haben Zugang zum Twit­ter-Account von Gerald Fleischmann?

9.    Werden die Twitter-Accounts der Mitarbeiter_innen des Bundeskanzleramtes ge­schützt?

a.     Wenn nein, warum nicht?

b.     Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

10. Twitter informiert via E-Mail-Nachricht, wenn es eine Anmeldung auf dem eigenen Twitter-Account ausgehend von einem unbekannten Gerät oder Browser gibt. Hat Gerald Fleischmann solch einen Hinweis bekommen?

a. Wenn ja, wurde dem nachgegangen und wie lautet das Ergebnis?

 

11. Hat das Bundeskanzleramt Mitarbeiter_innen, die mit Twitter-Accounts von ande­ren (auch fiktiven - sog. Fake Accounts) Personen kommunizieren?

            a. Wenn ja, um welche Accounts von welchen Personen unter welchen Namen            handelt es sich und wer hat aller Zugang zu diesen Accounts?

12. Haben sie in ihrem Ministerium einen Social Media Code of Conduct, der etwa die     Ausschilderung der beruflichen Funktion auf Social Media Kanälen vorsieht, wie dies in mehreren von den Parteien freiwillig abgeschlossenen Ehrenkodizes ver­ankert ist?