1247/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.03.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Disziplinarverfahren Bildungsdirektion Tirol
Dipl. Päd. F. K. ist Beamter und lt. Homepage der Bildungsdirektion Tirol Mitglied eines dem Leiter des Pädagogischen Dienstes zugeordneten „Fachstabes“. F. K. wurde unlängst rechtskräftig gerichtlich zu einer Haftstrafe in der Dauer von 30 Monaten verurteilt, wovon 20 Monate bedingt nachgesehen wurden. Die Rechtsfolge des Amtsverlustes wurde ebenfalls bedingt nachgesehen. Aufgrund der Art der dieser Verurteilung zugrunde liegenden Taten liegt eine Dienstpflichtverletzung vor, welche über die Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes hinausgeht, wegen dem F. K. rechtskräftig verurteilt worden ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurde gegen Dipl. Päd. F. K. ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
a. Wenn ja, wann (Datum)?
i. Zu welchen Ergebnissen führte dieses Verfahren?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Ist Dipl. Päd. F. K. trotz der Art der der Verurteilung zugrunde liegenden Taten nach wie vor im pädagogischen Bereich der Bildungsdirektion Tirol tätig?
a. Wenn ja: Wie ist es angesichts der Art der der Verurteilung zugrunde liegenden Taten zu rechtfertigen, dass dieser nach wie vor im pädagogischen Bereich der Bildungsdirektion tätig ist?
b. Wenn nein: Welche Tätigkeit übt Dipl. Päd. F. K. derzeit im pädagogischen Bereich der Bildungsdirektion Tirol aus und seit wann?