12498/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.10.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Rückzahlung der zu unrecht indexierten Familienbeihilfe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juni 2022 entschieden, dass die Indexierung der Familienbeihilfe, des Kinderabsetzbetrages und weiterer steuerrechtlicher Begünstigungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Aus diesem Grund wurde in der Nationalratssitzung am 8. Juli 2022 eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes sowie des Einkommenssteuergesetzes beschlossen. Damit wurde auch eine gesetzliche Grundlage für Nachzahlungen von Familienbeihilfenbeträgen für den von der Indexierung "nach unten" betroffenen Personenkreis geschaffen. Laut einer Information des Bundeskanzleramts wurden die Nachzahlungen an Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträgen für den von der Indexierung "nach unten" betroffenen Personenkreis Anfang August automationsunterstützt auf das in der Finanzverwaltung vorhandene Konto angewiesen. Betroffen sind laut einer Auskunft von Bundesministerin Raab 81.000 Fälle, wovon in 281 Fällen aktiv ein Antrag gestellt werden muss.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wieviele Personen erhalten aufgrund der „nach unten“ indexierten Familienbeihilfe eine Nachzahlung?

a.       Wieviele dieser Personen erhalten die Nachzahlung automationsunterstützt aufgrund von bekannten Kontodaten?

b.       Wieviele dieser Personen müssen aktiv um eine Nachzahlung ansuchen?

2.       Wieviele Personen erhielten mit Stand 3.10.2022 die Nachzahlung automatisiert?

3.       Warum muss in 281 Fällen aktiv ein Antrag gestellt werden? Warum kann die Nachzahlung nicht mit der nächsten Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgen?

4.       Wieviele Personen erhielten mit Stand 3.10.2022 die Nachzahlung aufgrund eines Antrags?

5.       Wird versucht mit jenen Personen, die Anspruch auf eine Nachzahlung haben, jedoch kein Konto bei der Finanzverwaltung hinterlegt haben, zu kontaktieren?

a.       Wenn ja, wieviele Personen wurden bisher erreicht?

b.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Wie hoch ist die Gesamtsumme der Nachzahlungen mit Stand 3.10.2022?

7.       Wie hoch sind die Personalkosten von Seiten des Bundeskanzleramts bzw. von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen, um die Nachzahlung der „nach unten“ indexierten Familienbeihilfe abzuwickeln?

8.        Wann ist aus Ihrer Sicht damit zu rechnen, dass alle Nachzahlungen durchgeführt wurden?