12514/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Missbrauchs-Skandal um nicht rechtskräftig verurteilten Arzt im Krankenhaus in Krems

 

Der Kurier berichtete am 22. September folgendes:

 

Nach Missbrauchs-Skandal von Arzt: Spitalsführung in Krems freigestellt

Nicht rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter unterrichtete Studentinnen an Klinik. Vorgesetzte reagierten nicht auf Interventionen.

 

Sämtliche Warnungen vor dem Mediziner wurden ignoriert. Während Dr. M. im Landesgericht Korneuburg reumütig gestand, als Feuerwehr-Jugendleiter und Feuerwehrarzt junge Mädchen sexuell missbraucht, mit einem betrunkenen Patenkind im Bett geschlafen und sich an ihm vergangen zu haben, arbeitet er bereits wieder monatelang unbehelligt an der Uniklinik Krems. Nicht nur das: Mit einem Lehrauftrag der Karl Landsteiner Privatuniversität ausgestattet, unterrichtete er in Krems junge Studentinnen im Fach Notfall- und Intensivmedizin.

 

Der Fall des Mediziners, der im Dezember 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und wehrloser Personen zu drei Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt  wurde und bis heute keinen Tag im Gefängnis verbracht hat, weitet sich zu einem handfesten Skandal aus. Sowohl die Karl Landsteiner Privatuniversität, wie auch die Uniklinik Krems haben alle Warnungen vor dem Arzt in den Wind geschrieben und nicht darauf reagiert.

 

Spitalsdirektoren müssen gehen

Nachdem der KURIER am Donnerstag die Missstände aufgezeigt hat, zieht die NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA) die Reißleine. Obwohl die Universitätsklinik Krems bereits am 4. Mai vor einem Insider schriftlich per Mail vor dem Anästhesisten gewarnt wurde, hat man im Spital nichts dagegen unternommen. Vor allem wurde die Zentrale der LGA nicht darüber in Kenntnis gesetzt.

 

"Wie wir am Mittwoch mitgeteilt haben, hat die Zentrale der NÖ LGA am Montag, den 19. September, von den Vorwürfen gegen besagten Arzt erfahren. Daraufhin wurde dieser unverzüglich vom Dienst enthoben. Nach umfangreichen internen Recherchen wurde das Dienstverhältnis am Donnerstag beendet und dabei ermittelt, dass die Informationsweitergabe zu dieser Causa durch das UK Krems an die Zentrale der LGA nicht erfolgt ist. Dieser Sachverhalt wird derzeit geklärt, wobei wir uns um die Einbeziehung der Patientenanwaltschaft bemühen. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse werden die Verantwortlichen vom Dienst freigestellt", heißt es in einer Stellungnahme.

 

Wie aus gut informierten Kreisen aus der Uniklinik Krems zu erfahren war, mussten als Konsequenz aus der Affäre der ärztliche und der kaufmännische Direktor den Hut nehmen. Sie sind mit sofortiger Wirkung dienstfrei gestellt. Beide sollen durch die Warnung von der Vorgeschichte des Anästhesisten gewusst, aber weder etwas unternommen noch die Direktion darüber informiert haben.

 

Warten auf Konsequenzen

Das erste Mal wurden sowohl die Landsteiner Privatuni wie auch die Landesklinik Krems am im Mai dieses Jahres davor gewarnt, dass sie einen (nicht rechtskräftig verurteilten) Sexualstraftäter zur Ausbildung junger Studentinnen heran ziehen. Das Mailprotokoll liegt dem KURIER vor.

 

Die Studenten warteten allerdings vergebens auf Konsequenzen. Dr. M. unterrichtete weiter. „Es gab danach Anrufe bei der Studiengangsleitung Humanmedizin, wo noch einmal eindringlich vor dem Mann gewarnt wurde. Aber auch danach ist nichts geschehen“, schildern betroffene Studenten.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen der oben geschilderte Fall bekannt?
a.) Falls ja, wann und durch wen haben sie davon erfahren?

2)    Wann und durch wen erfuhr das Krankenhaus in Krems erstmals von den schweren Vorwürfen gegen den Arzt?  
a.) Welche Schritte wurden danach gesetzt?
b.) Warum wurde der Arzt nicht direkt dem Dienst enthoben?
c.) Warum ist eine Meldung an die Landesgesundheitsagentur unterblieben?

3)    Durch wen erfuhr die Landesgesundheitsagentur von den schweren Vorwürfen, welche gegen den Arzt erhoben wurden?

4)    In welchem Krankenhaus in Wien arbeitete der Arzt zuvor?
a.) Was war der Grund für die dortige Beendigung des Dienstverhältnisses?
b.) War das Krankenhaus in Wien bereits vor Beendigung bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses in Kenntnis darüber, dass der Arzt wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt wurde?

5)    Wie konnte es generell für den Arzt, welcher wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt und deswegen nicht rechtskräftig zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde, weiterhin möglich sein zu praktizieren?
a.) Warum gibt es in einem solchen Fall kein Verbot weiterhin als Arzt tätig zu sein?

6)    Welche Meldepflicht gibt es seitens der Justiz wenn ein Arzt wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt wird bzw. sogar nicht rechtskräftig verurteilt wird?
a.) Wann und an wen ist diese Meldung im vorliegenden Fall ergangen?
b.) Gibt es in einem solchen Fall dann irgendeinen einen Vermerk oder ähnliches für zukünftige Arbeitgeber? 
c.) Falls es keine Meldepflicht gibt, wie rechtfertigen Sie das?

7)    Warum wurden seitens der Uniklinik Krems alle Warnungen in Bezug auf den Arzt ignoriert?

8)    Warum wurde seitens der Karl-Landsteiner Privatuniversität, an welcher der Arzt junge Studentinnen im Fach Notfall- und Intensivmedizin unterrichtet, alle Warnungen in Bezug auf den Arzt ignoriert?
a.) Welche Konsequenzen gibt es für die Leitung der Karl-Landsteiner-Privatuniversität, welche trotz der Warnungen den Arzt weiter junge Studentinnen unterrichten lies?
b.) Gibt es noch andere personelle Konsequenzen und falls ja, welche?

9)    Gab es von Patienten, welche durch den Arzt im Krankenhaus in Krems behandelt wurden, irgendwelche Beschwerden?
a.) Falls ja, wann und aus welchem Grund wurden diese jeweils erhoben?

10) War der Arzt im Zuge seiner Tätigkeit als Anästhesist im Landesklinikum Krems auch mit Patienten alleine, welche bereits in Teil-, oder Vollnarkose waren?
a.) Bitte um konkrete Angabe aller Fälle sowie wie lange der Arzt jeweils mit den Patienten alleine war.
b.) Planen Sie diesbezüglich weitere Untersuchungen?
c.) Falls Sie diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen planen, wie rechtfertigen Sie das?  

11) Welche weitere personelle Konsequenzen wird es im Krankenhaus Krems geben?

12) Müssen Ärzte eine Strafregisterbescheinigung bei Bewerbung für eine neue Stelle vorlegen?
a.) Falls ja, ist dies im vorliegenden Fall geschehen?
b.) Falls nein, warum nicht?
c.) Falls nein, wird es künftig verpflichtend sein für Ärzte bei Bewerbung für eine neue Stelle eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen?

13) Welche Maßnahmen treffen Sie, damit künftig niemals mehr ein Arzt, welcher wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, praktizieren darf? 



[1] https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/verurteilter-notfallmediziner-uni-und-klinik-wurden-vor-monaten-gewarnt/402155367