12515/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.10.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kainz
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Folgeanfrage zu „Explodierende Kosten für Energie führen zu horrenden Nachzahlungen und Neueinstufungen“
In der Beantwortung 10582/AB auf die Anfrage 10809/J betreffend „Explodierende Kosten für Energie führen zu horrenden Nachzahlungen und Neueinstufungen“ schreibt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Beantwortung der Frage 3 folgendes:
„Der Großhandelspreis für Strom an der Strombörse ergibt sich durch Angebot und
Nachfrage und durch die „Herstellungskosten“ für die Deckung des aktuellen Strombedarfs. Grundsätzlich sind hier die Kraftwerksarten gereiht. Die Produktion erneuerbarer Energieträger wird dabei vorrangig genutzt. Können Kraftwerke erneuerbarer Energieträger den aktuellen Bedarf nicht decken, müssen Kraftwerke fossiler Energieträger hinzugezogen werden. In Österreich beispielsweise werden neben erneuerbaren Energieträgern vorrangig Gaskraftwerke zur Stromproduktion eingesetzt. Nützt also das letzte Kraftwerk, das erforderlich ist, um den Bedarf am nächsten Tag zu decken, einen fossilen Energieträger - zum Beispiel ein Gaskraftwerk - dann sind dessen Kosten ausschlaggebend für die Bildung des Großhandelspreises beim Stromeinkauf. Dieses System beeinflusst die Preispolitik aller Unternehmen.
In ihrer Toolbox-Mitteilung vom Oktober 2021 hat die Europäische Kommission den
Dachverband der Regulierungsbehörden ACER mit der Bewertung der Vor- und Nachteile dieses EU-Stromgroßhandelsmarktdesigns und mit allfälligen Verbesserungsempfehlungen beauftragt. ACER stellte in der abschließenden Bewertung vom 29. April 2022 „ACER´s Final Assessment of the EU Wholesale Electricity Market Design“ fest, dass das derzeitige Stromgroßhandelsmarktdesign unter relativ normalen Marktbedingungen eine effiziente und sichere Stromversorgung bietet, weshalb das derzeitige Marktdesign beibehalten werden sollte. Laut dem Bericht kommt ACER zur Auffassung, dass das derzeitige Strommarktdesign nicht für die aktuelle Krise verantwortlich ist und im Gegenteil die geltenden Marktregeln in gewissem Maße dazu beitragen, die derzeitige Krise etwas zu entschärfen und somit Stromkürzungen oder sogar Stromausfälle in bestimmten Gebieten vermieden werden. ACER weist darauf hin, dass dieses Strommarktdesign nicht für Notsituationen ausgelegt ist, und schlägt angesichts der aktuellen Lage verschiedene Maßnahmen vor. Der Bericht von ACER kann auf der Website abgerufen werden (https://euagenda.eu/publications/acer-s[1]final-assessment-of-the-eu-wholesale-electricity-market-design).
Um die aktuelle Preissituation für die Konsument:innen entschärfen zu können, unterstütze ich im Rahmen der Regierungsarbeit und im Einklang mit den europäischen Bemühungen die Prüfung von zielgerichteten Maßnahmen zur Entspannung der Lage.“
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Welche Auswirkungen hat das derzeitige EU-Strommarktdesign auf die horrenden Energiepreise in Österreich?
2. Welche Auswirkungen hätte eine Abkehr vom derzeitigen „Merit-Order-Prinzip“ auf die Energiepreise der Endverbraucher?
3.
Werden Sie
sich auf europäischer Ebene für eine Änderung des
EU-Strommarktdesigns einsetzen?
a.) Wenn ja, was ist konkret geplant?
b.) Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen setzen Sie derzeit konkret, um die Lage am Energiesektor zu entspannen? Bitte um konkrete Erläuterung.