12541/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.10.2022
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Anwendung von § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz im BMSGPK - Archivierung der Dokumente von Bundesministerin a.D. Mag. Ines Stilling

 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gab am 27.09.2022 via Presseaussendung den Wechsel der ehemaligen Bundesministerin und zuletzt Generalsekretärin Ines Stilling zur Arbeiterkammer bekannt.[1]

 

§ 6. Abs 1 Ziffer (1) Bundesarchivgesetz lautet: 

Die Bundesdienststellen haben, soweit sie gemäß § 3 Abs. 2 kein eigenes Archiv unterhalten, dem Österreichischen Staatsarchiv anzuzeigen, welches Schriftgut gemäß § 5 ausgesondert und angeboten wird. Im Zuge des Anbietens haben die Bundesdienststellen am Schriftgut, bei dem die Voraussetzungen gemäß § 8 Abs. 2 vorliegen, einen entsprechenden Vermerk anzubringen.

 

§ 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz lautet: 

Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben. Dieses Schriftgut ist vom Österreichischen Staatsarchiv bis zum Ablauf von 25 Jahren nach dem Ausscheiden aus der Funktion gesondert unter Verschluss und versiegelt aufzubewahren. In dieses Schriftgut darf, sofern bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur mit Zustimmung des seinerzeitigen Funktionsinhabers oder einer von ihm bestimmten Person Einsicht genommen werden. Ist keine Person bestimmt worden, so bedarf es im Falle des Ablebens des Funktionsinhabers der Zustimmung der unmittelbaren Nachkommen. Über jede Einsicht während dieser Frist sind genaue Aufzeichnungen zu führen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage 

 

1.    Wurde anlässlich des Ausscheidens von Generalsekretärin Mag. Ines Stilling Archivgut gemäß § 6 Abs 1 und/oder Abs 3 Bundesarchivgesetz an das Österreichische Staatsarchiv übergeben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.     Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten des BMSGPK?

d.    Wenn ja, welchen einzelnen Kabinettsmitgliedern ist das Schriftgut zuzuordnen?

2.    Bestand das Schriftgut aus Papier- und/oder Digitalakten?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220927_OTS0130/sozialministerium-generalsekretaerin-ines-stilling-wechselt-zur-arbeiterkammer