12544/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.10.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Schuldnerberatung: Erstkontakte und Privatkonkurse steigen
Am 18.8.2022 berichtete der ORF:
Immer mehr Menschen suchen Hilfe bei der Schuldnerberatung. Im ersten Halbjahr 2022 sei die Zahl der Privatkonkurse laut Presseaussendung um 34 Prozent gestiegen. Die steigenden Lebenshaltungskosten überfordern zahlreiche Haushalte, bei unteren Einkommen koste allein die Teuerung mehr als ein Monatseinkommen.
Die Teuerung sei für immer mehr Menschen akut existenzbedrohend, so die österreichische Schuldenberatung in einer aktuellen Aussendung. Im ersten Halbjahr 2022 stieg die Zahl der Erstkontakte bei der Beratungseinrichtung im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 Prozent. Im selben Zeitraum wurden rund 34 Prozent mehr Privatkonkurse eröffnet. Man müsse Förderungen gezielter ausschütten, so die Forderung. Die Folgen der Teuerung würden ohnehin erst verzögert spürbar.
Aufgeblähte Lebenserhaltungskosten würden „viele über kurz oder lang überfordern“, hieß es in der Aussendung. Die Zahl der Privatkonkurse steige in allen Bundesländern an, die Spitze der Pleitewelle dürfte noch nicht erreicht sein, befürchtet Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich. Das Problem sei, „dass diese steigenden Konkurszahlen die Auswirkungen der Teuerung noch kaum beinhalten. Die Effekte der Preissteigerung werden erst verzögert zu Konkursen führen.“ Daher beobachte man „die Situation mit großer Sorge“, wurde Mitterlehner in der Aussendung zitiert.
Das überarbeitete Insolvenzrecht ermögliche zwar die Entschuldung binnen drei Jahren. Ein Privatkonkurs sei für viele aber schon gar nicht mehr leistbar, denn „dafür ist es notwendig, dass alle Ausgaben mit den Einnahmen gedeckt werden können und keine neuen Schulden gemacht werden“, erklärte Mitterlehner. Die Option eines verkürzten Konkursverfahrens sei für Privatpersonen – anders als für Unternehmerinnen und Unternehmer – bis 2026 befristet. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes dürfe man hier nicht länger differenzieren, forderte die Schuldenberatung.
Notwendig sei daher eine gezieltere Verteilung von Förderungen für Menschen mit geringem Einkommen. So ließen sich der Konsum einkommensschwacher Haushalte ankurbeln und die Wirtschaft stärken. Mitte der Woche hatte das gewerkschaftsnahe Momentum Institut vorgerechnet, dass die Inflation heuer das ärmste Zehntel der österreichischen Haushalte 1,25 Monatseinkommen kosten werde. Die wirtschaftsnahe Agenda Austria hielt dagegen und bezeichnete die ins Werk gesetzten Teuerungspakete als ausreichend. Die Tragweite der aktuellen Konkurswelle infolge der Inflation werde erst langfristig „mit voller Wucht sichtbar werden“, gab ASB-Geschäftsführer Mitterlehner zu bedenken.
Quelle: Schuldnerberatung: Erstkontakte und Privatkonkurse steigen - help.ORF.at
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Welche Maßnahmen wurden und werden seit Beginn dieses Jahres bzw. derzeit seitens Ihres Ressorts gesetzt, um dem drohenden Anstieg der Privatinsolvenzen in Österreich entgegenzuwirken bzw. diesen abzuwenden?
2) Welche Konsequenzen ziehen Sie als Konsumentenschutzminister im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl an Privatinsolvenzen?
3) Inwiefern sehen Sie sich als Konsumentenschutzminister in der Verantwortung, viele dieser bevorstehenden Privatinsolvenzen, die aufgrund der von Ihnen gesetzten Corona-Maßnahmen und der von Ihnen unterstützten Russland-Sanktionen sowie der durch diese Entwicklungen hervorgerufenen Teuerungswelle über die Betroffenen hereinbrechen, mit ausgelöst zu haben?
4) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um Institutionen wie die Schuldnerberatung für das kommende Krisenjahr 2023 mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten?