1255/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Rechtsanwälte - Klientenschutz, Disziplinarverfahren 2018-2019
Neben Fachwissen ist das Vertrauen der KlientInnen eine wichtige Basis der Arbeit von RechtsanwältInnen. RechtsanwältInnen unterliegen einer gesetzlich geschützten Verschwiegenheitspflicht sowie strengen Standesvorschriften zum Schutz ihrer KlientInnen: RechtsanwältInnen, die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat ihrer Rechtsanwaltskammer zu verantworten. Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte. Daneben unterliegen Rechtsanwälte auch der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.
Mit 87/AB, XXVI.GP hat der BMJ als Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwaltskammern bereits zu „Disziplinarverfahren in den Landesrechtsanwaltskammern“ 2010-2017 Stellung genommen. Aus systematischen Gründen und um einen Überblick über aktuelle Entwicklungen zu erhalten, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen Anzeigen bei den Disziplinarräten der Rechtsanwaltskammern kam es 2018 und 2019 (bitte nach den einzelnen Landesrechtsanwaltskammern und nach Jahren aufgliedern)?
2. Wie viele dieser Anzeigen wurden 2018 und 2019 ohne Disziplinarstrafe erledigt und wie oft wurden Disziplinarstrafen nach § 16 (1) Z1 ,§ 16 (1) Z2, § 16 (1) Z3 und § 16 (1) Z4 der Disziplinarordnung verhängt (bitte nach den einzelnen Landesrechtsanwaltskammern und nach Jahren aufgliedern)?
3. Wie viele Disziplinarverfahren sind aktuell in den Landesrechtsanwaltskammern insgesamt anhängig?
4. Wie oft wurden 2018 und 209 durch Private Strafanzeigen gegen Rechtsanwälte wegen des Verdachts von Vermögensdelikten im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit erstattet? Wie wurden diese Anzeigen erledigt?
5. Liegen Ihrem Ressort Daten vor, wie viele Rechtsanwälte in Aufsichtsräten von AG's und GesmbH's Mitglieder sind und ob es dadurch im Klientenverhältnis zu Interessenskonflikten kommt? Sind diese doppelten Wirkungsfelder von Rechtsanwälten überhaupt mit dem Unvereinbarkeitsgebot in Einklang zu bringen?