12578/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.10.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Zwang zur COVID-19-Impfung bei militärischem Flugpersonal

 

 

Aus Kreisen des militärischen Flugpersonals ist zu hören, dass Piloten und Bordtechniker nur dann als flugtauglich beurteilt werden, wenn sie auch gegen COVID-19 geimpft sind.

 

Dem Vernehmen nach soll der jeweilige Impfstatus bzw. Genesenstatus mit der Militärfliegertauglichkeit (Bord- und Fliegertauglichkeit) in Verbindung gebracht werden. Ein Umstand, den es lediglich im Bereich der militärischen Luftfahrt in Österreich geben soll. Für zivile fliegerärztliche Sachverständige soll eine COVID-19-Impfung keine Voraussetzung für die Ausstellung eines Gutachtens zur Flugtauglichkeit sein.

 

Bereits ausgestellte Militärfliegertauglichkeitszeugnisse sollen für ungeimpftes Militärluftfahrtpersonal mit dem Stichtag des 15. März 2022 widerrufen werden und eine zeitliche Fluguntauglichkeit ausgesprochen werden.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen einer gültigen COVID-19-Immunisierung und der Militärfliegertauglichkeit im ÖBH?

2.     Sind auch in anderen Ländern der EU bzw. der NATO COVID-19-Impfungen mit der Militärfliegertauglichkeit verbunden?

3.     Wie steht diese Regelung in Zusammenhang mit dem Aussetzen der allgemeinen Impfpflicht in Österreich?

4.     Wird diese Regelung hinsichtlich der COVID-19-Impfung und der Militärfliegertauglichkeitszeugnisse im ÖBH mit dem Auslaufen des COVID-19-Impfpflichtgesetzes in Österreich enden?

5.     Erfahren Soldaten bei ausbleibenden COVID-19-Impfungen monetäre Nachteile?

6.     Um wieviel verdienen Soldaten aus den Reihen des Militärluftpersonals bei temporärer Fluguntauglichkeit weniger?

7.     Wie viele Personen des Militärluftpersonals (Piloten und Bordtechniker) sind mit dem Stichtag 18. März 2022 nicht geimpft bzw. erfüllen nicht die seitens des BMLV geforderten Tauglichkeitskriterien aufgrund mangelnden Impfstatus (aufgeschlüsselt auf Funktionen des Militärluftpersonals)?

8.     Werden Sie diese Regelung hinsichtlich der COVID-19-Impfungen und der Militärfliegertauglichkeitszeugnisse aufheben?