12579/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.10.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sicherstellung von Beweismitteln und Bargeld sowie Auswertung von Datenträgern bei illegalen Migranten
Im August 2018 wurde im Zuge des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2018[1] unter anderem auch das BFA-Verfahrensgesetz[2] dahingehend geändert, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt sind, Gegenstände und Dokumente, die für ein Verfahren vor dem Bundesamt oder für eine Abschiebung gemäß § 46 FPG als Beweismittel benötigt werden, vorläufig sicherzustellen. Zudem können auch bis zu 840 Euro oder Euro-Gegenwert sichergestellt werden, wobei dem Fremden jedenfalls ein Betrag von 120 Euro oder Euro-Gegenwert zu belassen sind. Weiters sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes seither ermächtigt, Datenträger wie beispielsweise Handys auszuwerten, um die Identität sowie die Route des Fremden festzustellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. In wie vielen Fällen wurden, gegliedert nach Jahren, seit Inkrafttreten der Regelung bis zum Zeitpunkt der Einbringung gegenständlicher Anfrage Gegenstände und Dokumente als Beweismittel sichergestellt?
2. In wie vielen Fällen wurde, gegliedert nach Jahren, seit Inkrafttreten der Regelung bis zum Zeitpunkt der Einbringung gegenständlicher Anfrage Bargeld sichergestellt?
3. Welche Summen in Euro wurden, gegliedert nach Jahren, seit Inkrafttreten der Regelung bis zum Zeitpunkt der Einbringung gegenständlicher Anfrage sichergestellt?
4. In wie vielen Fällen wurden, gegliedert nach Jahren, seit Inkrafttreten der Regelung bis zum Zeitpunkt der Einbringung gegenständlicher Anfrage Datenträger zur Identitäts- bzw. Routenfeststellung ausgewertet?