12584/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.10.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ergebnisse der Caritas-Befragung zu Persönlicher Assistenz
Am 26.9.2022 veröffentlichte die Caritas folgende Presseaussendung:
Am Vortag der Inklusionsdemo, wo zahlreiche Menschen für die Rechte von Menschen mit Behinderung auf die Straße gehen werden, legt die Caritas eine Befragung zum Thema Persönliche Assistenz für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen vor. Die von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet Persönliche Assistenz als eine Notwendigkeit für Inklusion und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse der Befragung unter 83 Betroffenen unterstreichen, dass Österreich diesem Grundsatz bislang kaum gerecht wird.
Die Befragung verdeutlicht, dass noch wenig Wissen unter den Teilnehmenden über die Möglichkeiten einer Persönlichen Assistenz besteht. Große Einigkeit zeigt sich hingegen beim breit gefächerten Bedarf an Persönlicher Assistenz. Er erstreckt sich über alle Lebensbereiche wie Freizeit, Wohnen, Arbeit, aber auch den Bildungsbereich. Die aktuelle gesetzliche Situation in Österreich wird den genannten Erwartungen aber kaum gerecht. „Es ist ärgerlich, dass nicht die Bedürfnisse der Betroffenen über die Persönliche Assistenz entscheiden. Es bestimmt vielmehr der Wohnort darüber, ob und in welchen Lebensbereichen Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Persönliche Assistenz haben. In jedem Bundesland gelten andere, meist komplexe Regelungen. Einen umfassenden Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, der sich über alle Lebensbereiche erstreckt, gibt es in vielen Bundesländern nicht. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind meist ganz ausgeschlossen,“ kritisiert Landau. „Gut 87 % der Befragten wünschen sich auch, von der gleichen Assistentin oder dem gleichen Assistenten über mehrere Lebensbereiche hinweg unterstützt zu werden. Dem widerspricht die bisher übliche rechtliche Trennung von Persönlicher Assistenz in einen Arbeits- und Freizeitbereich. Diese realitätsferne Teilung sollte im Sinne der Betroffenen abgeschafft werden“, betont Landau.
„Persönliche Assistenz darf kein Luxus sein. Im 21. Jahrhundert sollte niemand mehr ob einer Beeinträchtigung am selbstbestimmten Leben gehindert werden. Wir appellieren daher an die Bundesregierung: setzen sie ihr im Regierungsprogramm selbst festgemachtes Ziel eines österreichweit einheitlichen Systems für Persönliche Assistenz rasch um. Vereinfachen sie die Regelungen im Sinne der Menschen mit Behinderung, schließen sie alle mit ein und orientieren sie sich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen. Verschiedene Standards in den Bundesländern führen nur zu einer massiven Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Das sollte der Vergangenheit angehören“, so Landau.[1]
In diesem Zusammenhang richtetn der unterfertigte Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1) Was entgegnen Sie der in der Aussendung geäußerten Kritik im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Befragung, wonach Österreich dem Grundsatz der Persönlichen Assistenz als Notwendigkeit für Inklusion und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen bislang kaum gerecht wird?
2) Inwiefern erachten Sie die Kritik als begründet, wonach der Wohnort über den Anspruch auf Persönliche Assistenz entscheidet?
3) Wie stehen Sie zu einem grundsätzlichen Anspruch unabhängig des Wohnorts?
4) Warum wird es zugelassen, dass der Wohnort über den Anspruch auf Persönliche Assistenz entscheidet?
5) Was unternehmen Sie, damit dies hinkünftig wohnortunabhängig gehandhabt werden kann?
6) Wie stellen Sie den breit gefächerten Bedarf an Persönlicher Assistenz sicher?
7) Welche Maßnahmen ergreifen Sie zur Sicherstellung Persönlicher Assistenz im Bereich Freizeit?
8) Welche Maßnahmen ergreifen Sie zur Sicherstellung Persönlicher Assistenz im Bereich Wohnen?
9) Welche Maßnahmen ergreifen Sie zur Sicherstellung Persönlicher Assistenz im Bereich Arbeit?
10) Welche Maßnahmen ergreifen Sie zur Sicherstellung Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich?
11) Was entgegnen Sie der Kritik, wonach nicht die Bedürfnisse der Betroffenen über die Persönliche Assistenz entscheiden?
12) Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen diesen Missstand?
13) Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen den Umstand, dass in jedem Bundesland andere, meist komplexe Regelungen gelten?
14) Welche Maßnahmen ergreifen Sie für die Sicherstellung eines umfassenden Rechtsanspruchs auf Persönliche Assistenz, der sich auf alle Lebensbereiche in allen Bundesländern erstreckt?
15) Was entgegnen Sie der Kritik, wonach Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen meist völlig ausgeschlossen von Persönlicher Assistenz sind?
16) Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um diesen Missstand zu beheben?
17) Wie rechtfertigen Sie die Trennung von Persönlicher Assistenz im Arbeits- und Freizeitbereich?
18) Wie wollen Sie diesen Missstand beheben?
19) Wann setzen Sie Ihr im Regierungsprogramm selbst festgemachtes Ziel eines österreichweit einheitlichen Systems für Persönliche Assistenz um?
20) Inwiefern werden Sie die Regelungen betreffend Persönliche Assistenz im Sinne der Menschen mit Behinderung weiter umsetzen?
21) Inwiefern schließen Sie mit Ihren (weiteren) Umsetzungen alle Betroffenen ein und werden sich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren?
22) Inwiefern erkennen Sie, dass die verschiedenen Standards in den Bundesländern zu einer massiven Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen führen?
23) Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen diese Ungleichbehandlung?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220926_OTS0167/caritas-praesentiert-ergebnisse-von-befragung-zu-persoenlicher-assistenz-fuer-menschen-mit-intellektuellen-beeintraechtigungen