1259/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Rodungen im Schlosspark Schönbrunn

 

Gemäß Artikel 1§1 Abs 3 Z 4 Schönbrunner Schlussgesetz ist die Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft für die „Erhaltung, Pflege, Bewirtschaftung und Nutzung des Schloßparkes Schönbrunn (…) entsprechend der historischen Konzeption“ zuständig.

 

Im vergangenen Monat wurden im Schlosspark Schönbrunn rund um den Eingang Hietzing und von dort in Richtung des Sonnenuhrhauses/Eingang zum Tiergarten etliche Bäume langen Bestandes gefällt.

Verblieben und sichtbar sind nur mehr Baumstümpfe, wobei an diesen eine Erkrankung des Baumbestandes nicht erkennbar ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Inwiefern kümmert sich Ihr Ressort um die Erhaltung, Pflege, Bewirtschaftung und Nutzung des Schlossparkes Schönbrunn?

2.    Inwiefern wird dabei auf die historische Konzeption Bedacht genommen?

3.    Gibt es Leitlinien, historische Dokumente, o.Ä., welche die historische Konzeption dokumentieren?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum?

c.    Wenn nein, inwiefern kann die historische Konzeption berücksichtigt werden?

4.    Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum?

5.    Wie viele Bäume welcher Art wurden in Schönbrunn 2018 gefällt?

6.    Wie viele Bäume welcher Art wurden in Schönbrunn 2019 gefällt?

7.    Auf welcher Grundlage fanden die Rodungen jeweils statt?

8.    Haben jeweils Ersatzpflanzungen stattgefunden?

a.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?