1261/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.03.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend toter Winkel bei Überwachungskameras in der Justizanstalt Asten
Trotz videoüberwachtem Zimmer fiel der tragischer Selbstmord der sich Mitte Jänner in der Justizanstalt Asten ereignete, niemandem auf.
Die „Kronen Zeitung“ berichtete darüber online am 17.01.2020 Folgendes:
„Trotz Videoüberwachung
Tote in Justizanstalt erst nach Stunden entdeckt
Tragischer Selbstmord in der umstrittenen Justizanstalt Asten: Eine 50-Jährige erhängte sich in der Nacht auf Mittwoch in ihrem videoüberwachten Zimmer, wurde aber erst am Morgen von einer Pflegerin tot aufgefunden. Trotz Sicherheitsbedenken der Justizwache ist ein Zubau für weitere 100 psychisch kranke Straftäter in Asten geplant.
Großeinsatz von Polizei, Rettung und Notarzthubschrauber am Mittwochmorgen in der Justizanstalt Asten. Von der Pflegerin, die ihr um 7.10 Uhr die täglichen Medikamente bringen wollte, wurde eine 50-Jährige tot in ihrem Zimmer aufgefunden. Sie hatte sich mit einem Kabel an Gitterstäben erhängt. Todeszeitpunkt: zwischen 24 und 2…Uhr. Bis zum Morgen fiel trotz Videoüberwachung niemanden die Tote auf. (Quelle: https://www.krone.at/2079649)“
Es steht außer Frage, dass die Justizanstalt Asten zunehmend zu einem Sicherheitsrisiko wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Zellen in der Justizanstalt Asten werden mit Kameras überwacht? (Bitte um genaue Auflistung nach Wohngruppen)
2. Befinden sich in der Justizanstalt Asten kameraüberwachte Zellen, bei denen es einen toten Winkel gibt?
a. Wenn ja, wie viele und in welchen Wohngruppen befinden sich diese?
b. Wenn ja, wann und durch wen wurde auf diesen Missstand aufmerksam gemacht?
3. Gab es bereits eine Begehung der Justizanstalt Asten durch den Generaldirektor oder anderen Personen, die einen toten Winkel in einer Zelle feststellten oder darauf hinwiesen?
a. Wenn ja, wann war diese Begehung?
b. Wenn ja, wer hat diese Feststellung getroffen?
c. Wenn ja, wie lautet der Bericht dieser Begehung?
d. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin vom Anstaltsleiter ergriffen und umgesetzt?
e. Wenn nein, warum nicht?
f. Wenn nein, wann wird diese Begehung erfolgen?
4. Können Sie garantieren, dass es in der Justizanstalt Asten keine kameraüberwachten Zellen gibt, die einen toten Winkel aufweisen?
5. Wer trägt die Haftung und Verantwortung, wenn aufgrund eines toten Winkels in einer überwachten Zelle gefährdende und selbstgefährdende Handlungen der Insassen nicht rechtzeitig erkannt werden?