12614/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.10.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Vereinsauflösung des Flüchtlingsunterstützungsvereins des Burgtheaters

 

 

Offensichtlich haben Künstler des Burgtheaters im Rekord-Migrationsjahr 2015 einen Verein zur Unterstützung von Flüchtlingen gegründet. Dieser Verein trägt den Namen „BURG hilft BLEIBEN Verein des Burgtheaterensembles zur Unterstützung von Flüchtlingen“, ist bei der Landespolizeidirektion Wien unter der ZVR‑Zahl 332359485 registriert und scheint gerade in Auflösung begriffen zu sein. Laut Vereinsregister ist die Zustelladresse dieses Vereins das BURGTHEATER mit der Universitätsring 2, 1010 Wien.[1]

 

Ebenfalls dem Vereinsregister ist zu entnehmen, dass Obmann dieses Vereins Herr Joachim Meyerhoff und Schriftführerin Frau Marianne Marte-Hofbauer ist. Allerdings ist deren Funktionsperiode jeweils mit 28.04.2022 ausgelaufen.

 

Gemäß Bekanntmachung vom 15.07.2022 hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu Zahl 80 P 31/20b einen Abwesenheitskurator zum Zwecke der Auflösung des Vereins gem. § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz bestellt.[2]

 

Die Auflösungsgründe gem. § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz lauten wie folgt:[3]

 

„Behördliche Auflösung

§ 29. (1) Jeder Verein kann unbeschadet des Falls nach § 2 Abs. 3 bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, mit Bescheid aufgelöst werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr entspricht.“

 

Grundsätzlich wäre es Privatsache von Künstlern und sonstigen Ensemblesmitgliedern, einen Verein zu gründen. Wenn dieser Verein aber - wie im vorliegenden Fall - den Namensbestandteil „Burgtheater“ in sich trägt und auch das Burgtheater als seine Zustellanschrift bekannt gibt, dann handelt es sich dabei um keine Privatsache mehr. Umso mehr, wo dieser Verein nunmehr offensichtlich vertretungslos seinem Schicksal überlassen wurde und zwangsweise aufgelöst werden soll, was mit einer Rufschädigung des Burgtheaters einhergeht.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Handelt es sich bei dem Verein „BURG hilft BLEIBEN Verein des Burgtheaterensembles zur Unterstützung von Flüchtlingen“ um einen rein privaten Verein oder ist die Burgtheater GmbH an diesem Verein in irgendeiner Form beteiligt?

2.     Inwieweit war die Burgtheater GmbH in die Aktivitäten dieses Vereins seit dessen Gründung eingebunden bzw. selbst aktiv tätig?

3.     Ist die Nutzung des Vereinsnamensbestandteils „Burgtheater“ in der Namensgebung eines privaten Vereines zulässig?

a)     Wenn ja, warum?

4.     Hat die Burgtheater GmbH diesem Verein die Verwendung der Bezeichnung „Burgtheater“ gestattet?

a)  Wenn ja, warum?

b)     Wenn ja, gibt es eine schriftliche Genehmigung, von welchem Datum ist diese und wer hat diese erteilt?

c)      Wenn nein, warum ist die Burgtheater GmbH nicht gegen die Verwendung der Bezeichnung „Burgtheater“ durch diesen Verein rechtlich vorgegangen?

5.     Hat die Burgtheater GmbH diesem Verein die Verwendung der Zustellanschrift „c/o BURGTHEATER, 1010 Wien, Universitätsring 2“ gestattet?

a)     Wenn ja, warum?

b)     Wenn ja, gibt es eine schriftliche Genehmigung, von welchem Datum ist diese und wer hat diese erteilt?

c)      Wenn nein, warum ist die Burgtheater GmbH nicht gegen die Verwendung dieser Zustellanschrift durch diesen Verein rechtlich vorgegangen?

6.     Wurden durch diesen Verein auch Infrastruktur oder Leistungen von Mitarbeitern der Burgtheater GmbH in Anspruch genommen?

a)  Wenn ja, hat es dafür eine Gegenleistung gegeben und wie sah diese aus?

b)     Wenn ja, liegt hiefür eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Burgtheater GmbH und diesem Verein vor, von welchem Datum ist diese und wer hat diese erteilt?

7.     Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt Zahlungen der Burgtheater GmbH an diesen Verein?

a)     Wenn ja, wie hoch waren diese in Summe und aufgeschlüsselt nach Jahren?

b)     Wenn ja, wofür wurden diese Zahlungen geleistet?

c)      Wenn ja, aus welchen Budgetmitteln der Burgtheater GmbH wurden diese finanziellen Leistungen finanziert?

8.     Bestehen Forderungen seitens der Burgtheater GmbH gegen diesen Verein?

a)     Wenn ja, woraus resultieren diese?

b)     Wenn ja, wie hoch sind diese?

9.     Aus welchem der in § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz genannten Gründen soll dieser Verein aufgelöst werden?

10.  Warum wurden durch den Verein offensichtlich keine organschaftlichen Vertreter bestellt?

11.  Warum musste für den Verein ein Abwesenheitskurator bestellt werden?

12.  Wie hoch ist das Vereinsvermögen?

13.  Inwieweit wird die zwangsweise behördliche Auflösung dieses Vereins, der den Namen des Burgtheaters beinhaltet, als geschäfts- bzw. rufschädigend für das Burgtheater beurteilt?



[1] https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zvn/public/Registerauszug, abgerufen am 01.08.22.

[2] https://edikte.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/suchedi?SearchView&subf=eku&SearchOrder=4&SearchMax=4999&retfields=BURG%20hilft%20BLEIBEN~%5BEdType%5D=ku~%5BKurArt%5D=A~[SDatWert1]=01.07.2021~[SDatWert2]=01.08.2022&ftquery=BURG%20hilft%20BLEIBEN&query=%28BURG%20hilft%20BLEIBEN%29%20AND%20%28%5BEdType%5D%3D%28ku%29%29%20AND%20%28%5BKurArt%5D%3D%28A%29%29%20AND%20%28%28%5BDATBMA%5D%3E%3D01.07.2021%29%20AND%20%28%5BDATBMA%5D%3C%3D01.08.2022%29%20OR%20%28%5BDATBM%5D%3E%3D01.07.2021%29%20AND%20%28%5BDATBM%5D%3C%3D01.08.2022%29%29#1659374332149

[3] https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2002/66/P29/NOR40029840?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Vereinsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=29&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.08.2022&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=1769ab0f-eec3-400b-8abb-eb5d06d2b2e1