12617/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.10.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Tierschutzprämien und Agrarfördergelder des Landwirtschaftsministers für tierquälerische Zustände, fehlende Kontrollen und fehlende Konsequenzen für die neue Förderperiode durch den Landwirtschaftsminister

Der Betrieb, der in Traismauer Rinder und Schafe unter elenden Zuständen hielt - die schockierenden Bilder sprechen für sich, https://noe.orf.at/stories/3173416/, - erhielt jahrelang eine Prämie für besonders gute Tierhaltung im Stall. Diese Prämienzahlung wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft im Rahmen der Sonderrichtlinie (SLR) unter Punkt 2.2.3 eingeführt: https://info.bml.gv.at/dam/jcr:b217e198-d4ed-45da-a008-5a6603227dbf/05_SRL_OEPUL_2015.pdf. Das bedeutet, dass Geld der Steuerzahler:innen an einen Betriebsinhaber bezahlt wurde, auf dessen Betrieb qualvoll verendete und im eigenen Kot stehende Tiere gefunden wurden.

Wie viele Betriebe in Österreich ebenfalls Tierschutzprämien für besonders gute Tierhaltung erhielten, obwohl sie nicht einmal die gesetzlichen Tierschutzbestimmungen eingehalten haben, ist nicht bekannt.

Darüber hinaus würde die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzstandards für alle tierhaltenden Betriebe, die Agrarförderungen beantragen, als Mindest-Fördervoraussetzung gelten. Doch wenn diese Fördervoraussetzung nicht ausreichend geprüft wird, ist dieses Kriterium wenig wert. Denn die Kontrollquote zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Tierhaltung ist mit 2 % so niedrig angesetzt, dass die Wahrscheinlichkeit geprüft zu werden, bei einmal in fünfzig Jahren liegt.

Tatsache ist, dass der Landwirtschaftsminister, obwohl er in einem Interview erklärte, nicht für Tierschutz zuständig zu sein, die Agrarförderungen nur dann auszahlen lassen dürfte, wenn sichergestellt ist, dass nicht gegen Tierschutzgesetze verstoßen wird. Doch auch im Entwurf zur Verwaltung der neunen Förderperiode – GSP-AV – sind keine Konsequenzen aus den Skandalen vorgesehen und keine verbesserte Kontroll- und Informationspflicht implementiert. Daher ist die Befürchtung groß, dass weiterhin Betriebe, die gegen geltende Tierschutzbestimmungen verstoßen, Prämien aus öffentlichen Mitteln erhalten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wie war es konkret möglich, dass ein Betrieb, der laut Medienberichten „amtsbekannt“ war, eine Prämie des BML für Tierschutz erhielt?

2.    Wie hoch waren die öffentlichen Gelder {Fördergelder) in den letzten drei Jahren, die an landwirtschaftliche Betriebe für Tierschutz-Maßnahmen ausbezahlt wurden?

3.    Wie viel Tierschutz wurde damit erreicht?

4.    Wie viel Tierschutz soll in den kommenden Jahren erzielt werden?

5.    Wie viele Betriebe hatten in den letzten drei Jahren die Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ beantragt?

6.    An wie viele Betriebe wurden in den letzten drei Jahren die Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ ausbezahlt?

7.    Wie viele Kontrollen zur Einhaltung der allgemeinen Tierschutzbestimmungen gab es in den letzten drei Jahren in den Betrieben, die die Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ beantragten?

8.    Wie viele Beanstandungen/Unregelmäßigkeiten ergaben diese Kontrollen?

9.    Wie viele Betriebe erhielten aufgrund von negativen Kontrollergebnissen keine Fördergelder unter dem Titel „Tierschutz-Stallhaltung“?

10. Wie hoch war der Betrag, der aufgrund mangelnder Tierhaltung in Betrieben mit der Maßnahme „Tierschutz-Stallhaltung“ in den letzten drei Jahren zurückbezahlt oder einbehalten wurde?

11. Wie   vielen Betrieben wurde in den letzten drei Jahren die Tierwohlprämie aberkannt, weil durch Informationen von anderen Stellen (zB.: anonyme Anzeigen, Medienberichte) ein gravierender Verstoß gegen den Tierschutz bekannt wurde?

12. Werden alle Beanstandungen der Veterinärkontrollen oder des mit beträchtlichen Fördermitteln finanzierenden Tiergesundheitsdienstes betreffend Übertretungen der Tierschutzbestimmungen an die für die Auszahlung der Agrarförderungen verantwortlichen Stelle (AMA) weitergeleitet und wenn nein, warum nicht?

13. Warum    haben Sie die Kontrollquote zur Überprüfung der gesetzlichen Tierschutzstandards im Entwurf zur neuen Verordnung zur Verwaltung der Agrarfördermitte! des Bundesministeriums für Landwirtschaft (GSP-AV) nicht ausgeweitet?

14. Warum ist in der neuen GSP-AV nicht geplant, dass Daten der Tierdatenbanken und der Tierkörperverwertung systematisch dazu verwendet werden müssen, besonders auffällige Betriebe engmaschig zu kontrollieren?

15. Was werden Sie tun, um Tierhaltungszustände, wie sie in den letzten Jahren bekannt wurden, in Zukunft zu verhindern?

16. Was werden Sie tun, um auszuschließen, dass öffentliche Gelder nicht mehr an Betriebe bezahlt werden, die in irgendeiner Weise Tierhaltungsbestimmungen übertreten?