Eingelangt am 06.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Wo bleiben Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
für Geflüchtete aus der Ukraine?
Nachdem NEOS mehrmals Verbesserungen für
Schutzsuchende aus der Ukraine eingefordert hat, etwa, dass sie Zugang zu
Sozialleistungen bekommen oder zumindest, dass sie
Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich erhalten
(siehe die entsprechenden NEOS Anträge dazu: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02534/index.shtml sowie
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02518/index.shtml)
hat der Nationalrat im Juli bzw. im September endlich beschlossen,
dass Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich nun Anspruch auf
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben sollen. Das betrifft rund
79.000 Personen, die seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtet und in
Österreich registriert sind, der Großteil davon sind Frauen und
Kinder. Die Regelung ist rückwirkend ab 12. März vorgesehen und gilt
bis zum Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechts der Vertriebenen,
längstens jedoch bis zum 4. März 2024 (siehe: https://orf.at/stories/3275229/ und
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6162845/Reparatur-im-Parlament_Jetzt-auch-Familienbeihilfe-fuer).
Bei der Familienbeihilfe ist keine Anrechnung
auf die Grundversorgungsleistungen vorgesehen, wobei offen bleibt, ob dies
bundesweit in der Praxis möglich ist, da es dazu verschiedene Regelungen
in den Bundesländern gibt. Beim Kinderbetreuungsgeld hingegen ist
Informationen des BMI zufolge eine vollständige Anrechnung vorgesehen, was
unter Umständen zum Verlust der Grundversorgung führen könnte
und demnach problematisch ist. Nicht klar ist allerdings, welcher Bezug wie
gewertet werden soll, um eine derartige Anrechnung abzuwickeln beziehungsweise
in welchem Ausmaß sich der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes dadurch
ändern würde; ob es zu Lösungen kommt, die die Grundversorgung
als Einkommen während des Bezugs (wie beim einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld) werten oder wie diese Anrechnung aussehen sollte.
Darüber hinaus ist auch unklar, ob die
Finanzämter und die ÖGK für eine potentiell hohe Anzahl an
Antragstellungen und Nachverrechnungen gerüstet sind und welcher Rahmen
angedacht ist, um Ukrainer_innen bei der Antragstellung zu
unterstützen - die Informationsseite und das Formular sind derzeit nur auf
deutsch verfügbar (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Anträge auf Familienbeihilfe
wurden von Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert sind,
gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und
Bundesländern.
- Ab welchem Zeitpunkt war die Antragstellung
für Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert sind,
möglich?
- Wie viele Anträge sind bearbeitet
worden? Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern.
- Ab welchem Zeitpunkt wurde mit der Bearbeitung
dieser Anträge begonnen?
- Wie viele Anträge auf Familienbeihilfe
wurden bereits ausgezahlt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und
Bundesländern.
- Wie lange betrug die durchschnittliche
Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Auszahlung? Bitte um
Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern.
- Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um
die Finanzämter für die Antragstellungen und
Nachverrechnungen vorzubereiten?
- Wie hoch ist der Rückstau an
Anträgen auf Familienbeihilfe von Personen, die nach der
Vertriebenen-VO registriert sind?
- Gab es Verzögerungen bei den
Auszahlungen?
- Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Erhielten alle Personen, die einen Antrag
auf Familienbeihilfe stellten und nach der Vertriebenen-VO registriert
sind, die Auszahlungen rückwirkend ab März 2022?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist eine Ausfüllhilfe in ukrainischer
Sprache bzw. eine Übersetzung des Formulars zur Beantragung der
Familienbeihilfe vorhanden?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn nein, ist eine Übersetzung bzw.
eine Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache künftig vorgesehen?
- Im Formular ist eine Kontoverbindung
anzugeben (siehe: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih100.pdf).
Welche Abwicklung ist für Personen angedacht, die kein Bankkonto
haben?
- Ist österreichweit vorgesehen, dass die
Familienbeihilfe auf die Grundversorgungsleistungen für
Geflüchtete iSd Vertriebenen-VO nicht angerechnet wird?
- Wie viele Anträge auf
Kinderbetreuungsgeld wurden von Personen, die nach der
Vertriebenen-VO registriert sind, gestellt? Bitte um Aufschlüsselung
nach Monaten, Versicherungsträgern und Bundesländern.
- Wie viele davon sind bearbeitet worden?
Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Versicherungsträgern und
Bundesländern.
- Ab welchem Zeitpunkt wurde mit der
Bearbeitung dieser Anträge begonnen?
- Wie viele Anträge
auf Kinderbetreuungsgeld wurden bereits ausgezahlt? Bitte um
Aufschlüsselung nach Monaten, Versicherungsträgern und
Bundesländern.
- Wie lange betrug die durchschnittliche
Dauer des Verfahrens, von der Antragstellung bis zur Auszahlung?
- Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um
Versicherungsträger auf die Antragstellungen und Nachverrechnungen
vorzubereiten?
- Wie hoch ist der Rückstau an
Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld von Personen, die nach der
Vertriebenen-VO registriert sind? Bitte um Aufschlüsselung nach
Monaten, Versicherungsträgern und Bundesländern.
- Gab es Verzögerungen bei den
Auszahlungen?
- Wenn ja, warum und in welchem
Ausmaß?
- Erhielten alle Personen, die einen Antrag
auf Kinderbetreuungsgeld stellten und nach der Vertriebenen-VO registriert
sind, die Auszahlungen rückwirkend ab März 2022?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist bei allen Versicherungsträgern eine
Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache bzw. eine Übersetzung des
Formulars zur Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes vorhanden?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn nein, ist eine Ausfüllhilfe auf
ukrainischer Sprache bzw. eine Übersetzung künftig vorgesehen?
- Wurde bedacht, dass Geflüchtete iSd
Vertriebenen-VO aufgrund des Bezugs des Kindesbetreuungsgeldes die Grundversorgungsleistungen
verlieren können?
- Falls ja: Mit welcher Erklärung werden
Grundversorgung und Kinderbetreuungsgeld aufeinander angerechnet?
i. Ist eine Änderung geplant, um Geflüchteten zu
ermöglichen, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, ohne jedoch die
Grundversorgungsleistungen zu verlieren?
ii. Wenn ja, wann?
iii. Wenn nein, warum nicht?
- Falls nein: Wie wird diese Information
seitens des BMI erklärt?
- Wie viele Personen, die nach der
Vertriebenen-VO registriert sind und Kinderbetreuungsgeld beziehen, haben
Grundversorgungsleistungen aufgrund der Anrechnung des
Kinderbetreuungsgeldes verloren? (Bitte um Angabe, ob Anteile oder gesamte
Grundversorgungsleistungen betroffen waren)
- Österreich hat nach Angaben der
EU-Kommission rund 74 Millionen Euro als Unterstützung für aus
der Ukraine Geflüchtete erhalten (siehe: https://orf.at/stories/3262535/).
Welcher Anteil dieser Mittel wurde bzw. wird dem BMFFIM für
integrative Maßnahmen Schutzsuchender aus der Ukraine zur
Verfügung gestellt?
- Wofür wurden bzw. werden diese Mittel
konkret verwendet?