12626/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wo bleibt die endlich zugesagte Familienbeihilfe für Geflüchtete aus der Ukraine?

 

Nachdem NEOS mehrmals Verbesserungen für Schutzsuchende aus der Ukraine eingefordert hat, etwa, dass sie Zugang zu Sozialleistungen bekommen oder zumindest, dass sie Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich erhalten (siehe die entsprechenden NEOS Anträge dazu: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02534/index.shtml sowie  https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02518/index.shtml) hat der Nationalrat im Juli bzw. im September endlich beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich nun Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben sollen. Das betrifft rund 79.000 Personen, die seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtet und in Österreich registriert sind, der Großteil davon sind Frauen und Kinder. Die Regelung ist rückwirkend ab 12. März vorgesehen und gilt bis zum Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechts der Vertriebenen, längstens jedoch bis zum 4. März 2024 (siehe: https://orf.at/stories/3275229/ und https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6162845/Reparatur-im-Parlament_Jetzt-auch-Familienbeihilfe-fuer). 

Bei der Familienbeihilfe ist keine Anrechnung auf die Grundversorgungsleistungen vorgesehen, wobei offen bleibt, ob dies bundesweit in der Praxis möglich ist, da es dazu verschiedene Regelungen in den Bundesländern gibt. Beim Kinderbetreuungsgeld hingegen ist Informationen des BMI zufolge eine vollständige Anrechnung vorgesehen, was unter Umständen zum Verlust der Grundversorgung führen könnte und demnach problematisch ist. Nicht klar ist allerdings, welcher Bezug wie gewertet werden soll, um eine derartige Anrechnung abzuwickeln beziehungsweise in welchem Ausmaß sich der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes dadurch ändern würde; ob es zu Lösungen kommt, die die Grundversorgung als Einkommen während des Bezugs (wie beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld) werten oder wie diese Anrechnung aussehen sollte.

Darüber hinaus ist auch unklar, ob die Finanzämter und die ÖGK für eine potentiell hohe Anzahl an Antragstellungen und Nachverrechnungen gerüstet sind und welcher Rahmen angedacht ist, um Ukrainer_innen bei der Antragstellung zu unterstützen - die Informationsseite und das Formular sind derzeit nur auf deutsch verfügbar (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html). 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Anträge auf Familienbeihilfe wurden von Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert sind, gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern.
    1. Ab welchem Zeitpunkt war die Antragstellung für Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert sind, möglich? 
  1. Wie viele Anträge sind bearbeitet worden? Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern.
    1. Ab welchem Zeitpunkt wurde mit der Bearbeitung dieser Anträge begonnen?
  1. Wie viele Anträge auf Familienbeihilfe wurden bereits ausgezahlt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern.
    1. Wie lange betrug die durchschnittliche Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Auszahlung? Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern.
  1. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Finanzämter für die Antragstellungen und Nachverrechnungen vorzubereiten? 
  2. Wie hoch ist der Rückstau an Anträgen auf Familienbeihilfe von Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert sind?
  3. Gab es Verzögerungen bei den Auszahlungen?
    1. Wenn ja, in welchem Ausmaß? 
  1. Erhielten alle Personen, die einen Antrag auf Familienbeihilfe stellten und nach der Vertriebenen-VO registriert sind, die Auszahlungen rückwirkend ab März 2022?
    1. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Ist eine Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache bzw. eine Übersetzung des Formulars zur Beantragung der Familienbeihilfe vorhanden? 
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn nein, ist eine Übersetzung bzw. eine Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache künftig vorgesehen?   
  1. Im Formular ist eine Kontoverbindung anzugeben (siehe: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih100.pdf). Welche Abwicklung ist für Personen angedacht, die kein Bankkonto haben? 
  2. Ist österreichweit vorgesehen, dass die Familienbeihilfe auf die Grundversorgungsleistungen für Geflüchtete iSd Vertriebenen-VO nicht angerechnet wird? 
  3. Österreich hat nach Angaben der EU-Kommission rund 74 Millionen Euro als Unterstützung für aus der Ukraine Geflüchtete erhalten (siehe: https://orf.at/stories/3262535/). Wofür wurden bzw. werden diese Mittel konkret verwendet? Bitte um genaue Kostenaufschlüsselung. 
    1. Wurde der Betrag bereits überwiesen?

                                          i.    Wenn ja, welche Stelle verwaltet dieses Geld?

    1. Wurde davon Geld auch anderen Ministerien zur Verfügung gestellt?

                                          i.    Wenn ja, wie viel und an welche Ministerien?