12626/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wo bleibt die endlich zugesagte Familienbeihilfe für Geflüchtete aus der Ukraine?
Nachdem NEOS mehrmals Verbesserungen für Schutzsuchende aus der Ukraine eingefordert hat, etwa, dass sie Zugang zu Sozialleistungen bekommen oder zumindest, dass sie Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich erhalten (siehe die entsprechenden NEOS Anträge dazu: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02534/index.shtml sowie https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02518/index.shtml) hat der Nationalrat im Juli bzw. im September endlich beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich nun Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben sollen. Das betrifft rund 79.000 Personen, die seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtet und in Österreich registriert sind, der Großteil davon sind Frauen und Kinder. Die Regelung ist rückwirkend ab 12. März vorgesehen und gilt bis zum Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechts der Vertriebenen, längstens jedoch bis zum 4. März 2024 (siehe: https://orf.at/stories/3275229/ und https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6162845/Reparatur-im-Parlament_Jetzt-auch-Familienbeihilfe-fuer).
Bei der Familienbeihilfe ist keine Anrechnung auf die Grundversorgungsleistungen vorgesehen, wobei offen bleibt, ob dies bundesweit in der Praxis möglich ist, da es dazu verschiedene Regelungen in den Bundesländern gibt. Beim Kinderbetreuungsgeld hingegen ist Informationen des BMI zufolge eine vollständige Anrechnung vorgesehen, was unter Umständen zum Verlust der Grundversorgung führen könnte und demnach problematisch ist. Nicht klar ist allerdings, welcher Bezug wie gewertet werden soll, um eine derartige Anrechnung abzuwickeln beziehungsweise in welchem Ausmaß sich der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes dadurch ändern würde; ob es zu Lösungen kommt, die die Grundversorgung als Einkommen während des Bezugs (wie beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld) werten oder wie diese Anrechnung aussehen sollte.
Darüber hinaus ist auch unklar, ob die Finanzämter und die ÖGK für eine potentiell hohe Anzahl an Antragstellungen und Nachverrechnungen gerüstet sind und welcher Rahmen angedacht ist, um Ukrainer_innen bei der Antragstellung zu unterstützen - die Informationsseite und das Formular sind derzeit nur auf deutsch verfügbar (siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, welche Stelle verwaltet dieses Geld?
i. Wenn ja, wie viel und an welche Ministerien?