Eingelangt am 07.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Dr. Johannes
Margreiter, Kolleginnen und
Kollegen
an
die Bundesministerin für Justiz
betreffend GRECO-Korruptionsbericht
zu Österreich: Wann werden 16 von 19 Empfehlungen erfüllt?
Österreich ist bei
der Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
säumig. "In einem Bericht im März 2021 rügte die GRECO
Österreich für die schlechte Umsetzung. Mittlerweile wurden drei der
19 Empfehlungen aus 2016 in zufriedenstellender Weise umgesetzt, heißt es
in einem am 20.4. veröffentlichten Bericht der Expertengruppe. Im Dezember
muss Österreich erneut einen Bericht vorlegen. Die Empfehlungen
betreffen Maßnahmen gegen Korruption unter Abgeordneten, Richtern und
Staatsanwälten. Im ersten Bericht vor einem Jahr wurden lediglich zwei
Empfehlungen ausreichend erfüllt, die GRECO bezeichnete die Umsetzung
damals als "allgemein unbefriedigend". Nach der zweiten
Evaluierung erachten die Korruptionsbekämpfer drei Empfehlungen als
"zufriedenstellend umgesetzt", neun als "teilweise
umgesetzt" und sieben als "nicht umgesetzt"." (https://kurier.at/politik/inland/greco-korruptionsbericht-zu-oesterreich-3-von-19-empfehlungen-erfuellt/401981081).
Insbesondere
geht es um folgende Empfehlungen:
- Empfehlung x: GRECO
empfahl, die Einstellungsanforderungen zu erhöhen und für
Bewerber zu formalisieren, wenn sie Richteramtsanwärter und Richter
an Verwaltungsgerichten werden sollen, einschließlich einer
ordnungsgemäßen Integritätsüberprüfung und
objektiver und messbarer Kriterien zur Berufsqualifikation, die von den
befassten unabhängigen Auswahlsenaten angewendet werden sollen.
- Empfehlungen ix: GRECO empfahl, dass i) angemessene legislative, institutionelle
und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, dass die Richter an
den Bundesverwaltungs- und Landesverwaltungsgerichten einen angemessenen
und harmonisierten Schutz genießen und ihnen Regeln auferlegt werden
hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit, ihrem Dienstrecht und ihrer
Besoldung, von Unparteilichkeit und Verhaltensnormen (einschließlich
von Interessenskonflikten, Geschenkannahme und Pensionsaktivitäten),
von Dienstaufsicht und von Disziplinarmaßnahmen; ii) die
Bundesländer aufgefordert werden, diese Verbesserungen mitzutragen,
indem sie die notwendigen Änderungen durchführen, wenn diese in
ihre Kompetenz fallen.
- Empfehlungen xi: GRECO empfahl, Personalsenate stärker mit der Auswahl und
Karriereentwicklung von Richtern an ordentlichen Gerichten und an
Verwaltungsgerichten, und auch der Präsidenten und
Vizepräsidenten zu befassen, und die Vorschläge der Personalsenate
für das die Entscheidung fällende Exekutivgremium bindend zu
machen.
- Empfehlungen xii: GRECO empfahl die Einführung eines Systems periodischer
Leistungsbeurteilung von Richtern, einschließlich der
Gerichtspräsidenten, und die Berücksichtigung der Resultate
solcher Beurteilungen vor allem für die Karriereentwicklung.
- Empfehlungen xiv: GRECO empfahl, i) sicherzustellen, dass alle relevanten
Richterkategorien, aber auch die Laienrichter, an den mit angemessenen
Leitlinien ausgestatteten Verhaltenskodex gebunden sind, und ii) dass ein
Mechanismus eingerichtet wird, in dem vertrauliche Beratung angeboten wird
und der die Umsetzung des Verhaltenskodex in der täglichen Arbeit
fördert.
- Empfehlungen xvi: GRECO empfahl, dass die für die Umsetzung und
Überwachung der verschiedenen den Richtern auferlegten Pflichten -
vor allem die zur Amtsverschwiegenheit, Ge-schenkannahme,
Nebentätigkeiten und Lösung von Interessenskonflikten -
zuständigen Personen ordnungsgemäß identifiziert und allen
bekanntgemacht werden, und dass von ihnen verlangt wird, die richtigen
Verfahren einzuführen, damit diese Pflichten Wirkung nehmen.
- Empfehlungen xvii: GRECO empfahl, die Stellung der Staatsanwälte weiter an die
Stellung der Richter anzupassen, wie dies schon in früheren Berichten
empfohlen wurde, besonders hinsichtlich von Ernennungen und
Karrierewechsel, einschließlich der obersten Funktionen (die Rolle
der Exekutivgewalt sollte auf die formelle Ernennung beschränkt
werden und nicht an der Auswahl des Kandidaten beteiligt sein), sowie auch
hinsichtlich periodischer Leistungsbeurteilungen für alle
Staatsanwälte, und der Unvereinbarkeit ihrer Funktion mit einem
politischen Amt in Exekutive oder Legislative. (Empfehlung xvii).
- Empfehlungen xviii: GRECO empfahl, i) dass alle Staatsanwälte an einen Verhaltenskodex
gebunden werden, begleitet oder ergänzt mit entsprechenden
Anleitungen und ii) dass ein System eingerichtet wird, das vertrauliche
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des Kodex im
täglichen Berufsleben bietet. (Empfehlung xviii).
- Empfehlung xix: GRECO empfahl, jährliche Programme zur berufsbegleitenden
Weiterbildung für Richter und Staatsanwälte einzurichten, an
welchen auch Verwaltungs- und Laienrichter teilnehmen können. Diese
Programme würden auf Integrität fokussierte Elemente hinsichtlich
der Rechte und Pflichten dieser Berufsgruppe enthalten.
Der vollständige Bericht
wurde hier veröffentlicht: https://www.bmj.gv.at/themen/korruptionsbekaempfung/staatengruppe-des-europarats-gegen-korruption-greco.html
Diese nur schleppende Umsetzung
der Antikorrputionsmaßnahmen ist vor allem aufgrund der seit
Veröffentlichung des Ibiza Videos vor drei jähren publik gewordenen
Vorgänge nicht verständlich. Um das Vertrauen der Bürger in die
Politik wiederzugewinnen ist vollkommene Transparenz notwendig. Stattdessen
wird weiter gemacht wie bisher und nur zugegeben was gerade aufliegen
könnte. Wir müssen ein Österreich schaffen, indem es keine
Abhängigkeitsverhältnisse und keinen Postenschacher mehr gibt,
sondern klare Regeln, von transparenten Parteikassen bis hin zur
Inseratenpolitik.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Empfehlung x: Laut Bericht gilt diese Empfehlung weiterhin
als teilweise umgesetzt. Welche Maßnahmen wurden wann gesetzt,
um diese Empfehlung rasch vollständig umzusetzen?
- Falls es noch nicht zur
vollständigen Umsetzung der Empfehlung kam: bis wann ist diese durch
welche Maßnahmen geplant?
- Empfehlungen ix, xi,
xii, xiv und xvi: Laut
Bericht wurden die Empfehlungen ix und xiv weiterhin nur teilweise und die
Empfehlungen xi, xii und xvi weiterhin nicht umgesetzt. Welche
Maßnahmen wurden wann gesetzt, um diese Empfehlungen rasch
vollständig umzusetzen?
- Falls es noch nicht zur
vollständigen Umsetzung der Empfehlung kam: bis wann ist diese durch
welche Maßnahmen geplant?
- Empfehlungen xvii und
xviii: Laut Bericht
wurden die Empfehlungen xvii und xviii weiterhin nur teilweise umgesetzt.
Welche Maßnahmen wurden wann gesetzt, um diese Empfehlungen rasch
vollständig umzusetzen?
- Falls es noch nicht zur
vollständigen Umsetzung der Empfehlung kam: bis wann ist diese durch
welche Maßnahmen geplant?
- Empfehlung xix: Laut Bericht wurde diese Empfehlung weiterhin
nur teilweise umgesetzt. Welche Maßnahmen wurden wann gesetzt, um
diese Empfehlung rasch vollständig umzusetzen?
- Falls es noch nicht zur
vollständigen Umsetzung der Empfehlung kam: bis wann ist diese durch
welche Maßnahmen geplant?