12629/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gefährdungsmeldungen in Pflege- und Gesundheitswesen
Der Personalnotstand im Gesundheits- und Pflegebereich wurde durch die COVID-Pandemie zu einem breit diskutierten Thema. Dabei gab es auch vor Beginn der Pandemie bereits Berichte über den Mangel an Pflegepersonal und zwar sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen (1). Wie genau sich das auswirkt, wird aber nur selten ausgewertet. Missstände treten immer wieder zu Tage und landen in Medien, auch die Kontrollinstrumente der Länder werden dadurch in Frage gestellt (2). In Krankenhäusern kommt es durch einen Mangel an Pflegekräften ebenfalls immer wieder zu Gefährdungsmeldungen, allerdings mangelt es teilweise auch an ärztlichem Personal (3). Die große Frage ist allerdings: Welche Konsequenzen haben Gefährdungsmeldungen?
Spätestens die Pandemie dürfte aber dazu geführt haben, dass diese Meldungen aus Mangel an Alternativen ignoriert werden (4). Da Gesundheit und Pflege bei den Bundesländern verantwortet sind, gibt es die unterschiedlichsten Vorgaben für beispielsweise Personalschlüssel, was auch für den Rechnungshof einen Kritikpunkt darstellt (5). Da auch die Anzahl an verfügbarem Personal ein entscheidendes Qualitätskriterium darstellt, sollten die resultierenden Gefährdungsmeldungen aus beiden Bereichen regelmäßig analysiert werden, um weitere Policy-Entscheidungen gegen den Personalmangel beeinflussen zu können. Da Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf den identen Personalpool zugreifen, sorgt eine Ungleichbehandlung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei beispielsweise Personalzahlen als Qualitätsindikatoren für einen Wettkampf um Personal und eine Ungleichbehandlung gegenüber Patienten und Patientinnen.
Zuständig für die Nachverfolgung von Gefährdungsmeldungen sind Sozial- und Gesundheitsaufsichten, zumindest auf Landesebene muss es also über beide Einrichtungen genaue Statistiken über Gefährdungsmeldungen und deren Ursachen geben. Zumindest die Krankenhäuser haben gemäß des Gesundheitsqualitätsgesetzes (6) ein Qualitätsmonitoring eingerichtet und müssen daraus dem Gesundheitsministerium berichten, die konkreten Abläufe seitens des Ministeriums bleiben allerdings unklar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende