12666/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.10.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Kein Klimabonus für österreichische Obdachlose?
Ende August 2022 wurde mit der Auszahlung des Klimabonus und des Anti-Teuerungsbonus von je 250 Euro, insgesamt also 500 Euro für Erwachsene und die Hälfte des Betrages für Kinder unter 18 Jahren, gestartet. Auch wenn einige Österreicherinnen und Österreicher, die Anspruch auf den Klimabonus haben, diesen bereits bekommen haben, wartet ein Teil der Bevölkerung noch immer auf seine Auszahlung. Zudem erhalten nicht alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger den Klimabonus. All jene Neugeborenen, die heuer nach dem 3. Juli 2022 geboren wurden und werden, erhalten etwa keinen Klimabonus. Eine unverständliche Maßnahme, da gerade Familien unter den steigenden Kosten leiden und dringend finanzielle Unterstützung benötigen.
Während laut einer Verordnung von Klima- und Energie-Ministerin Gewessler 8.436 Häftlinge in Österreichs Strafanstalten den 500-Euro-Klimabonus erhalten, insgesamt sind das 4,218 Millionen Euro Steuergeld, und auch Asylwerber mittels Klimabonus alimentiert werden, bleiben arbeitende Österreicher auf der Strecke. Die Mail eines Betroffenen dokumentiert die Ungerechtigkeit:
Wie die Überschrift schon verrät, bekomme ich keinen Klimabonus da ich jetzt knapp 3 Jahre obdachlos war und erst seit März wieder eine Meldeadressen habe. Ich war aber immer in Österreich habe in einer Wintersaison in ****** von November weg als Kellner gearbeitet mir so das Geld gespart um wieder zumindest eine Garconniere zu beziehen wobei ich auch noch einen Sohn habe und diese nur vorübergehend ist. Ich habe heute aus Neugier angerufen warum der klimabonus noch nicht da ist. Ich erklärte alles mit der Arbeit und obdachlos, und mir wurde gesagt "obdachlose bekommen keinen Bonus aber dafür bekomme ich in Februar einen". Ich antwortete ihr das mich der Februar, Jetzt, nicht interessiert und bei wen ich klar stellen kann das ich mich hier in Österreich aufgehalten habe mit Lohnnachweis, da ich ich obdachlos war. Sie sagte "da gibt es keine Stelle aber ich soll ihr meine Meldezettel senden vielleicht sieht es sich wer an." Ich hab dann nur gesagt was es bringt wenn genauso die gleiche Rechnung rauskommt und habe aufgelegt. Ich weiß nicht wohin ich mich wenden soll, und habe mir gedacht ich wende mich Mal an die Politik, wie kann es sein das ich keine höhere Instanz als am Telefon ansprechen kann ? Wieso verweigert man mir den Bonus wo ich als Österreicher nachweisen kann hier gewesen zu sein nur aber keine Wohnung hatte ? Ist man als Obdachloser nicht von der Teuerung betroffen ? Ich hoffe ihr könnt mir als Oppositionelle Partei zur seite stehen LG ***** *****
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Warum bekommen Asylwerber und Häftlinge den Klimabonus, obdachlose Staatsbürger jedoch nicht?
2. Warum verweigert man einem österreichischen Staatsbürger, der nachweisen kann, durchgehend im Land wohnhaft gewesen zu sein, den Klimabonus bzw. Anti-Teuerungsbonus?
3. Wie erklären Sie diese Ungerechtigkeit gegenüber Staatsbürgern in prekären Lebenssituationen?
4. Wie viele Personen mit vergleichbaren Geschichten, wie in der Begründung der Anfrage zitiert, haben sich an Ihr Ressort gewandt?
5. Welche politischen Schritte werden Sie setzen, um diese Ungerechtigkeit zu beenden?
6. Werden sie proaktiv auf Betroffene zugehen?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. An welche Stelle können sich österreichische Obdachlose wenden, um diese Ungerechtigkeit anzuprangern?
8. Warum wurde der Betroffene nicht an die Schlichtungsstelle gem. § 2 Abs 6 Klimabonusgesetz verwiesen?
9. Sind ähnliche Fälle bei der Schlichtungsstelle anhängig oder abgeschlossen?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c. Wenn nein, inwiefern werden Personen überhaupt auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht?
10. Wie viele sonstige Fälle sind bei der Schlichtungsstelle anhängig? (Bitte nach Anlassfall aufschlüsseln und Verfahrensstand angeben.)
11. Warum wird auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH auf der Startseite nicht auf die Tätigkeit als Schlichtungsstelle gemäß § 2 Abs 6 KliBG verwiesen?
12. Wo finden sich auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH überhaupt Hinweise zur Tätigkeit als Schlichtungsstelle gemäß § 2 Abs 6 KliBG?
13. Will man den Bürgern keine niederschwellige Anlaufstelle zur Schlichtung zugänglich machen?
14. Welcher gegenüber dem Betroffenen angekündigte Bonus soll im Februar ausbezahlt werden? (Bitte Höhe und Rechtsgrundlage angeben.)