12670/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.10.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Animateure für Asylwerber?

 

Am 27.09.2022 wurde eine bemerkenswerte Stellenausschreibung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GesmbH (BBU) beim AMS inseriert. Gesucht wird demnach ein sogenannter Freizeitberater, kategorisiert als Berufsgruppe Animateur, für das Asylquartier in Steinhaus am Semmering mit folgender Stellenbeschreibung:

 

„In dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Position sind Sie in erster Linie für die Organisation von Freizeitbeschäftigung der Asylwerber_innen verantwortlich. Sie übernehmen ebenso Verantwortung in der Kinder- und Frauenbetreuung.

Neben der organisatorischen Planung betreuen Sie auch die Asylwerber_innen und sind für die Umsetzung sämtlicher tagesstrukturierenden Freizeitaktivitäten in der Betreuungsstelle verantwortlich.

Die Dokumentation und anschließende Evaluierung der Betreuungsleistungen sowie der Sicherstellung und Einhaltung der hygienischen Vorgaben fallen ebenso in Ihr Aufgabengebiet.“

 

Geboten werden soll im Gegenzug eine abwechslungsreiche Tätigkeit, ein attraktives, wertschätzendes und sicheres Arbeitsumfeld sowie ein Mindestbruttogehalt von monatlich € 2.122,00 auf Vollzeitbasis werden. Eine Überzahlung sei bei entsprechender Erfahrung und Qualifikation allerdings möglich.[1]

 

Angesichts der exorbitant hohen Zahl an illegalen Grenzübertritten, die Österreich seit Monaten enorm belastet, braucht es endlich einen Asylstopp und Ausreisezentren anstatt Animateure für „All-inclusive-Club“-Asylquartiere. Die Bundesbetreuungs-einrichtungen sind in den letzten Jahren, unter ÖVP-Verantwortung, wie die Schwammerl aus dem Boden geschossen.

 

Während Ihr Amtsvorgänger im Innenministerium im Juli 2020 laut Anfrage-beantwortung 2115/AB vom 24.07.2020 zu 2102/J (XXVII. GP) noch vier aktive Bundesbetreuungseinrichtungen mitteilte, haben Sie bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage 12496/J am 4.10 2022 bereits von 27 Bundesasylquartieren gesprochen. Weitere Unterkünfte sind offenbar geplant, wie beispielsweise das Massenquartier in Kindberg im Mürztal. Auch daraus lässt sich ableiten, dass überhaupt keine politischen Absichten bestehen, den Zustrom zigtausender illegaler Einwanderer auch nur in irgendeiner Art und Weise wirksam zu unterbinden. Stattdessen werden offenbar nun Mitarbeiter für die Bespaßung in den völlig überfüllten Asylquartieren eingestellt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele aktive Bundesbetreuungseinrichtungen gibt es zum Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Anfrage in Österreich?

2.    Wie hoch ist der Belagsstand je aktiver Bundesbetreuungseinrichtung zum Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Anfrage?

3.    Wie viele sogenannte Freizeitberater sind aktuell durch die BBU beschäftigt?

4.    Wie gliedern sich diese Freizeitberater auf die jeweiligen Bundesbetreuungs-einrichtungen auf?

5.    Wie hoch sind die monatlichen Gehaltskosten für die eingestellten Freizeit-berater?

6.    Wie viele Stunden „Freizeit“ hat im Regelfall ein Asylwerber in einer Bundes-betreuungseinrichtung pro Tag zur Verfügung, die durch einen Freizeitberater organisiert und gestaltet werden muss?

7.    Welche konkreten Freizeitbeschäftigungen (singen, malen, tanzen, Ausflüge o.ä.?) werden durch einen solchen Freizeitberater organisiert und durchgeführt?

8.    Sind die Leistungen, die ein derartiger Freizeitberater anbietet von den Asylwerbern freiwillig oder verpflichtend in Anspruch zu nehmen?

9.    Haben diese Freizeitberater für ihre Animationsleistungen gewisse Budgets zur Verfügung, aus denen sie Freizeitbeschäftigungen finanzieren können?

a.    Wenn ja, wie hoch sind diese Budgets in Summe sowie aufgeschlüsselt für welchen Zeitraum?

10. Wie viel kostete den Steuerzahler die Beschäftigung dieser sogenannten Freizeitberater im Jahr 2022 bisher insgesamt?

11. Wie viele Stellenausschreibungen für sogenannte Freizeitberater gibt es – gegliedert nach Einsatzorten – derzeit?

12. Wie viele Aufnahmen von sogenannten Freizeitberatern sind im Jahr 2022 noch geplant?

13. Welche Erfahrungen und Qualifikationen sind notwendig, um eine Überbezahlung des veranschlagten monatlichen Mindestbruttogehalts erhalten zu können?

14. Sind Maßnahmen wie die Einstellung von Freizeitberatern einer glaubwürdigen „Anti-Marketing-Kampagne“ zur Verhinderung künftiger Asylströme zuträglich?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum schalten Sie eine unglaubwürdige No-Way-Kampagne im Internet?



[1] https://jobs.ams.at/public/emps/jobs/BTR3456065_14598504 (nicht mehr verfügbar)