12672/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.10.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Änderungen im Vergaberecht bezüglich Trafiken

 

Durch die Entscheidung VwGH 20.7.2021, Ro 2019/04/0231 wird das Vergaberecht für Dienstleistungskonzessionen auch auf die Vergabe von Trafiken angewendet. Das Vorzugsrecht für Menschen mit Behinderungen ergibt sich aus dem Tabakmonopolgesetz. Die befristete Vergabe nach dem BVergGKonz steht aber noch im Widerspruch zu den in § 31 Tabakmonopolgesetz geregelten Ansprüchen der Angehörigen von Tabaktrafikanten weshalb Rechtsunsicherheit hinsichtlich der  Möglichkeit der Weitergabe sich darum bewerbender Angehöriger des bisherigen Inhabers, die die Kriterien für eine Vorzugsberechtigung nicht erfüllen, besteht. Selbst die Monopolverwaltungsgesellschaft erachtet eine Gesetzesnovelle für notwendig, soweit eine Weitergabe von Trafikstandorten an Angehörige gesichert werden soll. Die Entscheidung des VwGH liegt inzwischen über ein Jahr zurück, eine Gesetzesnovelle liegt bislang nicht vor.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.      Werden Sie in Folge des oben genannten Judikats dem Ministerrat Regierungsvorlagen für Gesetzesänderungen zur parlamentarischen Behandlung vorlegen?

a.       Wenn ja, welchen Inhalts?

b.      Wie sieht der vergaberechtliche und tabakmonopolrechtliche Änderungsbedarf in den einzelnen Gesetzen aus?  

c.       Wann werden diese Gesetzesvorschläge dem Parlament zugeleitet werden?

2.      Soll es weiterhin Ausnahmen für Vorzugsberechtigte geben?

3.      Werden die Kriterien für Vorzugsberechtigte erhalten bleiben?

4.       Welche Änderungen sind im § 31 Tabakmonopolgesetz vorgesehen? Sollen die Ansprüche von Angehörigen der bisherigen Inhaber erhalten bleiben, wenn ja, in welchem Umfang?