12674/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.10.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Robert Laimer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend den Umgang mit einem Fall von NS-Wiederbetätigung im österreichischen Bundesheer

Dominik Schreiber und Kid Möchel schreiben im Kurier vom 12. Oktober 2022: „In Österreich hingegen kann man als Berufssoldat eine SS-Uniform basteln, mit dieser spazieren gehen, am Fußballplatz den Hitlergruß zeigen und Knallkörper des Heeres mit nach Hause nehmen - und bekommt lediglich eine Geldstrafe.“[1] Da die Verurteilung des Soldaten durch das Strafgericht relativ milde ausfiel, zog die Verurteilung keine Kündigung mit sich. Dieser Vorfall ist nicht der erste Fall von rechtsextremen Umtrieben, die im Kontext des österreichischen Bundesheers bekannt werden. Bekundungen, wonach rechtsextreme Tendenzen im Heer effektiv bekämpft werden sollen, zum Trotz, kommen diese immer wieder an die Öffentlichkeit. Rechtsextreme im Bundesheer sind eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.  

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage 

1.Seit wann ist der Fall des genannten Berufssoldaten in Ihrem Ressort bekannt?

2. Seit wann ist der Fall des genannten Berufssoldaten der Bundesministerin bekannt?

4. Wann findet eine Evaluierung des Indikatorenkatalogs statt, den sie in der Anfragebeantwortung 10983/AB vom 12.08.2022 zu 11206/J (XXVII. GP) erwähnen?

5. Wie viele und welche Knallkörper aus Heeresbestand wurden beim Beschuldigten sichergestellt? 

a.       Welche Diensteinheit führt  Aufzeichnungen über Ausgabe bzw. allfällige Rückgabe von Knallkörpern? 

b.       Ist in diesem Fall aufgrund der Vorschriftenlage eine Dienstpflichtverletzung gegeben? 

6. Wie viele Patronen und/oder Munition aus Heeresbestand wurden beim Beschuldigten sichergestellt? 

a.       Welche Diensteinheit führt Aufzeichnungen über Ausgabe bzw. allfällige Rückgabe von Patronen und/oder Munition? 

b.       Ist in diesem Fall aufgrund der Vorschriftenlage eine Dienstpflichtverletzung gegeben? 

7. Wie viele Waffen aus Heeresbestand wurden beim Beschuldigten sichergestellt? 

a.       Welche Diensteinheit führt Aufzeichnungen über Ausgabe bzw. allfällige Rückgabe von Waffen? 

b.       Ist in diesem Fall aufgrund der Vorschriftenlage eine Dienstpflichtverletzung gegeben? 

8. Wie viele Verfahren werden aktuell nach dem Verbotsgesetz gegen Angehörige des Österreichischen Bundesheeres geführt?

9. Welche NS-Memorabilia/NS-Devotionalien wurden im Zuge der Hausdurchsuchung(en) sichergestellt? (Bitte um detaillierte Auflistung) 

a.       Ist etwas über die Herkunft dieser Gegenstände bekannt?



[1] https://kurier.at/chronik/oesterreich/nazi-unteroffizier-ging-in-ss-uniform-spazieren-kein-entlassungsgrund/402178806, abgerufen am 12.10.2022