12675/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.10.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Robert Laimer, Genossinnen und Genossen

 an die Bundesministerin für Justiz

 betreffend den Umgang mit einem Fall von NS-Wiederbetätigung im österreichischen Bundesheer

 

Dominik Schreiber und Kid Möchel schreiben im Kurier vom 12. Oktober 2022: „In Österreich hingegen kann man als Berufssoldat eine SS-Uniform basteln, mit dieser spazieren gehen, am Fußballplatz den Hitlergruß zeigen und Knallkörper des Heeres mit nach Hause nehmen - und bekommt lediglich eine Geldstrafe.“[1] Da die Verurteilung des Soldaten durch das Strafgericht relativ milde ausfiel, zog die Verurteilung keine Kündigung mit sich. Dieser Vorfall ist nicht der erste Fall von rechtsextremen Umtrieben, die im Kontext des österreichischen Bundesheers bekannt werden. Bekundungen, wonach rechtsextreme Tendenzen im Heer effektiv bekämpft werden sollen, zum Trotz, kommen diese immer wieder an die Öffentlichkeit. Rechtsextreme im Bundesheer sind eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1. Seit wann ist der Fall des genannten Berufssoldaten in Ihrem Ressort bekannt?

2. Seit wann ist der Fall des genannten Berufssoldaten der Bundesministerin bekannt? 

4. Wie viele gerichtliche Verfahren werden aktuell nach dem Verbotsgesetz gegen Angehörige des Österreichischen Bundesheeres geführt?

5. In Deutschland existiert eine sehr restriktive Rechtslage, die eine sofortige Entlassung von Soldat*innen vorsieht, die mit nationalsozialistischen Gedankengut auffällig werden, oder der Wiederbetätigung schuldig sind. Es gilt eine Null-Toleranz-Politik. Ist eine Änderung der österreichischen Rechtslage aus Ihrer Sicht sinnvoll?

a. Wenn ja: Werden sie dahingehend tätig werden und einen Gesetzesvorschlag für den öffentlichen Dienst, insbesondere für das Bundesheer und die Polizei vorlegen?

b.       Wenn ja: Welche Schritte sind Ihrerseits geplant, hier eine ähnliche Rechtslage auch in Österreich zu schaffen?

c.       Wenn nein: Warum nicht?



[1] https://kurier.at/chronik/oesterreich/nazi-unteroffizier-ging-in-ss-uniform-spazieren-kein-entlassungsgrund/402178806, abgerufen am 12.10.2022