12680/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Qualität in der 24-Stunden-Betreuung

24-Stunden-Betreuung stellt für viele Pflegebedürftige eine der wichtigsten Möglichkeiten dar, um selbst bei eingeschränkter Mobilität oder gesundheitlichen Problemen zuhause altern zu können. Für die breite Bevölkerung stellt der Beruf aber eine Grauzone dar: Viele Menschen halten 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer für Pflegekräfte und denken deshalb, dass diese eben besonders bei gesundheitlichen Problemen auch Verantwortung für Patientinnen und Patienten übernehmen können. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der systemisch aber nicht wirklich aufgeklärt wird. Immerhin verwenden viele Betroffene die Gänze ihres Pflegegeldes, um solche Betreuungspersonen bezahlen zu können. Auch deshalb führt die aktuelle Teuerung dazu, dass eine Anpassung der Betreuungszuschüsse gefordert wird, damit 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer sich weiterhin leisten können, von ihrer Arbeit zu leben (1).

Da die 24-Stunden-Betreuung aber nicht nur in der Zuordnung zu Pflege oder Sozialem in einer Grauzone stattfindet, sondern auch die Arbeitsverhältnisse zwischen Anstellung und selbstständiger Arbeit oft in einem problematischen Spannungsfeld sind, kommt es hierbei immer wieder zu Konflikten zum Nachteil von Betreuerinnen und Betreuern (2). Auch deshalb wurde die Agentur ÖQZ (Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung) eingerichtet, um bei Vermittlungsagenturen ein Qualitätszertifikat einzuführen. Die zertifizierten Agenturen sind zwar auf der Website der ÖQZ angeführt (3), welcher Anteil an Betreuungskräften damit bei zertifizierten Agenturen arbeitet, ist allerdings unklar. 

Da ein (noch fehlender) - aber wohl relevanter - Aspekt der Pflegereform auch eine Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung sein soll, schadet ein genauer Blick auf die aktuelle Situation wohl kaum - anders können Reformvorhaben schließlich nicht gut eingeschätzt werden.

  1. https://orf.at/stories/3240420/
  2. https://www.addendum.org/pflege/24-stunden-betreuung/
  3. https://oeqz.at/zertifizierte-vermittlungsagenturen/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Anträge auf ein Qualitätszertifikat wurden seit Einführung gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
  2. Wie viele Anträge auf ein Qualitätszertifikat wurden bisher positiv beurteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
  3. Wie viele Anträge auf ein Qualitätszertifikat wurden negativ beurteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Grund für die Ablehnung)
  4. Wie viele Personen mit Berufsberechtigung bzw. Gewerbeschein zur Tätigkeit als 24-Stunden-Betreuer gibt es? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)
  5. Wie viele dieser Personen sind über eine der zertifizierten Agenturen tätig? (Bitte um Angabe der Personen je Agentur)
  6. Wie viele Personen beziehen eine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung? (Bitte um Aufschlüsselung der Bezieher für die vergangenen fünf Jahre unter  Angabe der Pflegestufe dieser Personen sowie Bundesland)
  7. Ist es möglich, zu überprüfen, ob eine Person, die eine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung erhält, von einer Person betreut wird, die bei einer zertifizierten Agentur arbeitet?
    1. Falls ja: Wie viele Personen, die eine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beziehen, werden von einer Person betreut, die bei einer zertifizierten Agentur arbeitet? (Bitte um Aufschlüsselung für die vergangenen fünf Jahre sowie Angabe der Pflegestufe dieser Personen)
  1. Welche Maßnahmen zur Reform der 24-Stunden-Betreuung sind bisher angedacht?
    1. Wurde diesbezüglich mit Experten gesprochen?

                                          i.    Falls ja: Mit wem?

                                        ii.    Falls nein: Warum nicht?

  1. Welche dieser Maßnahmen werden zur Umsetzung kommen?
  2. Welche Rolle spielt eine Einbindung von Pflegekompetenzen bei der Ausarbeitung dieser Reform?