12680/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Qualität in der 24-Stunden-Betreuung
24-Stunden-Betreuung stellt für viele Pflegebedürftige eine der wichtigsten Möglichkeiten dar, um selbst bei eingeschränkter Mobilität oder gesundheitlichen Problemen zuhause altern zu können. Für die breite Bevölkerung stellt der Beruf aber eine Grauzone dar: Viele Menschen halten 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer für Pflegekräfte und denken deshalb, dass diese eben besonders bei gesundheitlichen Problemen auch Verantwortung für Patientinnen und Patienten übernehmen können. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der systemisch aber nicht wirklich aufgeklärt wird. Immerhin verwenden viele Betroffene die Gänze ihres Pflegegeldes, um solche Betreuungspersonen bezahlen zu können. Auch deshalb führt die aktuelle Teuerung dazu, dass eine Anpassung der Betreuungszuschüsse gefordert wird, damit 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer sich weiterhin leisten können, von ihrer Arbeit zu leben (1).
Da die 24-Stunden-Betreuung aber nicht nur in der Zuordnung zu Pflege oder Sozialem in einer Grauzone stattfindet, sondern auch die Arbeitsverhältnisse zwischen Anstellung und selbstständiger Arbeit oft in einem problematischen Spannungsfeld sind, kommt es hierbei immer wieder zu Konflikten zum Nachteil von Betreuerinnen und Betreuern (2). Auch deshalb wurde die Agentur ÖQZ (Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung) eingerichtet, um bei Vermittlungsagenturen ein Qualitätszertifikat einzuführen. Die zertifizierten Agenturen sind zwar auf der Website der ÖQZ angeführt (3), welcher Anteil an Betreuungskräften damit bei zertifizierten Agenturen arbeitet, ist allerdings unklar.
Da ein (noch fehlender) - aber wohl relevanter - Aspekt der Pflegereform auch eine Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung sein soll, schadet ein genauer Blick auf die aktuelle Situation wohl kaum - anders können Reformvorhaben schließlich nicht gut eingeschätzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: Mit wem?
ii. Falls nein: Warum nicht?