Eingelangt am 13.10.2022
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Julia Seidl,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zahlen, Daten und Fakten zur
Betriebsaufgabe/ -übergabe
Österreich möchte gerne innovatives
Gründerland sein. Doch Innovation braucht - um gut gedeihen zu können
- auch eine Kultur des Trial & Error. Diese Kultur wiederum beinhaltet,
dass man aus Fehlern lernt und das Scheitern als Teil der unternehmerischen
Landschaft auch eine Rolle spielt. Der Ausstieg aus dem unternehmerischen
Leben, die Betriebsaufgabe, ist also Teil einer funktionierenden Wirtschaft.
Nur wenn es möglich ist, Betriebe ohne überflüssige
bürokratische Hürden aufzugeben, kann sich der Markt erneuern und
besser werden. Eine Betriebsaufgabe wird aber in Österreich mit allen
Mitteln versucht zu verhindern. Um für eine funktionierende
Marktwirtschaft adäquate Regelungen aufzustellen muss man jedoch wissen,
von welchen konkreten Parametern man spricht. Deshalb ist es notwendig, Zahlen,
Daten und Fakten zu Betriebsaufgaben zu kennen. Der Prozess von
Betriebsaufgaben in Österreich entspricht eher dem Gedanken des reinen
Bewahrens als dem Gedanken der gesunden Erneuerung. Um beurteilen zu
können, wie es konkret um Betriebsaufgaben bestellt ist und welche Art der
steuerlichen Berechnung gewählt wird, fragen wir nach vergleichbaren
Zahlen der letzten 10 Jahre. Durch die Corona-Förderungen ist nämlich
zu befürchten, dass einige Betriebe, die nicht mehr lebensfähig waren
oder nur mehr in schlechter Qualität geführt werden können, eben
nicht aufgegeben, sondern durchfinanziert wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wo und in welcher Form werden die Daten und
Zahlen über Betriebsaufgaben und -übergaben gesammelt?
- Wie viele Betriebsaufgaben wurden in
den letzten zehn Jahren gemeldet und wie viele davon wurden auch
durchgeführt? Wir bitten um eine tabellarische Übersicht der
einzelnen Jahre mit Berücksichtigung auf Kategorien wie:
Betriebsgröße, Branche, Bundesland und Gesellschaftsform.
- Wie viele Betriebsaufgaben waren hierbei im
Sinne des §24 iVm §37 EStG steuererleichtert?
- Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der
Anträge auf den halben Einkommenssteuersatz und wie hoch ist der
Anteil der Genehmigung der Anträge innerhalb dieses Zeitraumes?
- Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der
Anträge auf die Verteilung des Veräußerungs- bzw.
Aufgabegewinnes und wie hoch ist der Anteil der Genehmigung der
Anträge innerhalb dieses Zeitraumes?
- Wie viele Unternehmen haben eine
Betriebsaufgabe gemeldet, die aber später zurückgezogen wurde,
da der Betrieb weitergeführt wurde?
- Bei wie vielen Betriebsaufgaben werden in
einem einheitlichen Vorgang die wesentlichen Betriebsgrundlagen an
verschiedene Erwerber veräußert, oder in das
Privatvermögen überführt, oder dauerhaft verpachtet? Wir
bitten um eine tabellarische Übersicht der einzelnen Jahre mit
Berücksichtigung auf Kategorien wie: Betriebsgröße,
Branche, Bundesland und Gesellschaftsform.
- Wie viele Betriebsübergaben wurden in
den letzten zehn Jahren gemeldet und wie viele davon wurden auch
durchgeführt? Wir bitten um eine tabellarische Übersicht der
einzelnen Jahre mit Berücksichtigung auf Kategorien wie:
Betriebsgröße, Branche, Bundesland und Gesellschaftsform.
- Liegt eine Schätzung vor, die darauf
schließen lässt wie viele Betriebe innerhalb dieses Zeitraumes
innerfamiliär übergeben wurden?
- Liegen Berechnungen vor, die einen Trend
für die nächsten fünf Jahre einschätzen lassen?
- Mit wie vielen Betriebsaufgaben- und
übergaben gerechnet?
- Wie wird der Trend angesichts der Pandemie
und den damit einhergegangenen finanziellen Hilfen beurteilt - was
für Effekte lassen sich in den nächsten fünf Jahren
dadurch vermuten?
- Welche Faktoren werden berücksichtigt,
um einen Trend zu skizzieren?