12695/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Folgeanfrage 10568/AB: Kocher-Ministerium immer noch ohne Innenrevision!

 

 

Die im Betreff genannte Anfrage beantwortet der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 13

· Wie sah die erste provisorische Geschäftseinteilung des BMAFJ vom 4. Mai 2020 für des Präsidium inhaltlich und personell aus?

· War damals bereits eine Interne Revision vorgesehen?

· Wann wurde nach der Beschlussfassung des Personalplans 2020 am 29. Mai 2020 im Nationalrat die provisorische Personal- und Geschäftseinteilung und die Beschreibung aller Arbeitsplätze des Präsidiums im BMAFJ durchgeführt und zu welchem Zeitpunkt an das BMKÖS weitergeleitet?

· Wann wurden die Anträge für die entsprechenden Bewertungsverfahren durch das BMA an das BMKÖS für die einzelnen Abteilungen des Präsidiums mit Ausnahme der Internen Revision eingebracht?

· Warum wurde der Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze gem. § 137 BDG 1979 für den Bereich der von gegenständlicher Anfrage betroffenen Internen Revision erst am 4. Dezember 2020 bei der Abteilung III/A/2 – Kompetenzcenter A des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingebracht (GZ: 2020-0.744.838)?

· Warum erhielt das BMA erst mit Inkrafttreten des Personalplans 2022 vom 1. Jänner 2022 vier Planstellen zur Bedeckung der vom BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze der Internen Revision?

· Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für das Kabinett der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Christine Aschbacher bzw. für das Kabinett des Bundesministers für Arbeit Univ. Prof. Dr. Martin Kocher?

· Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für die Generalsekretärin und das weitere Personal des Generalsekretariats?

· Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für alle anderen Abteilungen des Präsidiums des BMAFJ bzw. BMA seit 2020?

 

Die provisorische Geschäfts- und Personaleinteilung des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend wurde am 4. Mai 2020 im BMAFJ kundgemacht. Bereits in dieser provisorischen Geschäftseinteilung war eine Interne Revision vorgesehen.

 

Mit der Beschreibung der Arbeitsplätze des Präsidiums (Arbeitsplätze von acht Abteilungen sowie der Internen Revision) des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend wurde im Mai 2020 begonnen. Begleitend dazu erfolgten die entsprechenden Bewertungsverhandlungen mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Der finale und akkordierte Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze des Präsidiums erging am 25. September 2020 an das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (GZ: 2020-0.522.401), der Antrag betreffend die Arbeitsplätze der Internen Revision erging am 4. Dezember 2020 (GZ: 2020-0.744.838).

 

Dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend wurden bei der Gründung des Ressorts im Jahr 2020 für die umgehend erforderliche Einrichtung des Ministerbüros im Wege des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine kleine Anzahl von Planstellen von anderen Ressorts zur Verfügung gestellt.

 

Für den erforderlichen gänzlichen Neuaufbau des Präsidiums sowie die Einrichtung des Generalsekretariats erhielt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend in der Folge 35 Planstellen aus der Überschreitungsermächtigung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Im Jahr 2020 galt es vordringlich die Arbeitsfähigkeit des neuen Ministeriums herzustellen. Für das operative Funktionieren eines Bundesministeriums ist die Einrichtung der zentralen Services Personal, Budget, Recht und Koordination, EU, Kommunikation, IT und Amtswirtschaft unerlässlich. Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stand im Jahr 2020 vor der Herausforderung, mit lediglich 35 aus der Überschreitungsermächtigung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Verfügung gestellten Planstellen rasch eine Verwaltungseinheit aufzubauen, die in der Lage war, über 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Personal, Budget, IT, Amtswirtschaft zu verwalten und zu servicieren sowie die übrigen präsidialen Aufgaben (Recht, Vergabe, EU-Koordination und Kommunikation) umfassend zu erfüllen. Die oben angeführten Planstellen, die insbesondere vor dem Hintergrund des erforderlichen gänzlichen Neuaufbaus eine klare Unterausstattung des Ressorts darstellten, wurden daher vordringlich dazu verwendet, die für die unmittelbare Verwaltung notwendigen Organisationseinheiten auszustatten.

 

Die Erstellung der Arbeitsplatzbewertungen und die Bewertungsverhandlungen mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wurde in mehreren Paketen abgearbeitet. Die Arbeitsplätze der Internen Revision stellten ein eigenes Aufgabenfeld dar. Die zentrale Aufgabe der Internen Revision ist die nachprüfende Kontrolle. Nachdem das Ressort erst 2020 gegründet und im Laufe des Jahres 2020 aufgebaut wurde, wurde dieses Aufgabenfeld aus Zeit- und Ressourcengründen nicht gleich zu Beginn abgefertigt. Der Bewertungsantrag betreffend die Interne Revision wurde im Dezember 2020 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingereicht und im März 2021 vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war das Ministerium (nunmehr Bundesministerium für Arbeit) hinsichtlich Planstellen noch immer deutlich unterausgestattet, sodass die Arbeitsplätze der Internen Revision planstellentechnisch nicht entsprechend bedeckt werden konnten. Zu den oben angeführten 35 Planstellen im Jahr 2020 wurden dem BMAFJ im Jahr 2021 weitere 15 Planstellen genehmigt.

 

Wie bereits in der Voranfrage angeführt, wurde im Rahmen der Verhandlungen für den Personalplan 2022 daher auch vom Bundesministerium für Arbeit explizit die Zurverfügungstellung von Planstellen für die Interne Revision gefordert. Diesem Ansinnen wurde mit dem Personalplan 2022 entsprochen. Zwischenzeitlich ist die Interne Revision planstellentechnisch bedeckt, die Arbeitsplätze sind besetzt und die Interne Revision hat ihre Arbeit aufgenommen.

 

Zu den Fragen 10 bis 13

· Wann wird die Revisionsordnung des BMA feststehen?

· Wer hat die Revisionsordnung des BMA festgelegt?

· Wann wird der Revisionsplan des BMA feststehen?

· Wer har den Revisionsplan des BMA festgelegt?

 

Die Revisionsordnung des Bundesministeriums für Arbeit wurde bereits erlassen. Im Jahr 2022 werden einzelne Prüfungen in Auftrag gegeben. Der jährliche Revisionsplan wird rechtzeitig für das nächste Jahr genehmigt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Warum hat das BMAFJ erst am 24. August, 28. August und 1. September 2020 bei der Abteilung III/A/2-Kompetenzcenter A/BMKÖS Entwürfe der Arbeitsplatzbeschreibungen (siehe GZ: 2022-0.317.572) eingereicht?

2.    Warum hat das BMAFJ erst am 23. November 2020 die „provisorische Personal- und Geschäftseinteilung“ als Beilage zum Bewertungsantrag betreffend die Arbeitsplätze im Büro der Generalsekretärin bei der Abteilung III/A/2 -Kompetenzcenter A des BMKÖS (siehe GZ: 2022-0.317.572) eingereicht?

3.    Warum hat das BMAFJ erst am 4. Dezember 2020 die „provisorische Personal- und Geschäftseinteilung“ als Beilage zum Bewertungsantrag betreffend die Arbeitsplätze der Internen Revision bei der Abteilung III/A/2 -Kompetenzcenter A des BMKÖS (siehe GZ: 2022-0.317.572) eingereicht?

4.    Können Sie insbesondere die „provisorischen Geschäftsteinteilungen“ sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen im BMAFJ zum 1. Februar 2020, 1. März 2020, 1. April 2020, 1. Mai 2020, 1. Juni 2020, 1. Juli 2020, 1. August 2020, 1. September 2020, 1. Oktober 2020, 1. November 2020 und 1. Dezember 2020 jeweils darstellen?

5.    Können Sie insbesondere die „provisorischen Geschäftsteinteilungen“ sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen im BMAFJ bzw. dann BMA zum 1. Jänner 2021, 1. Februar 2021, 1. März 2021, 1. April 2021, 1. Mai 2021, 1. Juni 2021, 1. Juli 2021, 1. August 2021, 1. September 2021, 1. Oktober 2021, 1. November 2021 und 1. Dezember 2021 jeweils darstellen?

6.    Warum wurde die Beschreibung der Arbeitsplätze des Präsidiums des BMAFJ am 25. September 2020 als Beilage zum betreffend Bewertungsantrag bei der Abteilung III/A/“-Kompetenccenter A des BMKÖS „mit Ausnahme der Internen Revision“ (siehe GZ: 2022-0.317.572) eingebracht?

7.    Warum wurde im Personalplan 2021 eine Überschreitungsermächtigung des BMKÖS von 35 Planstellen in den Teil 1a der UG25 übernommen und warum wurden dem BMAFJ 15 weitere Planstellen pauschal zum Aufbau der Präsidialstrukturen zugesprochen und trotzdem die Einrichtung einer Internen Revision mit diesen insgesamt 50 Planstellen (siehe GZ: 2022-0.317.572) nicht durchgeführt?

8.    Warum wurden erst mit dem Personalplan 2022 vier weitere Planstellen für die Interne Revision beim BMKÖS (siehe GZ: 2022-0.317.572) angemeldet?

9.    Mit welchen Planstellen wurden die Dienstposten des Kabinetts von Frau BM Christine Aschbacher (Jänner 2020 bis Jänner 2021) im BMAFJ personell bedeckt (siehe GZ: 2022-0.317.572)?

10. Mit welchen Planstellen wurden die Dienstposten des Kabinetts von Herrn BM Martin Kocher (ab Jänner 2021) im BMA personell bedeckt (siehe GZ: 2022-0.317.572)?

11. Mit welchen Planstellen wurden die Dienstposten der Generalsekretärin und der Mitarbeiter des Generalsekretariats von Frau BM Christine Aschbacher (Jänner 2020 bis Jänner 2021) im BMAFJ personell bedeckt (siehe GZ: 2022-0.317.572)?

12. Mit welchen Planstellen wurden die Dienstposten der Generalsekretärin und der Mitarbeiter des Generalsekretariats von Herrn BM Martin Kocher (ab Jänner 2021) im BMA personell bedeckt (siehe GZ: 2022-0.317.572)?

13. Wie war die „verwendete“ Planstelle für die jeweilige Generalsekretärin im BMAFJ von Jänner 2020 bis Jänner 2021, Bernadette Humer, bewertet (siehe GZ: 2022-0.317.572)?

14. Wie war die „verwendete“ Planstelle für die Generalsekretärin im BMA ab Jänner 2021, Eva Landrichtinger bewertet (siehe GZ: 2022-0.317.572) ?

15. Wer hat die Aufwertung einer bestehenden Planstelle auf die Wertigkeit A 1/9 für die Generalsekretärin Eva Landrichtinger im Personalplan 2022 im Bundesministerium für Arbeit veranlasst?

16. Hat die Kabinettschefin des Herrn Bundesministers diese Aufwertung einer bestehenden Planstelle auf die Wertigkeit A 1/9 für die Generalsekretärin Eva Landrichtinger im Personalplan 2022 veranlasst?

17.   Hat der Herrn Bundesministers selbst diese Aufwertung einer bestehenden Planstelle auf die Wertigkeit A 1/9 für die Generalsekretärin Eva Landrichtinger im Personalplan 2022 veranlasst?