127/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Versuch der Beschlagnahme des Smartphones einer Nationalratsabgeordneten sowie einer Journalistin

 

Laut Artikel vom Standard (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000111026221/ermittler-wollten-in-aera-kickl-zugriff-auf-handy-von-neos) und von OE24 (Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/BVT-Ermittler-wollten-Handy-von-Neos-Mandatarin-Krisper-sicherstellen/405758586) beabsichtigte das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) das Handy der Abgeordneten zum Nationalrat Stephanie Krisper zu beschlagnahmen. Der angebliche Grund dafür sei die Suche nach einem "Maulwurf" im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gewesen, der die Abgeordnete über interne Vorgänge informiert haben solle.

Diese Anregung des BAK bei der Staatsanwaltschaft Wien sei im Mai 2019 geschehen- also während des laufenden BVT-Untersuchungsausschusses, in dem Stephanie Krisper tätig war. Das Ansuchen geschah noch während der laufenden Amtszeit von Innenminister a.D. Herbert Kickl. Eine Sicherstellung des Smartphones von Stephanie Krisper hätte die demokratischen Kontrollbefugnisse und Kontrollaufgaben der Abgeordneten unterminiert. Die Staatsanwaltschaft Wien lehnte das Ansuchen des BAK ab. Dies geschah den Medienberichten zufolge allerdings erst in den ersten Tagen der parteifreien Übergangsregierung. 

Das Innenministerium bestätigt diese "Anregung" des BAK gegenüber der Zeitung "Österreich", verneinte allerdings, dass der Verfassungsschutz diesen Schritt beeinflusst hätte. Auch Innenminister a.D. Herbert Kickl dementierte von diesem Ansuchen gewusst zu haben und verwies in einer Aussendung auf die Zuständigkeit der damaligen Staatssekräterin Edtstadler für das BAK. Unklar ist jedoch, ob nur Krispers Smartphone oder auch die elektronischen Geräte anderer Politiker_innen oder Journalist_innen sichergestellt werden sollten.

Denn nach einem weiterführenden Bericht des Standards sei auch seitens des BAK beabsichtigt gewesen, das Smartphone der "Presse"-Journalistin Anna Thalhammer aus denselben Gründen zu beschlagnahmen (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000111056144/ermittler-wollten-in-bvt-causa-auch-handy-von-journalistin-beschlagnahmen). 

Die "Presse“-Chefredaktion und -Geschäftsführung kritisierten das Vorhaben auf das schärfste: "Dies sei absolut inakzeptabel, ein Angriff auf das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz. Die Ermittler könnten sich jederzeit an Chefredaktion und Geschäftsführung wenden, das Handy einer Mitarbeiterin zu beschlagnahmen sei völlig indiskutabel und eine Attacke auf die Pressefreiheit. Man fordere hier volle Aufklärung der Vorfälle." (https://www.diepresse.com/5722061/bvt-affare-ermittler-wollten-handy-von-presse-redakteurin-beschlagnahmen?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&xtor=CS1-15&utm_source=Twitter#Echobox=1573730352).

Zudem gibt es Berichte zu einer mysteriösen Observationseinheit: "Hinter den Kulissen wird seit Monaten über merkwürdige Vorgänge im Verfassungsschutz gemunkelt. So entdeckte der parlamentarische U-Ausschuss kurz vor seinem Ende, dass ohne das Wissen von BVT-Chef Peter Gridling eine geheime Observationseinheit aufgebaut wurde, die großteils aus einstigen Militärs bestand. Offenbar war diese bereits kurzfristig aktiv, allerdings ist unklar, wen sie beschattete. Auch ist nicht sicher, wo die Mitarbeiter inzwischen gelandet sind. Das wird vom Innenministerium dementiert, alle Observationen seien vom Rechtsschutzbeauftragten oder von der Staatsanwaltschaft genehmigt worden" (https://www.derstandard.at/story/2000111026221/ermittler-wollten-in-aera-kickl-zugriff-auf-handy-von-neos).

Gemeinsam mit dem am 11. November 2019 durch ein österreichisches Medium veröffentlichten vertraulichen Berichts des „Berner Klubs“ vom 13. Februar 2019 mit dem Titel „Security assessment of BVT“ zeigt sich ein erschütterndes Bild der österreichischen Sicherheitsinfrastruktur.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 



1.    Seit wann wissen Sie von der Anregung des BAK, das Handy der Abgeordneten zum Nationalrat Stephanie Krisper zu beschlagnahmen, Bescheid (um Angabe des Datums wird ersucht)?

2.    Seit wann wissen Sie von der Anregung des BAK, das Handy der "Presse"-Journalistin Anna Thalhammer zu beschlagnahmen, Bescheid (um Angabe des Datums wird ersucht)?

3.    Durch wen wurden Sie über diese Ansuchen des BAK jeweils in Kenntnis gesetzt?

4.    Welche konkreten Schritte bzw. Maßnahmen haben Sie wann nach Kenntnisnahme dieser Anregung jeweils ergriffen? 

a.    Wenn ja, wann jeweils welche (um Erläuterung wird gebeten)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Haben Sie Kenntnis davon, wer genau das BAK angewiesen hat, diese Anregung jeweils bei der Staatsanwaltschaft vorzubringen bzw. von wem genau dies ausging (um Erläuterung wird gebeten)?

a.    Wenn ja, welche Informationen haben Sie jeweils seit wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, was unternahmen bzw unternehmen Sie, um den oder die Urheber_in des Vorhabens zu identifizieren?

6.    Wie lautete die genaue Begründung des BAK für diese Anregung?

a.    Wenn ja, wie lautete diese (um genaue Erläuterung wird gebeten)?

7.    Haben Sie Kenntnis darüber, wer federführend dafür verantwortlich war (maW die Idee zu dieser Anregung hatte oder dazu motivierte)?

a.    Wenn ja, wer jeweils inwiefern (um möglichst genaue Erläuterung wird ersucht)?

b.    wenn ja, welche Stellen bzw. Personen im BAK, im BVT oder dem Innenministerium eingebunden waren (um möglichst genaue Erläuterung wird ersucht)?

8.    Haben Sie Kenntnis darüber, ob der ehemalige Innenminister Kickl bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War er der Urheber bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

9.    Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle die ehemalige Staatssekretärin Edtstadler bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War sie die Urheberin bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

10. Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle die ehemalige Generalsekretär Goldgruber bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War er der Urheber bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

11. Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle Dominik Fasching bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War er der Urheber bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

12. Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle andere BAK-Beamt_innen bei dieser Anregung involviert waren (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

13. Haben Sie Kenntnis darüber, ob auch außerhalb des Innenministeriums stehende Personen bei dieser Anregung involviert waren (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, welche Personen und wie waren diese involviert?

14. Haben Sie Kenntnis darüber, ob auch versucht wurde, BAK-Beamt_Innen zu überzeugen, auch die Sicherstellung der Smartphones anderer Mandatar_innen oder Journalist_innen anzuregen?

a.    Wenn ja, um welche Mandatar_innen oder Journalist_innen handelt es sich hierbei (um genaue Angabe wird ersucht)?

b.    Wenn ja, wann wurde hier jeweils von wem dieser Versuch angestellt?

15. Haben Sie Kenntnis darüber, ob neben der Sicherstellung des Smartphones, weitere andere Ermittlungsmaßnahmen seitens des BAK gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien anzuregen, um an bestimmte Informationen zu gelangen (um genaue Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, welche (um genaue Erläuterung wird ersucht), jeweils in welchem Zeitraum, weshalb, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Genehmigung und Wissen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

16. Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Abgeordnete Krisper bzw die Journalistin Thalhammer observiert, oder dies versucht oder in Aussicht genommen wurde?

a.    Wenn ja, in welchem Zeitraum, weshalb, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Genehmigung und Wissen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

17. Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Telefone der Abgeordnete Krisper bzw die Journalistin Thalhammer abgehört oder anderweitig ausgelesen oder dies versucht oder in Aussicht genommen wurde?

a.    Wenn ja, in welchem Zeitraum, weshalb, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Genehmigung und Wissen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

18. Wie vielen Ermittlungsmaßnahmen (respektive Vorhaben zu solchen) gegen bzw betreffend Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat wurden aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen seit 2015 gesetzt? (Um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw Vorhaben nach einzelnen Jahren sowie durchgeführter bzw in Aussicht genommener Handlung wird ersucht.)

19. Wie vielen Ermittlungsmaßnahmen (respektive Vorhaben zu solchen) gegen bzw betreffend Journalisten wurden seitens der Sicherheitsbehörden aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen seit 2015 gesetzt? (Um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht.)

20. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach dem 8. Hauptstück der STPO wurden gegen bzw betreffend Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat wurden aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen seit 2015 gesetzt?

21. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach dem 8. Hauptstück der STPO wurden gegen bzw betreffend Journalisten wurden aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen seit 2015 gesetzt?

22. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach § 130 STPO (Observation) wurden gegen bzw betreffend Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat wurden aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen seit 2015 gesetzt?

23. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach § 130 STPO (Observation) wurden gegen bzw betreffend Journalisten wurden aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen seit 2015 gesetzt?

24. Haben Sie Kenntnis oder Information ob seit 2015 in Bezug auf Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat Ermittlungsmaßnahmen aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen zum Einsatz kamen?

a.    Wenn ja, wann, gegen welche Person und aus welchem Grund?

25. Haben Sie Kenntnis oder Information ob seit 2015 in Bezug auf Journalisten Ermittlungsmaßnahmen aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen zum Einsatz kamen?

a.    Wenn ja, wann, gegen welche Person und aus welchem Grund?

26. Welche Informationen haben Sie in Bezug auf die "mysteriöse Observationseinheit"? (Den Anfragestellern ist bewusst, das diese Fragen grds. in den Vollzugsbereich des BMI fallen, halten aber nicht für Ausgeschlossen das das BMVRDJ über gewisse Umstände Kenntnis hat.)

a.    Wann wurde sie, weshalb, von wem eingerichtet?

b.    Wer wusste von deren Existenz?

c.    Welche Aufgaben hatte die Einheit?

d.    Wie viele Personen gehörten dieser Einheit an?

e.    Hat diese Einheit etwas mit dem Causa "Handybeschlagnahme" zu tun?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

f.      Besteht diese Einheit noch?

                                  i.    Wenn nein, seit wann nicht mehr?

                                ii.    Wer löste diese Einheit auf?

g.    Wie groß war diese Einheit (Angabe der Personenzahl)?

h.    Wie wurde diese Einheit beaufsichtigt und durch wen?

i.      Wurden von der Einheit Ermittlugnsmaßnahmen gesetzt?

                                  i.    Wenn ja, wann und welche?

                                ii.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage setzte die Einheit Ermittlungsmaßnahmen? 

                               iii.    Wurden alle Ermittlungsmaßnahmen gesetzeskonform bewilligt?

1.    Wenn ja durch welche Stelle(n)? 

2.    Wenn nein, wie viele Fälle wurden nicht bewilligt und was war die eingesetzte Ermittlungsmaßnahme?

27. Wurden in Bezug auf die Causa "Handybeschlagnahme" strafrechtliche Ermittlungsverfahren (etwa wegen Amtsmissbrauch) gegen Angehörige oder ehemalige Angehörige des BMI eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welches konkreten Tatverdachts (Angabe der Strafnorm)?