1270/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Änderung Einschulungsstichtag

 

 

Jahrzehntelang war es Rechtspraxis, dass Kinder, die bis zum 31.8. ihr sechstes Le-
bensjahr vollenden, mit 1.9. schulpflichtig sind. Laut Berichten betroffener Familien

wurde dies nun geändert. Am 21.1.2020 erging ein Schreiben des Bildungsministeri-
ums an die Bildungsdirektionen, das festlegt, dass auch Kinder, die am 1.9.2014 ge-
boren sind, ebenfalls ab September 2020 der Schulpflicht unterliegen. Die Eltern die-
ser Kinder haben Anfang März diesen Jahres von dieser Änderung erfahren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.      Welcher Beweggrund steht hinter dieser kurzfristigen Änderung?

 

2.      In welchen Bundesländern tritt die Änderung des Stichtages der Einschulung in
Kraft?

 

3.      Warum wurde die Änderung erst nach der offiziellen Schuleinschreibung Jän-
ner diesen Jahres den Familien der Kinder mit Geburtsdatum 1.9.2014 bekannt gegeben?

 

4.      Wie viele Kinder mit dem Geburtsdatum 1.9.2014 sind betroffen? Bitte um Auf-
schlüsselung nach Bundesländern.

 

5.      Warum gibt es keine Übergangsfrist bis zur Schuleinschreibung im Jänner 2021?

 

6.      Welche Maßnahmen sind seitens des Ministeriums konkret geplant, um den be-
troffenen Familien die von ihnen präferierte Schule auch ohne rechtzeitiger Ein-
schreibung zu ermöglichen?

 

7.      Welche Maßnahmen sind seitens des Ministeriums konkret geplant, um den be-
troffenen Kindern trotz des schon fortgeschrittenen Jahres die im verpflichtenden

letzten Kindergartenjahr praktizierte Vorbereitung auf die Schule zu ermöglichen?

8.      Gibt es unter den nunmehr schulpflichtigen Kindern welche, die noch keinen Kin-
dergarten besuchen, weil die Eltern erst mit einer Einschulung im Schuljahr

2021/22 gerechnet haben? Wenn ja, wie viele sind das?

9.      Mit welchen zusätzlichen Kosten ist durch die Änderung zu rechnen?