12700/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.10.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Mindestsicherung/Sozialhilfe, AMS-Schulungsteilnehmer und Aufstockungsmodus Ausländer
In Österreich haben auch Ausländer Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung. Ein Teil von ihnen sind sogenannte „Aufstocker“, sie beziehen neben AMS-Bezügen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) auch eine Mindestsicherung/Sozialhilfe. Auf „oesterreich.gv.at“ heißt es dazu:
Ausländische Staatsbürger
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich aufhalten oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen.
Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.
Asylberechtigte haben ab dem Zeitpunkt, ab dem ihnen der Schutzstatus als Flüchtling zuerkannt wird, Anspruch auf die Sozialhilfe.[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Soziales nachstehende
Anfrage
1) Wie viele Sozialhilfebezieher/Mindestsicherungsbezieher haben in den Jahren 2020, 2021 und 2022 als sogenannte „Aufstocker“ neben einer AMS-Schulung auch Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung bezogen?
2) Wie haben sich diese „Aufstocker“, die gleichzeitig AMS-Schulungen besucht haben, auf die einzelnen Bundesländer in den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufgeteilt?
3) Wie viele „Aufstocker“, die gleichzeitig AMS-Schulungen besucht haben, waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils Österreicher, sonstige EU- bzw. EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige oder Asylberechtigte?
4) Wie haben sich diese in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt?