12701/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.10.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Erwin Angerer
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Streichung der Zahnarzt-Kassenplanstelle in Gurk
Schon im Jahr 2016 warnte die Zahnärztekammer vor einer Unterversorgung mit Zahnarztkassenstellen in Kärnten. Damals war es der Plan der Ärztekammer, bis 2020 13 Zahnarzt-Kassenstellen zu streichen. Grund sei laut GKK eine zu hohe Dichte an Kassenstellen. Grundlage dieser Entscheidung und der Sparpläne der GKK sei der regionale Strukturplan. Dieser würde allerdings den Zuzug in den Ballungszentren und die Pendlerbewegung nicht berücksichtigen, so die Zahnärztekammer.[1]
Im Regionalen Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2025 heißt es: „Ausgangspunkt der Konzeption ist die Patientenorientierung, die die Bedarfe aus Sicht der Nutzungsbedürfnisse der Patientinnen bewertet und das Versorgungssystem so adaptiert, dass es diesen weitestgehend gerecht werden kann.“ Der Regionale Strukturplan wurde unter Berücksichtigung des ÖSG 2017 erarbeitet. „Die Planungsgrundsätze des ÖSG 2017 betonen die Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen und bestmöglich erreichbaren aber auch medizinisch und gesamtwirtschaftlich sinnvollen Versorgung mit entsprechender Qualitätssicherung.“
Die Planungen des RSG-K 2025 erfolgten „auf Basis der Daten des tatsächlichen Leistungsgeschehens des Jahres 2017 innerhalb des Bundeslandes Kärnten inklusive in- und ausländischer Gastpatientinnen und -patienten und unter Berücksichtigung aller Kärntnerinnen und Kärntner, die außerhalb Kärntens allgemeinmedizinisch versorgt wurden. Ziel einer vorausschauenden Versorgungsplanung sollte die deutliche Stärkung ambulanter Versorgungsstrukturen sein.“
Betreffend Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde heißt es im RSG-K 2025: „Die Anzahl der §2-Planstellen wird in der VR 21 (Versorgungsregion Kärnten – Ost) auf 110 und in der VR 22 (Versorgungsregion Kärnten – West) auf 65 angehoben, so dass in Kärnten insgesamt 175 §2-Planstellen für ZMK zur Verfügung stehen.“[2]
Entgegen dieser Planung soll nun die Zahnarzt-Kassenplanstelle in Gurk in Kärnten gestrichen werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete Erwin Angerer an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Zahnarztkassenplanstellen gibt es in ganz Kärnten und wo sind diese angesiedelt? (Bitte um Auflistung nach Bezirken)
2. Wie viele dieser Kassenplanstellen sind derzeit unbesetzt und warum?
3. Wie viele Patienten werden von jeder dieser Zahnarztkassenplanstellen betreut?
4. Wie viele Zahnarztkassenplanstellen wurden in den letzten 10 Jahren in Kärnten gestrichen und welche Kassenplanstellen waren das?
5. Ist es geplant in den nächsten Jahren weitere Zahnarztkassenplanstellen in Kärnten zu streichen?
a. Wenn ja, warum, wie viele und welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Ist es geplant die Zahnarztkassenplanstelle in Gurk zu streichen?
a. Wenn ja, warum und ab wann?
b. Wenn ja, wird mit der Streichung der Kassenplanstelle die Ausdünnung des ländlichen Raumes weiter vorangetrieben?
c. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele Patienten betreut die Zahnarztkassenplanstelle in Gurk?
8. Sind in den letzten 10 Jahren in Kärnten neue Zahnarztkassenplanstellen hinzugekommen?
a. Wenn ja, wie viele, welche und warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Ist es geplant in den nächsten Jahren neue Zahnarztkassenplanstellen in Kärnten zu vergeben?
a. Wenn ja, wann, welche und warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Sind Maßnahmen Ihrerseits geplant, um der Ausdünnung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum entgegenzuwirken?
a. Wenn ja, welche und wann werden diese umgesetzt?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Wurde der RSG-K 2025 in den letzten Jahren überarbeitet – beispielsweise aufgrund aktueller Gegebenheiten wie der demographischen Entwicklungen im ländlichen Raum oder der Corona-Krise?
a. Wenn ja, warum und welche Änderungen wurden vorgenommen?
b. Wenn nein, warum nicht?