12704/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.10.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Klinik Floridsdorf - Skandal in der rot-pink regierten Bundeshauptstadt Wien
Folgender Medienbericht wurde auf „zackzack“ veröffentlicht:
Ärzte der Klinik Floridsdorf schlagen Alarm
Auch in der Klinik Floridsdorf ging eine Gefährdungsanzeige ein. So sei auf der Gynäkologie und Geburtenstation nur mehr Notbetrieb möglich. Die Kinderärzte des Spitals zeigen sich hoch alarmiert, sie sind längst an ihrer Belastungsgrenze.
Wien, 7. Oktober 2022 | Nach der Urologie am AKH haben auch die Kinderärzte in der Klinik Floridsdorf eine Gefährdungsanzeige gelegt. Wie die “Kronen Zeitung” am Freitag berichtete, ist in der Gynäkologie und Geburtenstation nur noch eine Art von Notbetrieb möglich. Die Nachsorgeambulanz ist schon gesperrt, bestätigte der Wiener Gesundheitsverbund (Wigev) der Zeitung.
Die Gefährdungsanzeige haben die Kinderärzte der Klinik gelegt. Selbst an der Belastungsgrenze, sollen sie laut “Krone” “Crashkurse” belegen, um in der ausgedünnten Neugeborenenabteilung aushelfen zu können. Dort sind von sieben Facharztposten nur fünf besetzt. Dazu kommen Ausfälle durch Krankheit. Ein reguläres Dienstrad ist demnach nicht mehr möglich.
Auch im AKH herrscht Notstand
Am Donnerstag hatte die Tageszeitung “Österreich” von einer Gefährdungsanzeige eines führenden Arztes des AKH berichtet, der von “einem nicht zu kompensierenden Versorgungsnotstand bezüglich der urologischen PatientInnen am AKH” sprach. Am 30. September standen etwa trotz aller organisatorischen Tricks nur 14 statt 51 Betten zur Verfügung, ein Viertel der operativen Ressourcen sei sowieso gesperrt – “ausschließlich durch den Mangel an Pflegekräften”.
Die Wartezeit auf einen Eingriff bei nicht bedrohlichen Fällen beträgt demnach mehr als sechs Monate. “Die Planung der Eingriffe bei bedrohlichen Erkrankungen kann nicht mehr sichergestellt werden”, zitierte “Österreich”.
Das AKH betonte in einer Aussendung, dass am 29. September die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren 24 Betten der urologischen Klinik aufgrund von Covid-bedingten Krankenständen des Personals kurzfristig auf 14 Betten reduziert wurden. Diese krankenstandsbedingte Sperre dauerte vier Tage. “Aktuell sind 24 Betten an der Universitätsklinik für Urologie in Betrieb”, hieß es.
“Wird analysiert”
Die Direktion des Universitätsklinikums AKH Wien stehe demnach in ständigem Austausch mit der Universitätsklinik für Urologie, auf sämtliche gemeldeten Engpass-Situationen wurde seitens der Direktion des Pflegedienstes umgehend mit Maßnahmen reagiert. “Seitens der Klinikleitung wurde am 04.10.2022 zum ersten Mal und niemals vorher eine Gefährdungsmeldung an die Spitalsleitung gerichtet. Die aktuelle Meldung wird im Rahmen des dafür vorgesehenen Prozesses gemeinsam mit der Klinikleitung analysiert, entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen werden umgesetzt”, so das AKH.
“Wir nehmen das sehr ernst”, hieß es seitens des Büros von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Freitag. Hacker begrüße die angekündigte genaue Überprüfung seitens des AKH.
Allein im AKH fehlen 200 Pflegekräfte
Der Personal- und Gewerkschaftsvorsitzende im Wiener AKH, Wolfgang Hofer, wies in einer Aussendung auf den generellen österreichweiten Mangel an Pflegekräften hin. “200 Fachkräfte in der Pflege fehlen alleine im AKH”, so Hofer. Rund 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien es im Wiener Gesundheitsverbund, davon knapp 1.000 aus der Pflege.”[1]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
folgende
Anfrage
1) Seit wann haben Sie als zuständiger Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom Personalnotstand am Spitalstandort Klinik Floridsdorf Kenntnis?
2) Sind Sie darüber informiert, dass durch einen akuten Fachärztemangel in der Gynäkologie und Geburtenstation an der Klinik Floridsdorf die Nachsorgeambulanz wegen Personalmangel gesperrt werden musste?
3) Sind Sie darüber informiert, dass es einen akuten Pflegepersonalmangel an Krankenpflegepersonal in der Gynäkologie und Geburtenstation an der Klinik Floridsdorf gibt?
a. Wenn ja, seit wann?
4) Sind Sie darüber informiert, dass es an anderen Abteilungen am Spitalstandort Klinik Floridsdorf einen Fachärztemangel bzw. Mangel an Krankenpflegepersonal gibt?
a. Wenn ja, seit wann?
5) Sind Sie darüber in Kenntnis, dass entgegen der Zusicherung des Wiener Gesundheitsverbundes der Personalmangel am Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, nun auch die Erstversorgung auch für die Patienten in Frage stellt?
a. Wenn ja, seit wann?
6) Sind Sie in Kenntnis darüber, dass sich die Wartezeiten auf planbare Behandlungen an der Gynäkologie und Geburtenstation -Wien zeitlich erstreckt wurde?
a. Wenn ja, seit wann?
7) Wie beurteilen Sie die gesamte Situation am Spitalstandort am Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, auf der Grundlage des § 2a Abs 1 lit b (Schwerpunktkrankenanstalten) des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)?
8) Erfüllt der Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, laut Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz überhaupt noch die gesetzlichen Kriterien als Schwerpunktkrankenanstalt?
9) Wie beurteilen Sie die gesamte Situation am Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, auf der Grundlage des § 2b Abs 1(Fachrichtungsbezogene Organisationsformen) des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)?
10) Erfüllt der Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, laut Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz überhaupt noch die gesetzlichen Kriterien als „Fachrichtungsbezogene Organisationsform“?
11) Wie beurteilen Sie die gesamte Situation am Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, auf der Grundlage des § 5a Abs 1 und 2 sowie Abs 3 (Patientenrechte, transparentes Wartelisten-regime) des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)?
12) Erfüllt der Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, laut Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz überhaupt noch die gesetzlichen Kriterien betreffend „Patientenrechte und transparentes Wartelistenregime?
13) Wie beurteilen Sie die gesamte Situation am Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, auf der Grundlage des § 5b Abs 1 bis 10 (Qualitätssicherung) des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)?
14) Erfüllt der Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, laut Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz überhaupt noch die gesetzlichen Kriterien betreffend „Qualitätssicherung“?
15) Haben Sie im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verletzung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKUG) - siehe Fragen 10 bis 17 - bereits Kontakt mit der Wiener Landesregierung aufgenommen, um diesen Personalnotstand zu beheben?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie als zuständiger Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf der Grundlage Ihrer Kompetenzen setzen, um gemeinsam mit der Wiener Landesregierung, insbesondere mit dem zuständigen Landesregierungsmitglied SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker entsprechende Notfall-Maßnahmen zu aktivieren?
16) An welchen anderen Spitalstandorten im Bundesland Wien haben Sie als zuständiger Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einen Personalnotstand festgestellt bzw. haben über einen Personalnotstand Kenntnis erlangt?
17) Wurden hierbei insbesondere der § 2a Abs 1 lit b (Schwerpunkt-krankenanstalten), der § 2b Abs 1 (Fachrichtungsbezogene Organisations-formen), der § 5a Abs 1 und 2 sowie Abs 3 (Patientenrechte, transparentes Wartelistenregime) sowie der § 5b Abs 1 bis 10 (Qualitätssicherung) an anderen Spitalsstandorten mutmaßlich verletzt?
18) Sind dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bereits aus der Vergangenheit Fälle am Spitalstandort Klinik Floridsdorf oder an anderen Wiener Spitalstandorten bekannt, wo Patienten in einer Notfallsituation aufgrund Personalmangels oder organisatorischer Schwierigkeiten abgewiesen wurden?
19) Welche rechtlichen Konsequenzen aus der medial an die Öffentlichkeit kommunizierten „Notfallsanzeige“ am Spitalstandort Klinik Floridsdorf, insbesondere an der Gynäkologie und Geburtenstation, ergeben sich auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKUG) und des Ärztegesetzes für die Organwalter im Wiener Gesundheitsverbund und am genannten Spitalstandort?
[1] https://zackzack.at/2022/10/07/naechste-gefaehrdungsanzeige-aerzte-der-klinik-floridsdorf-schlagen-alarm