1271/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schadensbegrenzung nach Cum-Ex-Skandal

Nach dem Skandal rund um Steuerbetrugsfälle mit Dividendengeschäften, sogenannte "Cum-Ex-Geschäfte", war es die Intention des Gesetzgebers (via Initiativantrag 984/A), zumindest einen Teil der entstandenen Schäden zurückholen. Mit einer Nachbesserung in der Bundesabgabenordnung (die Rückforderung wurde auf einen Rückforderungstatbestand in einem neuen §241a gestützt), wurde eine rechtliche Grundlage für derartige Rückforderungen geschaffen. Eine solche hatte es bisher im Gesetz nicht gegeben.

Laut einem Bericht der Salzburger Nachrichten (Stand Sommer 2019 - https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/bmf-will-nach-cum-ex-skandal-verlust-zurueckholen-73811521 - abgerufen am 10.3.2020) bezifferte das Finanzministerium den aus solchen Geschäften entstandenen Schaden aus den Jahren 2011 bis 2013 auf rund 112,2 Mio. Euro. Seit den davor bekannt gegebenen 108 Mio. Euro Schaden war noch ein weiterer Fall mit einer Auszahlungshöhe von knapp 4 Mio. Euro bekannt geworden. Schäden von vor 2011, also von 2006 bis 2010, wurden bereits im März 2019 auf insgesamt rund 75 Mio. Euro beziffert. Diese gelten jedoch bereits als verjährt.

Laut Bericht hat das BMF für die Jahre 2011 und 2012 drei Rückforderungsbescheide für ein Volumen von rund 8,4 Mio. Euro erlassen. Zum damaligen Zeitpunkt war jedoch unklar, ob der Staat dieses Geld zurückbekommen kann. Für zwei Bescheide waren noch Beschwerden beim Bundesfinanzgericht anhängig, für einen weiteren Fall wurde das Beschwerdeverfahren ausgesetzt. Für die übrigen rund 103,8 Mio. Euro gab es noch keine Rückforderungsbescheide.

Darüber hinaus droht diversen (deutschen) Medienberichten zufolge (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-nrw-1.4800097 - abgerufen am 11.3.2020) in Deutschland bereits eine regelrechte Prozessflut aufgrund dortiger Cum-Ex-Fälle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.     Wie viele Fälle in Verbindung mit Cum-Ex-Geschäften wurden mittlerweile insgesamt aufgerollt?

a.    Wie viele betrügerische Anträge auf Rückerstattung der KESt. konnten bisher insgesamt identifiziert werden?

b.    Wie hoch ist die Gesamtsumme der Rückforderungen, die sich aus diesen Aufrollungen ergibt?

2.    Mit wie vielen Fällen rechnen Sie in denen Anklage erhoben wird?

3.    Können Sie vor diesem Hintergrund eine mögliche Prozessflut (wie in Deutschland befürchtet) in Österreich ausschließen?

a.    Falls ja, warum?

b.    Falls nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um möglichen Engpässen bei Gericht gegenzusteuern?

4.    Wie hoch ist der nach aktuellem Stand für Österreich entstandene Gesamtschaden durch Steuerbetrug bei Cum-Ex-Geschäften einzuschätzen?

5.     Wie viele Fälle konnten in welcher Höhe aufgrund der Nachbesserung in der Bundesabgabenordnung (§241a) bereits erfolgreich zurückgefordert werden (Bitte um getrennte Darstellung je Fall)?

a.    Wie viele Rückforderungsbescheide mit welchem jeweiligen Volumen wurden seitens des BMF insgesamt erlassen?

6.     In welchem Stadium befinden sich die restlichen Fälle?

a.    Wann ist bei diesen Fällen mit Rückzahlungen in welcher Höhe zu rechnen?