12714/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verbot des Entfernens oder Kürzens der Vibrissen für Tierfrisöre   

 

 

Durch die Novelle des Tierschutzgesetztes, welche am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, ist gemäß §7 Absatz 1 Ziffer 7 das Entfernen oder Kürzen der Vibrissen, welches nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dient, verboten.

 

Durch diese Novellierung im Tierschutzgesetz ist es Hundefrisören nun verboten, die Bereiche im Gesicht, wo sich Tasthaare befinden, zu schneiden bzw. zu scheren. Auch wenn sich darauf Filz oder Verklebungen befinden, dürfen laut Beschwerden von betroffenen Tierfrisören hier keine Ausnahmen gemacht machen, denn künftig soll hier nur noch der Tierarzt Hand anlegen dürfen. Das führt de facto zu einer Entmündigung von Tierfrisören sowie zu einem Mehraufwand und Mehrkosten für Tierbesitzer, da diese nun in solchen Fällen zusätzlich auch einen Tierarzt aufsuchen müssen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Warum haben Sie sich dazu entschlossen, ein derartiges Verbot in Bezug auf das Entfernen oder Kürzen der Vibrissen im Tierschutzgesetz zu verankern?

2)    Warum haben Sie keine Ausnahme für Tierfrisöre verankert, sodass diese weiterhin Vibrissen entfernen bzw. kürzen dürfen?

3)    Wie rechtfertigen Sie die derartige Entmündigung der gelernten Tierfrisöre?

4)    Gab es in der Vergangenheit Beschwerden in Bezug auf das Entfernen bzw. Kürzen der Vibrissen durch Tierfrisöre?
a.) Falls ja, welche Beschwerden gab es konkret?
b.) Falls nein, warum haben Sie nun de facto ein Verbot für Tierfrisöre in Bezug auf das Entfernen bzw. Kürzen der Vibrissen eingeführt?

5)    Planen Sie eine Änderung des Tierschutzgesetzes, sodass es Tierfrisören künftig wieder möglich ist, Vibrissen zu entfernen bzw. zu kürzen?
a.) Falls ja, wann und wie soll diese konkret aussehen?
b.) Falls nein, warum nicht?