12717/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Robert Laimer, Sabine Schatz,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Löschung eines Urteils aus dem Rechtsinformationssystems des Bundes

 

Am 12. Oktober 2022 wurde durch die Tageszeitung Kurier ein Urteil gegen einen Unteroffizier bekannt, der wegen NS-Wiederbetätigung nach den §§ 3a bis 3 f des Verbotsgesetz 1947 verurteilt wurde.

Er war mit einer „Uniform und Abzeichen mit sichtbarem Hakenkreuz, eine personalisierte Urkunde mit seinem Namen und dem Dienstgrad ‚Obersturmbannführer‘, auf welcher der Reichsadler samt Hakenkreuz ersichtlich ist“ in der Öffentlichkeit aufgetreten und hatte 3 Hakenkreuzfahnen sowie einen Hakenkreuztischwimpel bestellt sowie zum Zwecke der Herstellung einer SS-Uniform einen Aufnäher mit SS-Runen sowie zwei Aufnäher mit Reichsadler und Hakenkreuz an der Uniform angebracht. Diese SS-Uniform trug er zumindest fünfmal fertigte davon Fotos an, auf denen auch ein Helm ersichtlich war, auf dem ein Hakenkreuz sichtbar ist. Diese Tatbestände datieren im Jahr 2014 und 2015 zu „nicht näher feststellbaren Zeitpunkten“.

Ebenso während nicht näher feststellbaren Zeitpunkten in den Jahren 2017 oder 2018 trug er nationalsozialistische Abzeichen bzw. Auszeichnungen auf denen ein Hakenkreuz sichtbar war. Am 6. April 2019 zeigte er zudem vor mindestens 8 Menschen den „Hitlergruß“ und ließ sich fotografieren. Im Sommer 2019 zeigte er diesen erneut vor zumindest 11 Personen in einer Spielerkabine am Fußballplatz und im ersten Quartal 2020 in einer nicht näher bekannten Kaserne in Wien vor seinen Kameraden.

Im November 2021 verwahrte er zudem 48 Stück Knallpatronen für das Sturmgewehr 77 in seinem Schreibtisch der dienstlichen Kanzlei in der Kaserne und 5 Knallkörper 78 (Losnummer CA-05) aus dem Bestand des Heeres an seinem Wohnsitz.

Diese Details sind nur aus dem Urteil bekannt, das bis zum 12.10.2022 unter folgendem Link aufgerufen werden konnte:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=ed6d13d9-b823-4b80-9efd-cebcc917389f&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Gesamtabfrage&SearchInAsylGH=False&SearchInAvn=False&SearchInAvsv=False&SearchInBegut=False&SearchInBgblAlt=False&SearchInBgblAuth=False&SearchInBgblPdf=False&SearchInBks=False&SearchInBundesnormen=False&SearchInBvb=False&SearchInBvwg=False&SearchInDok=True&SearchInDsk=False&SearchInErlaesse=False&SearchInGbk=False&SearchInGemeinderecht=False&SearchInJustiz=False&SearchInKmGer=False&SearchInLandesnormen=False&SearchInLvwg=False&SearchInLgbl=False&SearchInLgblNO=False&SearchInLgblAuth=False&SearchInMrp=False&SearchInNormenliste=False&SearchInPruefGewO=False&SearchInPvak=False&SearchInRegV=False&SearchInSpg=False&SearchInUbas=False&SearchInUmse=False&SearchInUpts=False&SearchInUvs=False&SearchInVbl=False&SearchInVerg=False&SearchInVfgh=False&SearchInVwgh=False&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=DKT_BDB_20220915_2022_0_566_529_00.

Seit dem 13.10.2022 ist das Dokument dort jedoch nicht mehr auffindbar – auffällig daran ist die zeitliche Nähe zwischen der Veröffentlichung des Artikels sowie dem Verschwinden des Dokuments von der Seite ris.gv.at.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

 

1)      Aus welchem Grund ist das Urteil auf der Rechtsinformationsseite des Bundes nicht mehr auffindbar?

2)      Steht das Verschwinden des Dokuments im Zusammenhang mit der einsetzenden Berichterstattung über den Fall?

3)      Wer hat die Entfernung des Dokuments auf der Rechtsinformationsseite des Bundes angeordnet?

4)      Waren Sie darüber informiert, dass das Dokument von der Seite des Rechtsinformationsseite des Bundes genommen wurde?

5)      Seit wann war das Urteil auf der Internetseite ris.gv.at einsehbar?

6)      Seit wann ist das Urteil auf der Internetseite ris.gv.at nicht mehr einsehbar?

7)      Gibt es ein standardmäßiges Prozedere zur Veröffentlichung auf bzw. Entfernung von derartigen Urteilen im Rahmen der Internetseite ris.gv.at?

a.       Falls ja: Wie sieht dieses aus?

8)      Gab es zur Entfernung des Urteils von der Internetseite ris.gv.at Kontakte mit anderen Ministerien, beispielsweise dem Bundesministerium für Justiz oder dem Bundesministerium für Landesverteidigung?

9)      Werden Sie dafür sorgen, dass das Urteil wieder auf der Seite der Internetseite ris.gv.at veröffentlicht wird?