12719/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.10.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Status der Novellierung des Militärbefugnisgesetzes

 

Am 9. Juni 2022 wurde Antrag 2370/A(E) betreffend "Anpassung der Befugnisse der militärischen Nachrichtendienste zur Aufklärung und Abwehr an die Internet-Ära" im Landesverteidigungsausschuss debattiert und mit Stimmen der ÖVP und Grünen vertagt. Abg. Süleyman Zorba begründete seinen Vertagungsantrag damit, dass dieses wichtige Thema nicht mit einem Schnellschuss entschieden werden solle.

Das Heeresnachrichtenamt sieht sich zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass es seine Arbeit auf Basis von Gesetzesgrundlagen verrichten muss, die noch nicht an die heute vorherrschenden technischen und sozialen Realitäten angepasst sind, wie zum Beispiel die Bedeutung von sozialen Medien und des Internets in der Kommunikation. Hybride Kriegsführung wie auch internationaler Terrorismus findet heutzutage großenteils im Cyberraum statt. Auch in der Zusammenarbeit mit bereits moderner aufgestellten ausländischen Partnerdiensten werden die österreichischen Dienste  durch die rechtlichen Beschränkungen ihrer Befugnisse vermehrt marginalisiert. 

Der Entschließungsantrag verlangte keinen Schnellschuss, sondern eine sorgfältige Prüfung der Limitierung bei Aufklärung und Abwehr, durch das BMLV in Kooperation mit den Diensten, und hernach eine Anpassung dieser Befugnisse an Bedürfnisse, die durch neue Technologien und Bedrohungen, sowie die internationale Situation bei Partnerdiensten über die Jahre notwendig geworden sind. Das Resultat dieser Konsultationen ist die Vorlage einer Novelle, die dann im Ausschuss und im Nationalrat debattiert und abgestimmt werden sollte. Es wurde keine Frist für diese Vorlage oder die Konsultierung gesetzt. 

In der Debatte im Ausschuss bekundete die Bundesministerin ihre Zustimmung zur Notwendigkeit des Antrages und stellte klar, dass dem Thema im Ministerium bereits Beachtung geschenkt würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Fortschritte gibt es seit der Sitzung des  Landesverteidigungsausschusses im Juni 2022 in der Frage der Anpassung der Befugnisse der Nachrichtendienste an die Gegebenheiten der gegenwärtigen Bedrohungslage?
  2. Gab es Treffen zwischen BMLV und den Nachrichtendiensten zu diesem Thema?
    1. Wenn ja, wann? Wer war zugegen?
    2. Wenn nein, für wann sind derartige Treffen geplant? Wer wird zugegen sein?
  1. Nachrichtendienstliche Aufklärung ist zunehmend eine Angelegenheit von internationalen Partnerdiensten. Das BMLV (wie auch andere Ministerien) hat sich schon oft über die Notwendigkeit internationaler Kooperation in diesem Bereich ausgesprochen. Welche Arbeitsgruppen gibt es zum Thema Koordination der nachrichtendienstlichen Befugnisse mit internationalen Partnern?
    1. Um welche Partnerdienste aus welchen Ländern handeltes sich?
  1. Welche Bestrebungen gibt es im Ministerium, spezifisch ein Eindringen in passwortgeschützte Netzwerke ausländischer Computersysteme oder Netzwerke sowie
    Informationsaustauschkanäle (z.B. soziale Medien) zu ermöglichen, wenn dies zur Beschaffung von sicherheitspolitisch relevanten Informationen als unabdinglich erachtet wird?
  2. Auf welchen internationalen Ebenen wird an der Ähnlichstellung der Befugnisse der österreichischen Dienste mit ausländischen Partnern beraten?
    1. Wann haben sich diese Gremien zuletzt getroffen?
    2. Wann sind die nächsten Treffen geplant?
  1. Wann ist mit einem Gesetzesvorschlag durch das BMLV an den Nationalrat zur Begutachtung zu rechnen?