12719/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Status der Novellierung des Militärbefugnisgesetzes
Am 9. Juni 2022 wurde Antrag 2370/A(E) betreffend "Anpassung der Befugnisse der militärischen Nachrichtendienste zur Aufklärung und Abwehr an die Internet-Ära" im Landesverteidigungsausschuss debattiert und mit Stimmen der ÖVP und Grünen vertagt. Abg. Süleyman Zorba begründete seinen Vertagungsantrag damit, dass dieses wichtige Thema nicht mit einem Schnellschuss entschieden werden solle.
Das Heeresnachrichtenamt sieht sich zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass es seine Arbeit auf Basis von Gesetzesgrundlagen verrichten muss, die noch nicht an die heute vorherrschenden technischen und sozialen Realitäten angepasst sind, wie zum Beispiel die Bedeutung von sozialen Medien und des Internets in der Kommunikation. Hybride Kriegsführung wie auch internationaler Terrorismus findet heutzutage großenteils im Cyberraum statt. Auch in der Zusammenarbeit mit bereits moderner aufgestellten ausländischen Partnerdiensten werden die österreichischen Dienste durch die rechtlichen Beschränkungen ihrer Befugnisse vermehrt marginalisiert.
Der Entschließungsantrag verlangte keinen Schnellschuss, sondern eine sorgfältige Prüfung der Limitierung bei Aufklärung und Abwehr, durch das BMLV in Kooperation mit den Diensten, und hernach eine Anpassung dieser Befugnisse an Bedürfnisse, die durch neue Technologien und Bedrohungen, sowie die internationale Situation bei Partnerdiensten über die Jahre notwendig geworden sind. Das Resultat dieser Konsultationen ist die Vorlage einer Novelle, die dann im Ausschuss und im Nationalrat debattiert und abgestimmt werden sollte. Es wurde keine Frist für diese Vorlage oder die Konsultierung gesetzt.
In der Debatte im Ausschuss bekundete die Bundesministerin ihre Zustimmung zur Notwendigkeit des Antrages und stellte klar, dass dem Thema im Ministerium bereits Beachtung geschenkt würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende