12736/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Sozialversicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnungen (10/2022)
Die SV-Gebarungsvorschaurechnungen geben detaillierten Einblick in die mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen der Sozialversicherungsträger. Beispielsweise zeigen sie die Entwicklung des Bundeszuschusses in das Pensionssystem oder die Überschusserwartungen der Unfallversicherung. Aber auch unerwünschte Entwicklungen innerhalb der Krankenversicherung aufgrund der unterschiedlichen Finanzstärke der Krankenkassen werden mit Hilfe die Gebarungsvorschauen vorzeitig bewusst. Allerdings werden diese sehr nützlichen Prognosen nicht offengelegt, weshalb sie regelmäßig parlamentarisch erfragt werden müssen.
Hier ist zu ergänzen, dass die Gebarungsvorschauen von den SV-Verwaltungsräten beschlossen werden und eigentlich gemäß § 437 ASVG ("Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind im Internet zu veröffentlichen.") offengelegt werden müssen. Diese vom ASVG vorgesehene Offenlegung im Internet erfolgt jedoch nicht. Warum das Sozialministerium diesen wiederholten Gesetzesbruch zulässt, ist nicht nachvollziehbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende