12738/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage 2 Angekündigte Reformen im Glückspielwesen: Stand der Umsetzung
Im aktuellen Regierungsprogramm vom 2.1.2020 findet sich der Passus: "Die Bundesregierung strebt eine Entflechtung der unterschiedlichen Rollen des BMF im Bereich des Glücksspiels an." Eine Ausgliederung der Glückspielagenden aus dem BMF ist sinnvoll: Der Bund profitiert einerseits über Steuereinnahmen vom Glücksspiel, ist aber andererseits für den Schutz der Spieler_innen vor Sucht zuständig. Sowohl Steuererhebung als auch Spielerschutz liegen in der Kompetenz und daher Verantwortung des BMF. Der Konflikt zwischen den fiskalischen Interessen des BMF am Glücksspiel und der Einrichtung einer Spielerschutzstelle bei selbigem Ministerium ist offenkundig. NEOS hat in diesem Sinne schon oft auf Veränderung gepocht.
Ebenso ist eine Änderung überfällig, die auch medial von Ihrer Seite, Herr Bundesminister, seit Frühjahr letzten Jahres bereits mehrfach verkündet wurde: die Schaffung einer unabhängigen Glücksspielbehörde.
Auch diesen Ankündigungen sind keine Taten gefolgt (vgl. etwa: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2052674-Bluemel-will-Austro-Loesung-fuer-Casinos.html). Nur gerade nach Bekanntwerden des Beschuldigtenstatus Ihres Vorgängers Gernot Blümel wurde von seiner Seite am 1.3.2020 erneut die Schaffung einer unabhängigen Glücksspielbehörde medial angekündigt und neuerlich eine Reform des gesamten Glücksspielwesens in Aussicht gestellt.
Im 49. Ministerrat vom 24.2.2021 wurde ein Vortrag zur Neuordnung des Glückspielwesens beschlossen. In diesem ist unter anderem festgehalten: "Die Zuständigkeiten im Bereich der Aufsicht und Lizenzen sollen an eine unabhängige, weisungsfreie und neu geschaffene Aufsichtsbehörde bzw. einen richterlichen Konzessions-Senat übertragen werden."
Im Zuge dessen wurde im März 2021 abermals vom damaligen Finanzminister Gernot Blümel medial eine umfassende Glücksspielreform angekündigt (https://kurier.at/wirtschaft/gluecksspielreform-richter-sollen-konzessionen-vergeben/401222007). Inhalt dieser Reform hätte, wie mittlerweile unzählige Male zuvor angekündigt, neben der Schaffung eines unabhängigen Senats für die Konzessionsvergabe, eine neue Behörde implementiert werden sollen, die operativ für Glücksspiel und Spielerschutz zuständig ist. Zusätzlich wurde auch DNS-Blocking und ein Sperrverbund angekündigt. Zu letzterem erklärte Ihr Vorgänger in der Beantwortung der Anfrage zur Einrichtung einer Sperrdatenbank des Bundes nach dem GSpG (347/J, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_00347/index.shtml): "Das Bundesministerium für Finanzen hat die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten eines betreiberübergreifenden Sperrdatenaustauschsystems (insbesondere die Erhebung von Best Practice Beispielen im internationalen Vergleich) sowie die dabei zu beachtenden Herausforderungen (insbesondere datenschutzrechtliche Fragen sowie technische Umsetzbarkeit) ausführlich geprüft. Die entsprechenden Ergebnisse können, in den an den Nationalrat übermittelten öffentlichen Berichten [Verweis auf Bericht des BMF gemäß Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2010 zur Glücksspielgesetz-Novelle 2010, Nr. 103/E XXIV.GP, im Jahr 2012 an den Nationalrat über eine betreiberunabhängige Spielkarte www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/III/III_00308/imfname_245767.pdf); Bericht des BMF im Jahr 2014 an den Nationalrat über eine betreiberunabhängige Spielerkarte www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00132/fname_380246.pdf] des Bundesministeriums für Finanzen, eingesehen werden. Dabei wurde insbesondere die Gesetzeslage hinausgehende Empfehlung ausgesprochen, einen Sperrdatenaustausch für das gesamte automatisierte Glücksspiel zu etablieren. Zur Umsetzung eines derartigen betreiberseitig organisierten, bundesweiten und betreiberübergreifenden Sperrdatenaustauschsystems im gesamten automatisierten Glücksspiel wurde ein breiter Dialog beginnend im Jahr 2015 mit allen Landes- und Bundeskonzessionären seitens des Bundesministeriums für Finanzen gestartet. Da im Jahr 2018 offensichtlich wurde, dass es zu keiner Einigung zur Umsetzung eines betreiberseitigen Sperrdatenausstauschs kommen wird, hat das Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2019 begonnen, an einer alternativen (betreiberunabhängigen) Umsetzung zu arbeiten (entsprechend den Empfehlungen des zweiten Berichts zur betreiberunabhängigen Spielerkarte). Sondierungen in diesem Bereich erweisen sich als komplex, da es sich bei Sperrdaten um hochsensible Daten, sowohl aus gesundheitlicher als auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive, handelt. Es ist notwendig, vor Entwicklung, Erstellung und Programmierung eines Registers samt Projektmanagement die genauen Rahmenbedingungen des Sperrdatenaustauschs auf wissenschaftlicher Basis festzulegen und den Rechtsrahmen entsprechend anzupassen....In dem Regierungsprogramm 2020-2024 haben wir ein klares Bekenntnis zur Ausweitung des Spielerschutzes im Glückspielbereich festgeschrieben. Im Bundesministerium für Finanzen wurde Anfang dieses Jahres zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten des Hauses in diesem Fachgebiet, eingerichtet, die eine Gesamtstrategie im Glückspielbereich erarbeitet. Ziel ist die Etablierung wirkungsvoller Instrumente und tauglicher Lösungen."
Schließlich wurde von der Frau Abgeordneten Mag. Tomaselli am 24.2.2021 via Facebook ein sog. "Anti-Glücksspielpaket" verkündet, das ein Ende der sog. VLTs (Video-Lottery-Terminals) bedeuten würde. Laut dem Kurier-Artikel vom 18.3.2021 heißt es: "Das neue Glücksspielgesetz soll noch im Frühjahr in Begutachtung gehen, soll im Herbst durchs Parlament und mit Jahresbeginn2022 in Kraft treten." Passiert ist allerdings 15 Monate später noch absolut nichts.
Auch in Ihrer Beantwortung der Anfrage 6544/J (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_06544/index.shtml) konnten Sie weder konkrete Daten für die Umsetzung noch für die Ausgestaltung der Reform nennen. Es wäre wichtig, in dieser heiklen und dringlichen Thematik endlich zügig zu einer Lösung zu kommen, statt nur im medialen Ankünden der Arbeitsschritte zu verharren.
Am 28.7.2022 erschien ein Artikel im Kurier mit den Namen "Neues Glücksspielgesetz vor dem Aus" (https://kurier.at/wirtschaft/neues-gluecksspielgesetz-vor-dem-aus/402089974). Inhalt des Artikels ist, dass aus den Ankündigungen wieder nichts wird. So soll selbst das am technisch leichtest umsetzbare Geo-Blocking auf die lange Bank geschoben werden. Auch die Implementierung einer neuen Glücksspielbehörde dürfte wackeln. Nicht einmal bzgl. der Herabsetzung der Maximaleinsätze bei VLTs und Automatensalons dürfte Einigkeit herrschen.
Abseits der angekündigten Schritte hat die Regierung weitere nötige Änderungen noch nicht am Radar. Z.B. äußerte, entgegen Ihrer diesbezüglichen ausweichenden Beantwortung der Anfrage zur Abschaffung steuerrechtlicher Privilegien für Spielbankbetreiber (6311/J, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_06311/index.shtml), ein kundiger Beamter aus der Fachabteilung für Glücksspiel in seiner "Einschätzung" an das Kabinett Ihres Vorgängers grundsätzliche Zweifel an dem Paragrafen: "Sonderjetons stellen eine Steuerbegünstigung dar und sind kritisch zu sehen, da diese sachlich schwer zu begründen sind und verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aufwerfen", weil es keine vergleichbaren Steuernachlässe für Betreiber von Landesglücksspielautomaten gäbe. Daraus folgt für den Ministerialrat: "Die Fachabteilung spricht sich für eine Streichung der steuerlichen Sonderjeton-Regelung aus" (Profil, "Der 18-Millionen-Euro-Paragraph", 14.6.2020).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die logistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die logistische Umsetzung geplant?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, welche?
i. Wenn ja, welche?
i. Wenn ja, welche genau?
i. Wenn ja, inwiefern?
i. Wenn ja, inwiefern?
i. Wenn ja, welche und wann?