12738/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage 2 Angekündigte Reformen im Glückspielwesen: Stand der Umsetzung

 

Im aktuellen Regierungsprogramm vom 2.1.2020 findet sich der Passus: "Die Bundesregierung strebt eine Entflechtung der unterschiedlichen Rollen des BMF im Bereich des Glücksspiels an." Eine Ausgliederung der Glückspielagenden aus dem BMF ist sinnvoll: Der Bund profitiert einerseits über Steuereinnahmen vom Glücksspiel, ist aber andererseits für den Schutz der Spieler_innen vor Sucht zuständig. Sowohl Steuererhebung als auch Spielerschutz liegen in der Kompetenz und daher Verantwortung des BMF. Der Konflikt zwischen den fiskalischen Interessen des BMF am Glücksspiel und der Einrichtung einer Spielerschutzstelle bei selbigem Ministerium ist offenkundig. NEOS hat in diesem Sinne schon oft auf Veränderung gepocht.

Ebenso ist eine Änderung überfällig, die auch medial von Ihrer Seite, Herr Bundesminister, seit Frühjahr letzten Jahres bereits mehrfach verkündet wurde: die Schaffung einer unabhängigen Glücksspielbehörde.

Auch diesen Ankündigungen sind keine Taten gefolgt (vgl. etwa: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2052674-Bluemel-will-Austro-Loesung-fuer-Casinos.html). Nur gerade nach Bekanntwerden des Beschuldigtenstatus Ihres Vorgängers Gernot Blümel wurde von seiner Seite am 1.3.2020 erneut die Schaffung einer unabhängigen Glücksspielbehörde medial angekündigt und neuerlich eine Reform des gesamten Glücksspielwesens in Aussicht gestellt.

Im 49. Ministerrat vom 24.2.2021 wurde ein Vortrag zur Neuordnung des Glückspielwesens beschlossen. In diesem ist unter anderem festgehalten: "Die Zuständigkeiten im Bereich der Aufsicht und Lizenzen sollen an eine unabhängige, weisungsfreie und neu geschaffene Aufsichtsbehörde bzw. einen richterlichen Konzessions-Senat übertragen werden."

Im Zuge dessen wurde im März 2021 abermals vom damaligen Finanzminister Gernot Blümel medial eine umfassende Glücksspielreform angekündigt (https://kurier.at/wirtschaft/gluecksspielreform-richter-sollen-konzessionen-vergeben/401222007). Inhalt dieser Reform hätte, wie mittlerweile unzählige Male zuvor angekündigt, neben der Schaffung eines unabhängigen Senats für die Konzessionsvergabe, eine neue Behörde implementiert werden sollen, die operativ für Glücksspiel und Spielerschutz zuständig ist. Zusätzlich wurde auch DNS-Blocking und ein Sperrverbund angekündigt. Zu letzterem erklärte Ihr Vorgänger in der Beantwortung der Anfrage zur Einrichtung einer Sperrdatenbank des Bundes nach dem GSpG (347/J, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_00347/index.shtml): "Das Bundesministerium für Finanzen hat die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten eines betreiberübergreifenden Sperrdatenaustauschsystems (insbesondere die Erhebung von Best Practice Beispielen im internationalen Vergleich) sowie die dabei zu beachtenden Herausforderungen (insbesondere datenschutzrechtliche Fragen sowie technische Umsetzbarkeit) ausführlich geprüft. Die entsprechenden Ergebnisse können, in den an den Nationalrat übermittelten öffentlichen Berichten [Verweis auf Bericht des BMF gemäß Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2010 zur Glücksspielgesetz-Novelle 2010, Nr. 103/E XXIV.GP, im Jahr 2012 an den Nationalrat über eine betreiberunabhängige Spielkarte www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/III/III_00308/imfname_245767.pdf); Bericht des BMF im Jahr 2014 an den Nationalrat über eine betreiberunabhängige Spielerkarte www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00132/fname_380246.pdf] des Bundesministeriums für Finanzen, eingesehen werden. Dabei wurde insbesondere die Gesetzeslage hinausgehende Empfehlung ausgesprochen, einen Sperrdatenaustausch für das gesamte automatisierte Glücksspiel zu etablieren. Zur Umsetzung eines derartigen betreiberseitig organisierten, bundesweiten und betreiberübergreifenden Sperrdatenaustauschsystems im gesamten automatisierten Glücksspiel wurde ein breiter Dialog beginnend im Jahr 2015 mit allen Landes- und Bundeskonzessionären seitens des Bundesministeriums für Finanzen gestartet. Da im Jahr 2018 offensichtlich wurde, dass es zu keiner Einigung zur Umsetzung eines betreiberseitigen Sperrdatenausstauschs kommen wird, hat das Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2019 begonnen, an einer alternativen (betreiberunabhängigen) Umsetzung zu arbeiten (entsprechend den Empfehlungen des zweiten Berichts zur betreiberunabhängigen Spielerkarte). Sondierungen in diesem Bereich erweisen sich als komplex, da es sich bei Sperrdaten um hochsensible Daten, sowohl aus gesundheitlicher als auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive, handelt. Es ist notwendig, vor Entwicklung, Erstellung und Programmierung eines Registers samt Projektmanagement die genauen Rahmenbedingungen des Sperrdatenaustauschs auf wissenschaftlicher Basis festzulegen und den Rechtsrahmen entsprechend anzupassen....In dem Regierungsprogramm 2020-2024 haben wir ein klares Bekenntnis zur Ausweitung des Spielerschutzes im Glückspielbereich festgeschrieben. Im Bundesministerium für Finanzen wurde Anfang dieses Jahres zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten des Hauses in diesem Fachgebiet, eingerichtet, die eine Gesamtstrategie im Glückspielbereich erarbeitet. Ziel ist die Etablierung wirkungsvoller Instrumente und tauglicher Lösungen."

Schließlich wurde von der Frau Abgeordneten Mag. Tomaselli am 24.2.2021 via Facebook ein sog. "Anti-Glücksspielpaket" verkündet, das ein Ende der sog. VLTs (Video-Lottery-Terminals) bedeuten würde. Laut dem Kurier-Artikel vom 18.3.2021 heißt es: "Das neue Glücksspielgesetz soll noch im Frühjahr in Begutachtung gehen, soll im Herbst durchs Parlament und mit Jahresbeginn2022 in Kraft treten." Passiert ist allerdings 15 Monate später noch absolut nichts. 

Auch in Ihrer Beantwortung der Anfrage 6544/J (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_06544/index.shtml) konnten Sie weder konkrete Daten für die Umsetzung noch für die Ausgestaltung der Reform nennen. Es wäre wichtig, in dieser heiklen und dringlichen Thematik endlich zügig zu einer Lösung zu kommen, statt nur im medialen Ankünden der Arbeitsschritte zu verharren.

Am 28.7.2022 erschien ein Artikel im Kurier mit den Namen "Neues Glücksspielgesetz vor dem Aus" (https://kurier.at/wirtschaft/neues-gluecksspielgesetz-vor-dem-aus/402089974). Inhalt des Artikels ist, dass aus den Ankündigungen wieder nichts wird. So soll selbst das am technisch leichtest umsetzbare Geo-Blocking auf die lange Bank geschoben werden. Auch die Implementierung einer neuen Glücksspielbehörde dürfte wackeln. Nicht einmal bzgl. der Herabsetzung der Maximaleinsätze bei VLTs und Automatensalons dürfte Einigkeit herrschen.  

Abseits der angekündigten Schritte hat die Regierung weitere nötige Änderungen noch nicht am Radar. Z.B. äußerte, entgegen Ihrer diesbezüglichen ausweichenden Beantwortung der Anfrage zur Abschaffung steuerrechtlicher Privilegien für Spielbankbetreiber (6311/J, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_06311/index.shtml), ein kundiger Beamter aus der Fachabteilung für Glücksspiel in seiner "Einschätzung" an das Kabinett Ihres Vorgängers grundsätzliche Zweifel an dem Paragrafen: "Sonderjetons stellen eine Steuerbegünstigung dar und sind kritisch zu sehen, da diese sachlich schwer zu begründen sind und verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aufwerfen", weil es keine vergleichbaren Steuernachlässe für Betreiber von Landesglücksspielautomaten gäbe. Daraus folgt für den Ministerialrat: "Die Fachabteilung spricht sich für eine Streichung der steuerlichen Sonderjeton-Regelung aus" (Profil, "Der 18-Millionen-Euro-Paragraph", 14.6.2020). 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. In Ihrem Ministerratsvortrag vom Februar 2021 kündigte Ihr Vorgänger eine gesetzliche Neuordnung im Glücksspielbereich an. Das Maßnahmenpaket sollte bis Ende April 2021 in Begutachtung und bis Herbst 2021 parlamentarisch beschlossen werden. Diese Fristen wurden nicht eingehalten und bis heute warten wir auf das Gesetzespaket aus dem BMF.
    1. Es wurde angekündigt: "Neue finanzpolizeiliche Befugnisse zur effektiven Bekämpfung des illegalen Glücksspiels (Betriebsschließungen)"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?

    1. Es wurde angekündigt: "Anbieterübergreifende Spieler-Sperrkartei (Sperrverbund)"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?

    1. Es wurde angekündigt: "Regulierung des Online-Bereichs durch DNS-Blocking und Blacklist illegaler Anbieter"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?

    1. Es wurde angekündigt: "Effektiver Jugendschutz durch Neuregulierung der Lootboxes"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?

    1. Es wurde angekündigt: "Einschränkung des Automatenglücksspiels durch Beschränkung der Einsätze, maximalen Nettoverlust und –gewinn und Spieldauer"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?

    1. Es wurde angekündigt: "Verschärfung der Einschränkungen für Glücksspiel-Werbung und Prüfung weiterer Schritte in Analogie zum Tabakgesetz"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?

    1. Es wurde angekündigt: "Anpassung der Spielbank- und Glücksspielabgaben, sowie der Wettgebühren auf europäisches Niveau unter Sicherstellung einer anbieterunabhängigen Finanzierung der Spielsuchthilfe"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die logistische Umsetzung geplant?

    1. Es wurde angekündigt: "Doppelgleisigkeit bei der Strafbarkeit abschaffen (Verwaltungsstrafrecht, Justizstrafrecht)"

                                          i.    Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?

                                        ii.    Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?

                                       iii.    Für wann ist die logistische Umsetzung geplant?

  1. Wann ist mit der angekündigten Ausgliederung der Zuständigkeiten im Bereich der Aufsicht und Lizenzen an eine unabhängige, weisungsfreie und neu geschaffene Aufsichtsbehörde bzw. einen richterlichen Konzessionssenat zu rechnen?
    1. Seit wann laufen die diesbezüglichen Vorarbeiten (bitte schildern Sie die Chronologie der gesetzten Schritte im Detail!)?
  1. Warum dauert die Umsetzung der bereits im Regierungsprogramm verankerten Kompetenzbereinigung derart lange?
  2. Wann soll die neu geschaffene Behörde ihre Arbeit operativ aufnehmen?
  3. Ist eine Aufwertung der Spielerschutzstelle im Rahmen der Reformpläne vorgesehen?
    1. Wenn ja: wie soll diese im Detail gestaltet sein?
    2. Wenn nein: warum nicht?
    3. Ist eine Ausgliederung der Spielerschutzstelle (ins Konsumentschutzministerium) geplant?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche konkreten Verbesserungen im Bereich des Spielerschutzes sind für wann geplant (gemeint: nicht nur IP-Blocking illegaler Anbieter, sondern auch im Bereich des Spielangebots der Konzessionäre)?
  2. Inwieweit sind Vertreter_innen der Spielerschutz-Stabstelle im BMF in die Reformpläne eingebunden?
  3. Inwieweit sind welche Expert_innen aus dem Bereich Spielerschutz in die Reformpläne eingebunden?
  4. Ist mittlerweile eine Abschaffung der o.g. steuerlichen Sonderjeton-Regelung geplant? 
    1. Wenn ja, bis wann inwiefern?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Ihr Ressort gab eine Basisstudie unter dem Titel "Aufbau eines epidemiologischen Monitorings zu Glücksspiel" in Auftrag. "Um ein möglichst vollständiges Bild der Auswirkungen des Glücksspiels sowie dazu gesetzter Maßnahmen zu erhalten, ist die Zusammenschau möglichst vieler unterschiedlicher Daten aus verschiedenen Quellen notwendig. Diese im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen durch das Kompetenzzentrum Sucht der Gesundheit Österreich GmbH erstellte Studie stellt die Basis der Arbeiten des Bundesministeriums für Finanzen zum Aufbau eines umfassenden epidemiologischen Monitorings zu Glücksspiel dar" (https://www.bmf.gv.at/themen/gluecksspiel-spielerschutz/gluecksspiel-in-oesterreich/aufbau-monitoring.html). Erfreulicherweise veröffentlichte das BMF nicht nur die oben zitierte Kurzbeschreibung, sondern inzwischen die gesamte Studie. Auf den Seite 12 bis 15 werden mehrere Maßnahmen empfohlen.
    1. Ist Ihnen die Studie und deren Empfehlungen bekannt?
    2. Ist es geplant die Empfehlung A.1 (Aufbau eines systematischen Monitorings für Glücksspiel) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung A.2 (Nutzung bereits zur Verfügung stehender Datenquellen) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung B.1 (systematischer Überblick über Beratungs- und Behandlungsangebote für Spieler/-innen) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung B.2 (Kontaktaufnahme mit Schlüsselpersonen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung B.3 (Verstärkte Vernetzung von Spielsuchtexperten/-expertinnen bzw. Schlüsselpersonen) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung B.4 (Unterstützung auf behördlicher Ebene) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung B.5 (Vernetzung auf Bundesebene) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung C.1 (Orientierung an soziodemografischen Referenzwerten) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung C.2 (Flexibilität bei Kategorien) umzusetzten?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung D.1 (Vereinheitlichung der Datenerhebung in Beratungs- und Behandlungseinrichtungen) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung D.2 (Erarbeitung von Standards für die Erhebung in Beratungs- und Behandlungseinrichtungen) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung D.3 (Überlegungen bezüglich Anreizsysteme) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung D.4 (Erhebungs- und Ermittlungsmodalitäten) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung D.5 (Ressourcen für die Umsetzung der Datenerhebung) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung E.1 (Entwicklung von Instrumenten) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung F.1 (gesetzliche Verpflichtungen) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung F.2 (Spielsperren) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung F.3 (Datenübermittlung) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung G.1 (Teilnahme an verschiedenen Spielformen) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung G.2 (Sicherheitsmanagement) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es geplant die Empfehlung G.3 (Rahmenbedingungen der Auswertung) umzusetzen?

                                          i.    Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt wann gesetzt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche Maßnahmen wurden nun endlich seit der Beantwortung der Anfrage im Februar 2020 ergriffen, um eine Sperrdatenbank einzurichten? Bitte um genaue Auflistung wann jeweils welche Maßnahmen ergriffen wurden!
    1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine solche Datenbank einzurichten?
    2. Wann soll eine solche Datenbank Ihrer Vorstellung nach eingerichtet sein?
  1. Sowohl die Lotteriekonzession, die Online-Gaming-Konzession, als auch die Lizenzen für die sechs Stadtcasinos laufen im Jahr 2027 aus. Was sind aktuellen Voraussetzungen für die Erlangung einer Konzession im Glücksspielbereich? 
    1. Wird es Änderungen bis 2027 bei den Konzessionsvoraussetzungen geben? 

                                          i.    Wenn ja, welche?

    1. Wer entscheidet aktuell darüber?
    2. Wer soll für das Jahr 2027 über die Konzessionen entscheiden? 
  1. Sind Sie in Kenntnis davon, welches Unternehmen im laufenden Jahr in Oberösterreich bei der Lizenzvergabe zum Zug kam?
  2. Steht dieses Unternehmen in einem Naheverhältnis zur Novomatic AG, zu der der OHG in einem Urteil im Jahre 2017 ausführte, dass das durch sie angebotene Glücksspiel in Wien rechtswidrig war?  
    1. Wenn ja, inwiefern?
  1. Gab es - unter anderem aufgrund dieses Naheverhältnisses - Bedenken, diesem Unternehmen in Oberösterreich eine Lizenz zu vergeben?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, warum wurde diese dennoch vergehen? 
  1. Laut dem Kurier-Artikel vom 28.7.2022 "Neues Glücksspielgesetz vor dem Aus" (https://kurier.at/wirtschaft/neues-gluecksspielgesetz-vor-dem-aus/402089974) sollen mehrere Entwürfe zum Glücksspielgesetz vorliegen. So soll es sich unter anderem beim Maximaleinsatz von von 10 Euro wohl bei den sog. VLTs (obwohl von der Frau Abgeordneten Mag. Tomaselli angekündigt wurde, dass diese gänzlich verschwinden) und Automatensalons (bis 50 Automaten) spießen.  Bereits am 19.9.2019 wurde von NEOS ein Initiativantrag (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_01012/index.shtml) einbracht, in dem neben der Herabsetzung des Maximaleinsatzes in Automatensalons von 10 Euro auf 30 Cent, bei Einzelaufstellungen sogar 20 Cent, 12 weitere Änderungen der §5 Abs 5 Glückspielgesetz angeregt wurden. Unter anderem die zeitliche Begrenzung des Glücksspiels selbst, die Gesamtspieldauer des Spielers selbst, aber auch die Herabsetzung der Maximalgewinne in Automatensalons und bei Einzelaufstellungen.
    1. Wurde in einem der im Artikel genannten Entwürfe einer der 14 Vorschläge des Initiativantrags entsprochen?

                                          i.    Wenn ja, welche? 

    1.  Scheinen in den Entwürfen Änderungen §5 Abs 5 Glückspielgesetz auf?

                                          i.    Wenn ja, welche genau? 

    1. Thematisieren die Entwürfe die Maximaleinsätze und Maximalgewinne von Automatensalons und Einzelaufstellungen? 

                                          i.    Wenn ja, inwiefern? 

    1. Thematisieren die Entwürfe die Maximalspieldauer des Spielers bzw. auch des Spiels selbst? 

                                          i.    Wenn ja, inwiefern? 

    1. Wie viele Entwürfe gibt es überhaut?
    2. Wer war an der Erstellung der Entwürfe beteiligt? 
    3. Gab es im Zusammenhang mit der Erstellung der Entwürfe Gespräche zwischen dem BMF und der Glücksspielindustrie? 

                                          i.    Wenn ja, welche und wann?