Eingelangt am 20.10.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Dipl.-Ing.
Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzung
EU-Trinkwasserrichtlinie
Per 12.01.2021 trat eine neue EU-Richtlinie
über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in
Kraft, zu deren Umsetzung sich die Mitgliedsstaaten laut Artikel 24 bis
12.01.2023 verpflichten (1). Diese neueste Fassung der Richtlinie hat das Ziel,
eine effizientere Überwachung der
Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere
Verfügbarkeit und mehr Transparenz gegenüber der
Vorgängerversion von 1998 zu gewährleisten (2). Konkret bedeutet das
(3):
- Verstärkter Bau öffentlicher
Wasserspender und die Bereitstellung von Trinkwasser in öffentlichen
Gebäuden.
- Verbesserte Wasseruntersuchungen auf
Grundlage eines WHO-Berichts (4), beispielsweise die Reduzierung von
bestehenden Grenzwerten oder die Einführung neuer physikalischer und
neuer chemischer Grenzwerte.
- Einführung einer Watchlist für
festgelegte Substanzen, bei denen ein potentielles Gesundheitsrisiko
vermutet wird.
- Die WHO-Empfehlung zur Einführung einer
„operativen Überwachung“ der Wasseraufbereitung (z.B.
Filtration)
- Erweiterung des risikobasierten Ansatzes
entlang der gesamten Versorgungskette auf drei Stufen. Die Stufen sind
Einzugsgebiet/Entnahmestelle, Versorgungssystem und die Hausinstallation.
In Österreich wird zukünftig jede Wasserversorgung mit mehr als
100 m³/Tag ein Überwachungsprogramm einrichten müssen.
- Bei vielen Trinkwasserversorgern kommt es zu
Wasserverlusten (geschätzt ca. 25 Prozent). Ab der
Überschreitung von einem noch festzulegenden Schwellenwert ist ein
Aktionsplan zur Reduzierung des Wasserverlustes vorzulegen. Damit soll ein
Anreiz zu einer verbesserten Instandhaltung bzw. Erneuerung der Trinkwasserinfrastruktur
gegeben werden.
- Weiters wird die EU eine Positivliste mit
jenen gesundheitlich unbedenklichen Materialien und Substanzen erarbeiten,
die in Kontakt mit Trinkwasser kommen dürfen
(Mindesthygieneanforderungen)
- Ausgabe von Verbraucherinformationen ab
einer bestimmten Versorgergröße (Wasserqualität, Gefahren,
Preis, verbrauchte Menge, jährliche Trends, Vergleiche, Tipps zur
Reduzierung des Wasserverbrauchs, …)
Unklar bleibt allerdings, wie weit
Österreich mit der Umsetzung der Richtlinie ist und welche Themenbereiche
noch zu klären sind.
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020L2184&from=DE
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/4-quartal/trinkwasserrichtlinie.html
- https://www.wko.at/service/umwelt-energie/trinkwasserrichtlinie-2020.html
- https://www.who.int/teams/environment-climate-change-and-health/water-sanitation-and-health/water-safety-and-quality/drinking-water-quality-guidelines
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung der
Trinkwasserrichtlinie?
- Weshalb wurde die Trinkwasserrichtlinie noch
nicht umgesetzt?
- Wurden Gespräche mit Experten und
Stakeholdern bezüglich der Umsetzung der Richtlinie geführt?
- Falls ja: Mit wem wurde gesprochen? (Bitte
aufgeschlüsselt nach Datum und Organisation)
- Falls nein: Warum nicht?
- Wurden bereits Vorarbeiten zur Umsetzung der
Trinkwasserrichtlinie geleistet?
- Falls ja: Bitte um Angabe der einzelnen
Vorarbeiten
- Falls nein: Warum nicht?
- Gibt es Best-Practice-Länder, die die
Richtlinie bereits umgesetzt haben?
- Ist man mit diesen im
Austausch?
i. Falls ja: Mit welchen Ländern ist man diesbezüglich im
Austausch und wie sieht dieser aus?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Bei welchen Bereichen bedarf es noch
Klärung, bevor die Richtlinie umgesetzt wird?
- Wann plant Ihr Ressort eine Umsetzung der
Trinkwasserrichtlinie in Begutachtung zu bringen?
- Wann plant Ihr Ressort eine
vollständige Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie?