12758/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.10.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vermeintliche Nichtauffindbarkeit von Thomas Schmid
Durch das Bekanntwerden des beantragten Kronzeugenstatus durch den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betreffend die sogenannten „CASAG-Ermittlungen“, sein Geständnisprotokolls sowie die damit einhergehende mediale Berichterstattung steht der Verdacht im Raum, dass besagter Herr Schmid sowohl für die Justiz als auch die Exekutive persönlich „greifbar“ war bzw. ist.
Dies ist insofern von Relevanz, als sich Thomas Schmid seit knapp eineinhalb Jahren als geladene Auskunftsperson absichtlich den Befragungen im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss, aber auch diversen Zeugenaussagen vor Gericht entzieht und zu diversen Maßnahmen griff, um auch eine Vorladung in den U-Ausschuss scheinbar zu verunmöglichen, etwa durch eine Wohnsitzverlegung ins Ausland.
Diese bewusste Aushebelung eines parlamentarischen Kontrollinstruments hätte verhindert werden können, denn Thomas Schmid soll seit April 2022 in Kontakt mit der WKStA stehen und von dieser seit Juni ganze 15 Tage befragt worden sein. Zudem wurde bekannt, dass Schmid laut Einvernahmeprotokoll der WKStA in Graz befragt wurde. Somit muss und musste über den Aufenthaltsort von Thomas Schmid bei den heimischen Behörden Kenntnis herrschen, entgegen diversen Meldungen politischer Entscheidungsträger aus der Vergangenheit, im Folgenden einige Beispiele:
Das Vorhaben von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), den ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid in den ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss vorführen zu lassen, ist vorerst gescheitert. Die Suche nach dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium blieb am Mittwoch laut Auskunft der Polizei Wien erfolglos.[1]
Ergänzend teilt die österreichische Botschaft Den Haag mit, dass die Nachschau in allen der Botschaft und dem Vertrauensanwalt zugänglichen Registern keinerlei Aufschlüsse über den Aufenthaltsort von Schmid brachte. Ebenso gab es keinerlei Kontakt mit ihm.[2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage