1276/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Alois Stöger diplômé und Freundinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Absicherung der Arbeitsplätze bei Austrian Airlines (AUA) als der größten in Österreich

niedergelassenen Fluggesellschaft

Im November 2019 hatte die AUA mitteilen müssen, zu einem neuen Sparpaket von 90 Mio Euro

jährlich gezwungen zu sein. Bis Ende 2021 sollen 700 bis 800 Stellen gestrichen werden, das ist rund

jeder zehnte Arbeitsplatz. Grund für den massiven Sparkurs ist der harte Preiskampf am Standort

Wien. Für ein Unternehmen, wie die AUA, mit einem Kollektivvertrag (KV) von überwiegender

Bedeutung, der dafür Sorge trägt, dass die Mitarbeiterinnen fair entlohnt und beschäftigt werden und welches hohe Ansprüche an hervorragend ausgebildetes Personal und bestens gewartete Fluggeräte stellt, hat Österreich sicherzustellen, dass Bedingungen herrschen, die gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnenanzahl beibehalten bzw aufgrund der steigenden Passagierzahlen ausgebaut und nicht verringert werden muss.

 

Am Flughafen Wien herrscht ein bedrohlicher Verdrängungswettbewerb. Trotz Passagierrekorde

schreiben die in Wien beheimateten Fluglinien Verluste. Neben Lauda Motion (Ryanair Österreich-Tochter) kämpfen die britische easyjet, die ungarische Wizz Air (Osteuropas größte Billig-Airline)

sowie Level und Vueling Airlines (britisch-spanische IAG-Group) mit sehr ungleichen Bedingungen um Marktanteile. Die ungarische Wizz Air, mit Basis in Wien, verweigert den Abschluss eines KV und hat aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen die Zahlung der Steuern in die Schweiz verlagert.

Ryanair, die in Wien unter dem Namen Lauda Motion operiert, schließt neue Arbeitsverträge anstelle

mit Lauda Motion mit der irischen Crewlink ab und hat intern bereits angekündigt, dass sie sich in

Hinblick auf neues Personal nicht an den KV gebunden fühlt. Sie anerkennt zudem nicht die Wahl des

Betriebsrates (BR) und hat gegenüber der Vorsitzenden des BR mehrmals die Entlassung

ausgesprochen. Zusätzlich wird der Ryanair Konzern in Wien ab März mit einer weiteren Tochterfirma aktiv, die unter keinen KV fällt, nicht organisiert ist und den Druck auf die Arbeiterinnen und Arbeiter weiter erhöhen wird.

 

Zudem setzt die aggressive Preispolitik der Billig-Airlines mit Tickets bereits unter 10 Euro der AUA

massiv zu. Um nicht mit leeren Flugzeugen zu fliegen, musste die AUA Ihre Ticketpreise auf den

betroffenen Strecken reduzieren. Kosten für Personal, Anschaffung, Betrieb und Wartung der

Flugzeuge können mit diesen Ticketeinnahmen nicht beglichen werden. Des Weiteren stellen

Fluggesellschaften aus Drittstaaten, die Großteils ungleich niedrigere arbeits- und sozial rechtliche,

sowie Umweltstandards zu beachten haben und welche nicht bereit sind faire

Wettbewerbsbedingungen einzuhalten, eine weitere bedrohliche Konkurrenz dar.

 

Erschwerend kommt dazu, dass es für Österreich keinen Branchenkollektivvertrag Luftfahrt gibt,

sondern nur einzelne Fluggesellschaften - wie AUA - Firmenkollektivverträge abgeschlossen haben.

Dieses unfaire Vorgehen schädigt nicht nur die Mitarbeiterinnen von kollektivvertragsfreien Firmen,

auch die Unternehmen mit Firmenkollektivverträgen erleiden dadurch einen massiven

Wettbewerbsnachteil.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.       Wird verhindert, dass Fluggesellschaften wie Wizz Air, ihre Steuerabgaben außerhalb
Österreichs tätigen, um österreichische Steuerzahlerinnen nicht zu benachteiligen?
Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden getroffen?

 

2.       In welcher Höhe entgehen dem österreichischen Staat Steuereinnahmen durch die
Verlagerung der Steuerabgaben durch Wizz Air? Mit welchem Betrag an Entfall von Steuereinnahmen ist zu rechnen, wenn die alle anderen in Österreich beheimateten Fluggesellschaften dem Vorgehen von Wizz Air folgen?

 

3.       Wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie Arbeits- und Sozialrecht, ArbeitnehmerInnenschutz und Finanzrecht kontrolliert?
Wenn ja: Welche Fluggesellschaften wurden 2019 kontrolliert? Wann haben welche
Kontrollen stattgefunden?
Welche Maßnahmen wurden in Folge ergriffen?

 

4.       Ist ein Ausbau der Kontrollinstanzen (insbesondere Sozialversicherung,
Arbeitsinspektorat, Finanzamt, Austro Control) geplant, um die Einhaltung der
Vorschriften zu gewährleisten?
Wenn ja: Um welche Anzahl wird der Personalstand und in welchen Bereichen
aufgestockt?