1276/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Alois Stöger diplômé und Freundinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Absicherung der Arbeitsplätze bei Austrian Airlines (AUA) als der größten in Österreich
niedergelassenen Fluggesellschaft
Im November 2019 hatte die AUA mitteilen müssen, zu einem neuen Sparpaket von 90 Mio Euro
jährlich gezwungen zu sein. Bis Ende 2021 sollen 700 bis 800 Stellen gestrichen werden, das ist rund
jeder zehnte Arbeitsplatz. Grund für den massiven Sparkurs ist der harte Preiskampf am Standort
Wien. Für ein Unternehmen, wie die AUA, mit einem Kollektivvertrag (KV) von überwiegender
Bedeutung, der dafür Sorge trägt, dass die Mitarbeiterinnen fair entlohnt und beschäftigt werden und welches hohe Ansprüche an hervorragend ausgebildetes Personal und bestens gewartete Fluggeräte stellt, hat Österreich sicherzustellen, dass Bedingungen herrschen, die gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnenanzahl beibehalten bzw aufgrund der steigenden Passagierzahlen ausgebaut und nicht verringert werden muss.
Am Flughafen Wien herrscht ein bedrohlicher Verdrängungswettbewerb. Trotz Passagierrekorde
schreiben die in Wien beheimateten Fluglinien Verluste. Neben Lauda Motion (Ryanair Österreich-Tochter) kämpfen die britische easyjet, die ungarische Wizz Air (Osteuropas größte Billig-Airline)
sowie Level und Vueling Airlines (britisch-spanische IAG-Group) mit sehr ungleichen Bedingungen um Marktanteile. Die ungarische Wizz Air, mit Basis in Wien, verweigert den Abschluss eines KV und hat aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen die Zahlung der Steuern in die Schweiz verlagert.
Ryanair, die in Wien unter dem Namen Lauda Motion operiert, schließt neue Arbeitsverträge anstelle
mit Lauda Motion mit der irischen Crewlink ab und hat intern bereits angekündigt, dass sie sich in
Hinblick auf neues Personal nicht an den KV gebunden fühlt. Sie anerkennt zudem nicht die Wahl des
Betriebsrates (BR) und hat gegenüber der Vorsitzenden des BR mehrmals die Entlassung
ausgesprochen. Zusätzlich wird der Ryanair Konzern in Wien ab März mit einer weiteren Tochterfirma aktiv, die unter keinen KV fällt, nicht organisiert ist und den Druck auf die Arbeiterinnen und Arbeiter weiter erhöhen wird.
Zudem setzt die aggressive Preispolitik der Billig-Airlines mit Tickets bereits unter 10 Euro der AUA
massiv zu. Um nicht mit leeren Flugzeugen zu fliegen, musste die AUA Ihre Ticketpreise auf den
betroffenen Strecken reduzieren. Kosten für Personal, Anschaffung, Betrieb und Wartung der
Flugzeuge können mit diesen Ticketeinnahmen nicht beglichen werden. Des Weiteren stellen
Fluggesellschaften aus Drittstaaten, die Großteils ungleich niedrigere arbeits- und sozial rechtliche,
sowie Umweltstandards zu beachten haben und welche nicht bereit sind faire
Wettbewerbsbedingungen einzuhalten, eine weitere bedrohliche Konkurrenz dar.
Erschwerend kommt dazu, dass es für Österreich keinen Branchenkollektivvertrag Luftfahrt gibt,
sondern nur einzelne Fluggesellschaften - wie AUA - Firmenkollektivverträge abgeschlossen haben.
Dieses unfaire Vorgehen schädigt nicht nur die Mitarbeiterinnen von kollektivvertragsfreien Firmen,
auch die Unternehmen mit Firmenkollektivverträgen erleiden dadurch einen massiven
Wettbewerbsnachteil.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1.
Wird
verhindert, dass Fluggesellschaften wie Wizz Air, ihre Steuerabgaben
außerhalb
Österreichs tätigen, um österreichische Steuerzahlerinnen nicht
zu benachteiligen?
Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden getroffen?
2.
In
welcher Höhe entgehen dem österreichischen Staat Steuereinnahmen
durch die
Verlagerung der Steuerabgaben durch Wizz Air? Mit welchem Betrag an Entfall von
Steuereinnahmen ist zu rechnen, wenn die alle anderen in Österreich
beheimateten Fluggesellschaften dem Vorgehen von Wizz Air folgen?
3.
Wird
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie Arbeits- und Sozialrecht, ArbeitnehmerInnenschutz
und Finanzrecht kontrolliert?
Wenn
ja: Welche Fluggesellschaften wurden 2019 kontrolliert? Wann haben welche
Kontrollen stattgefunden?
Welche Maßnahmen wurden in Folge ergriffen?
4.
Ist
ein Ausbau der Kontrollinstanzen (insbesondere Sozialversicherung,
Arbeitsinspektorat, Finanzamt, Austro Control) geplant, um die Einhaltung der
Vorschriften zu gewährleisten?
Wenn
ja: Um welche Anzahl wird der Personalstand und in welchen Bereichen
aufgestockt?