12764/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bonus für Verschreibung von Paxlovid

 

 

Das Fachmedium „www.aerzteblatt.de“ veröffentlichte unter dem Titel Hausärzte sollen 15 Euro für Abgabe von Paxlovid erhaltenfolgenden Artikel:[1]

 

Berlin – Hausärzte sollen künftig pro verordneter und abgegebener Paxlovid­packung vergütet werden. Das sieht ein Referentenentwurf zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittel­versorgungsverordnung vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

 

Mitte Juli hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekanntgegeben, welche Schutzmaßnahmen aus Ministeriumssicht hinsichtlich der Coronapandemie im kommenden Herbst notwendig sein werden. Darunter zählt etwa eine gesicherte Rechtsgrundlage von Schutzmaßnahmen mit einer Verlängerung, beziehungsweise Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.

 

Zeitgleich kündigte das BMG an, dass Ärztinnen und Ärzte künftig unkompliziert das COVID-19-Medikament Paxlovid verschreiben und direkt abgeben dürfen. Damit soll ein schnellerer und häufigerer Einsatz des Prä­parats sichergestellt werden.

 

Ein erster Entwurf für die „Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverord­nung“ liegt nun vor. Konkret sollen Ärzte damit für die Bevorratung und Abgabe der vom Bund beschafften an­tiviralen COVID-19-Arzneimittel befähigt und auch vergütet werden. Zu den antiviralen COVID-19-Medika­men­ten zählen derzeit Lagevrio (Molnupiravir) und das Kombi-Präparat Paxlovid (Nirmatre­lvir und Ritonavir).

 

Pro abgegebener Packung soll es künftig 15 Euro geben. Dieser Vergütungsanspruch besteht für Ärzte, die an der vertragsärztlichen hausärztlichen Versorgung teilnehmen sowie für hausärztlich tätige Mediziner, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Auch zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen künftig die antiviralen COVID-19-Medikamente auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung direkt abgeben können.

 

Wie viele Packungen Paxlovid die Ärztinnen und Ärzte künftig bevorraten dürfen, ist noch nicht geregelt. Es ist aber davon auszugehen, dass die derzeit geltende Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung mono­klonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen CO­VID-19 hinsichtlich dieser Frage angepasst wird. Derzeit dürfen Apotheken die antiviralen COVID-19-Medika­mente wie Paxlovid laut der Allgemeinverfügung unbegrenzt bevorraten.

 

 

Apothekenvergütung wird angepasst

Beliefert werden sollen die Arztpraxen dabei von Apotheken. Diese erhalten bislang 30 Euro je abgegebener Paxlovid-Packung. Diese Vergütung soll auch weiterhin bestehen bleiben, wenn das ärztliche Rezept in die Apotheke getragen und eingelöst wird.

 

Bei der direkten Medikamentenbestellung der Ärztinnen und Ärzte sollen die Apotheken nur noch 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Packung erhalten. „Die reduzierte Vergütung ist gerechtfertigt, weil eine Bevorratung sowie Beratung von Patientinnen und Patienten in diesen Fällen nicht anfällt“, heißt es dazu in der Begründung des Referentenentwurfs.

 

Zusätzlich acht Euro erhalten die Apotheken, wenn sie die Arztpraxen selbst beliefern. Die Regelungen gelten auch für Apotheken, die in diesem Sinne Pflegeeinrichtungen beliefern.

 

Die neue Leistung sollen die Ärztinnen und Ärzte monatlich, spätestens bis zum Ende des dritten auf den Ab­rechnungszeitraum folgenden Monats mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abrechnen, heißt es weiter.

 

Die Vergütung für die Monate August und September kann davon abweichend bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abgerechnet werden. Allerdings heißt es in dem Verordnungsentwurf auch, dass die Vergütung für die Ärzte lediglich für Leistungen, die bis zum 30. September 2022 erbracht werden, gewährt werden soll.

 

Die KBV soll laut Entwurf den monatlich abgerechneten Gesamtbetrag an das Bundesamt für soziale Siche­rung (BAS) weitergeben. Das BAS zahlt die Beträge an die KBV aus, die wiederum die Vergütung an die jewei­ligen Ärzte auszahlt. Die Änderung der Verordnung soll einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten, heißt es im Entwurf.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Ist es auch in Österreich angedacht, Ärzten die Verschreibung bestimmter Medikamente mittels „Bonuszahlung“ zu vergüten?

a.    Wenn ja, bei welchen Medikamenten?

b.    Wenn ja, in welcher jeweiligen Höhe soll diese „Bonuszahlung“ ausfallen?

c.    Wenn ja, soll diese „Bonuszahlung“ zu Lasten der Apotheken gehen?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Form?

                                        ii.    Wenn ja, in welcher Höhe?

 

 

 



[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136392/Hausaerzte-sollen-15-Euro-fuer-Abgabe-von-Paxlovid-erhalten